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Experten-Antwort

Weiterbildung bei Arbeitslosigkeitet versus Lehrzeit

von Spurenleser25.03.2011 | 13:21
1901 Ansichten
7 Antworten

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Die Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit gilt, wenn diese mehr als 6 Monate dauert, als Fachschulausbildung. In diesem Fall verrechnete die Rentenversicherung bisher die Zeit der Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit mit der Lehrzeit mit der Folge, daß die höhere Bewertung der Berufsausbildung ganz oder teilweise verloren ging. Hat sich an dieser Vorgehensweise der Rentenversicherung inzwischen was geändert oder ist hier eine Änderung eingetreten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.03.2011 | 07:44

Hallo Spurenleser,

sofern der gesetzlichen Rentenversicherung Fachschulzeiten nachgewiesen sind, werden diese entsprechend bewertet. Bei der Beurteilung der beruflichen Ausbildung als beitragsgeminderte Zeit müssen dann die Zeiten der Fachschulausbildung in Abzug gebracht werden.

6 Antworten

KSCam 25.03.2011 | 16:01
Nein, da gibt es keine neuen Richtlinien und es ist an der Basis auch nicht bekannt ob, wann und ggfls. wie sich das irgendwann ändern könnte.
Arme Sauam 25.03.2011 | 22:39
Ich kann nur sagen: stur, unflexibel, geizig, verbissen, zäh, unnachgiebig, nicht lernfähig - die Deutsche Rentenversicherung.
KSCam 26.03.2011 | 08:14
Sie vergessen, dass die Gesetze in D nicht von der DRV gemacht werden. Die Attribute, die Sie der DRV zuordnen, müssen wenn schon eine andere Instanz treffen, meinen Sie nicht? In der angesprochenen Frage hat kein Sachbearbeiter der DRV Entscheidungsfreiheit - er ist ans Gesetz gebunden.
Arme Sauam 26.03.2011 | 12:07
Zitat von KSC anzeigen
Sie vergessen, daß es hier um die Auslegung von Gesetzen geht. Wie zum Beispiel bei dem Abschlag bei EM-Renten. Insbesondere aber bei der oben angeführten Verrechnung der Weiterbildungszeiten mit der Lehrzeit. Hier legst selbst die Bundesregierung den Gesetzestext anderst aus! Immer vertritt die Deutsche Rentenversicherung die kassenschonende Meinung. Das ist zu offensichtlich, hier sind sachfremde Erwägungen im Spiel! Es fällt auch auf, daß einige in Rentenfragen sehr kompetente Leute (das ist ernst gemeint) hier, wie zum Beispiel auch Sie Herr KSC, immer die Ansicht der Deutschen Rentenversicherung stützen. Da kommt selbst der Dümmste nicht umhin, mit der Zeit etwas mißtrauisch zu werden.
KSCam 26.03.2011 | 12:24
Na wenn die Bundesregierung der Meinung ist, dass die DRV ein Gesetzt anders auslegt als von der Politik gewünscht, sollen doch die lieben Damen und Herren Politiker den Gesetzestext so eindeutig formulieren, dass es keinen "Spielraum" für Auslegung gibt. ...und eine Weiterbildung in schulischer Form durchs Arbeitsamt ist halt einerseits eine Pflichtbeitragszeit und kann andererseits auch eine Fachschulausbildung sein und wenn der Kunde das als Fachschulausbildung geltend macht, hat die Sachbearbeitung halt keinen Spielraum (auch wenn sie durch eine interne Berechnung sehen würde, dass die Rente sinkt). Und nur mal am Rande bemerkt: Ich sehe diesen Fall als Berater, mache die interne Berechnung, würde den Kunden darauf hinweisen, dass er "besser keine Schulzeit geltend macht", würde der mir das glauben? Oder würde er meinen ich würde ihn bescheissen (weil ich als Berater der DRV im Ruf stehe im Interesse der DRV Geld sparen zu wollen - gell Herr Sozialrechtler :))???
Antonam 27.03.2011 | 00:29
kommt mir Obi Wan Kenobi (Star Wars) in den Sinn: Die Wahrheit ist eine reine Frage des Standpunktes. Und die Deutsche Rentenversicherung hat nun mal ihren eigenen Standpunkt.
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