Sie können immer einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen,
wahrscheinlich wird dieser aber abgelehnt werden.
Zudem kann sich dadurch natürlich die Frage ergeben, ob Sie zu Recht als voll erwerbsgemindert einzustufen sind.
Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbstätigkeit behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern.
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten Sie jedoch, weil Sie aufgrund von Behinderung und Krankheit auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Std. tgl. erwerbstätig zu sein.