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Experten-Antwort

Weiterbildung während einer vollen erwerbsminderungsrente

von Karin G.12.02.2015 | 16:10
753 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente. Mein Arbeitsverhältnis ruht. Nun nach 2 1/2 Jahren Ausfall, möchte mein AG mich zum Lehrgang schicken, damit ich eine andere neue leichte Tätigkeit ausüben kann ( wie es machbar ist, drei Stunden täglich.. usw) nun meine Frage kann und darf ich diesen Lehrgang während meiner Rente machen,um irgendwann wieder eingegliedert werden zu können... , Achso, der Lehrgang wird gefördert vom AA

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wir schließen uns der Antwort von "Sozialröchler?" weitestgehend an.

Leistungen vom Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit müssen während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente geprüft werden.

Sie sollten sich mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung vorab in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Sozialröchler?am 12.02.2015 | 18:46
Wenn Sie dabei kein Entgelt erzielen (anderenfalls müssen Sie die Entgeltgrenzen ggf. beachten), sehe ich keinen Grund, warum Sie diese Fortbildung nicht absolvieren sollten. Es kann doch nur im Interesse des Rentenversicherungsträgers sein, wenn Sie später den Wiedereinstieg schaffen und die Rente nicht mehr gewährt werden muss.
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