Wir schließen uns der Antwort von "Sozialröchler?" weitestgehend an.
Leistungen vom Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit müssen während des Bezuges einer Erwerbsminderungsrente geprüft werden.
Sie sollten sich mit Ihrer zuständigen Rentenversicherung vorab in Verbindung setzen.