Weiterbildung/berufliche Reha/Übergangsgeld - Fragen

von
Lena

Hallo,

mir wurde in einem anderen Forum empfohlen, mein Anliegen auch hier zu posten. Es wäre schön, wenn jemand mir was zu meiner Situation sagen könnte:

Ich beziehe derzeit noch ALG I und das noch bis Mitte Nov. Vorher war ich ein Jahr selbständig und habe ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt, mein ALG wurde fiktiv berechnet.

Ich leide unter einer psychischen Erkrankung (u.a. Ängste, Trauma) und möchte gerne eine Weiterbildung machen und stelle mir derzeit die Frage, wie das am besten zu regeln ist. Ich dachte an den Weiterbildungsgutschein, habe aber Angst, diesen nicht zu bekommen, außerdem habe ich ein Weiterbildungsangebot gefunden, was mir persönlich zusagen würde, doch leider beginnt dies erst im Februar, daher kommt dafür der Weiterbildungsgutschein nicht infrage.
Als Alternative gibt es ja auch die Möglichkeit eine berufliche Reha zu machen, ich weiß aber nicht, wie das umgesetzt wird und wie ich da vorgehen müsste und würde natürlich gerne auch wissen, inwieweit sich auch nach den Wünschen der Teilnehmer gerichtet wird.
Auch die Frage nach der Finanzierung meines Lebensunterhalts stellt sich natürlich, Anspruch auf ALG II habe ich nicht (Kapitallebensversicherung). Würde ich dann Übergangsgeld bekommen und wie berechnet sich das?

Nächste Woche ist mein erster Termin bei meinem Berater und würde mich über Tipps freuen, wie ich in dieses Gesprächh gehe, was ich ansprechen kann und was nicht.

VG,
Lena

Experten-Antwort

Hallo Lena,

wenn Sie eine "berufliche Reha" (jetzt "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben") erhalten wollen, müssen Sie diese zunächst beantragen. Zuständig ist entweder die Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherungsträger (je nach dem wieviele Beiträge Sie bislang geleistet haben). Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen wird sich der zuständige Träger mit Ihnen in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen. Dabei werden Ihre Wünsche soweit möglich auch berücksichtigt.

Zur Absicherung Ihres Lebensunterhaltes erhalten Sie in jedem Fall Übergangsgeld. Wie sich dieses in Ihrem konkreten Einzelfall berechnet, kann hier natürlich nicht beantwortet werden. Nach Ihren Angaben dürfte jedoch das Übergangsgeld aus einem fiktiven tariflichen Entgelt berechnet werden, und zwar aus der Beschäftigung, die Sie wegen Ihrer Erkrankung nicht mehr ausüben können. Eine genauere Prüfung wird jedoch erst nach Bewilligung der Leistung erfolgen können.

von
Hamburgerin

Hallo Lena,

zu dem Punkt ALG II und Kapitallebensversicherung hier folgender Tipp:

http://www.finance-store.de/ausbildungsversicherung/wichtiges/001221_lebensversicherung_altersvorsorge_was_tun_bei_arbeitslosigkeit.html

Eine Kapitallebensversicherung muss nicht zwingend vor Bezug von ALG II gekündigt und das Kapital aufgebraucht werden.

Das kann man durch den sogenannten " "Verwertungsausschluß"vermeiden !
Bitte mal bei dem Versicherer erkundigen, die müssen das kennen.
Das muss aber vor Antrag auf ALG II geregelt werden.

Bei ALG II gibt es bestimmte Vermögensgrenzen bei Sparvermögen und eben auch bei der Altersvorsorge.

Weil ein Weiterbildung oder Reha wahrscheinlich nicht so schnell geklärt werden kann, ist mein Rat, alles rechtzeitig zu veranlassen und vorsichtshalber schon den Antrag auf
ALG II zu stellen, damit Miete und Lebensunterhalt ab November gesichert ist.

von
Lena

Hallo,

vielen herzlichen Dank für Ihre/Deine kompetenten Antworten. Das mit dem Verwertungsausschuss wusste ich nicht, danke für den Hinweis.

Mir war ehrlich gesagt nicht klar, dass das alles so kompliziert ist, ich dachte, ich könnte schon bald mit der Weiterbildung beginnen :-(

LG,
Lena

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