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Weiterbildung/berufliche Reha/Übergangsgeld - Fragen

von Lena05.09.2012 | 02:25
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mir wurde in einem anderen Forum empfohlen, mein Anliegen auch hier zu posten. Es wäre schön, wenn jemand mir was zu meiner Situation sagen könnte: Ich beziehe derzeit noch ALG I und das noch bis Mitte Nov. Vorher war ich ein Jahr selbständig und habe ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung eingezahlt, mein ALG wurde fiktiv berechnet. Ich leide unter einer psychischen Erkrankung (u.a. Ängste, Trauma) und möchte gerne eine Weiterbildung machen und stelle mir derzeit die Frage, wie das am besten zu regeln ist. Ich dachte an den Weiterbildungsgutschein, habe aber Angst, diesen nicht zu bekommen, außerdem habe ich ein Weiterbildungsangebot gefunden, was mir persönlich zusagen würde, doch leider beginnt dies erst im Februar, daher kommt dafür der Weiterbildungsgutschein nicht infrage. Als Alternative gibt es ja auch die Möglichkeit eine berufliche Reha zu machen, ich weiß aber nicht, wie das umgesetzt wird und wie ich da vorgehen müsste und würde natürlich gerne auch wissen, inwieweit sich auch nach den Wünschen der Teilnehmer gerichtet wird. Auch die Frage nach der Finanzierung meines Lebensunterhalts stellt sich natürlich, Anspruch auf ALG II habe ich nicht (Kapitallebensversicherung). Würde ich dann Übergangsgeld bekommen und wie berechnet sich das? Nächste Woche ist mein erster Termin bei meinem Berater und würde mich über Tipps freuen, wie ich in dieses Gesprächh gehe, was ich ansprechen kann und was nicht. VG, Lena

2 Antworten

Hamburgerinam 05.09.2012 | 13:49
Hallo Lena, zu dem Punkt ALG II und Kapitallebensversicherung hier folgender Tipp: http://www.finance-store.de/ausbildungsversicherung/wichtiges/00… Eine Kapitallebensversicherung muss nicht zwingend vor Bezug von ALG II gekündigt und das Kapital aufgebraucht werden. Das kann man durch den sogenannten " "Verwertungsausschluß"vermeiden ! Bitte mal bei dem Versicherer erkundigen, die müssen das kennen. Das muss aber vor Antrag auf ALG II geregelt werden. Bei ALG II gibt es bestimmte Vermögensgrenzen bei Sparvermögen und eben auch bei der Altersvorsorge. Weil ein Weiterbildung oder Reha wahrscheinlich nicht so schnell geklärt werden kann, ist mein Rat, alles rechtzeitig zu veranlassen und vorsichtshalber schon den Antrag auf ALG II zu stellen, damit Miete und Lebensunterhalt ab November gesichert ist.
Lenaam 06.09.2012 | 03:00
Hallo, vielen herzlichen Dank für Ihre/Deine kompetenten Antworten. Das mit dem Verwertungsausschuss wusste ich nicht, danke für den Hinweis. Mir war ehrlich gesagt nicht klar, dass das alles so kompliziert ist, ich dachte, ich könnte schon bald mit der Weiterbildung beginnen :-( LG, Lena
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