Kann auch ein berufsbegleitendes Teilzeitstudium als Weiterbildungsmaßnahme bei grundsätzlich genehmigten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben genehmigt werden? Übergangsgeld wird dann ja nicht bezahlt, aber bei ALG II Anspruch können doch diese weitergezahlt werden ...?! Muss dies zwingend vorher mit der Arge abgeklärt werden? Meines Wissens gibt die Arge keine "Pauschalzusagen" ... Danke, Lena
26.11.2009, 16:59
Experten-Antwort
Hallo Lena,
diese Frage muss zwingend mit der zuständigen ARGE abgeklärt werden. Ohne eine umfassende Prüfung kann eine solche Leistung nicht bewilligt werden.
26.11.2009, 18:36
von
Lena
Das verstehe ich nicht ganz ... Ein Teilzeitstudium wird nicht durch Bafög gefördert, das geht aus den Bestimmungen hervor. Außerdem steht man während eines Teilzeit-Fernstudiums mit max. 20 Wochenstunden Arbeitsaufwand dem Arbeitsmarkt weiterhin zur Verfügung. Also besteht weiterhin Anspruch auf ALG II. Das müsste doch auch die Rentenversicherung wissen. Danke, Lena.
26.11.2009, 19:30
von
KSC
Wenn LTA dem Grunde nach genhmigt ist, kennen Sie doch Ihren Ansprechpartner, mit dem Sie ohnehin absprechen müssen, welche Maßnahme konkret in Frage kommt und bezahlt wird.
Legen Sie dem Rehaberater Ihre Pläne und Wünsche vor, dann wird entschieden.