Weiterbildungsprämie für Umschulung

von
Umschüler

Ich absolviere z.Zt. eine Umschulung z. Kaufmann für Büromanagement.
Gefördert ist die Maßnahme von der Rentenversicherung wegen Berufsunfähigkeit in meinem alten Beruf.
Nun folgende Frage:
Die Teilnehmer im Kurs, die die Umschulung vom Arbeitsamt gefördert bekommen, haben einen Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro.
Ein Dozent sagte uns nun, dass den Umschülern von der Rentenversicherung die selbe Leistung zustünde. Im Netz fand ich bisher keine Informationen dazu.Wie verhält sich das bei Umschülern, die von der Rentenversicherung gefördert werden? Müssten die nicht auch diesen Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei bestandener Prüfung haben?

Vielen Dank im Voraus

von
Prämie

Die Weiterbildungsprämie gibt es nicht von der Deutschen Rentenversicherung.

Vielmehr setzt der Erhalt dieser Prämie voraus, dass zuvor bei der Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein beantragt wurde.

Und nur bei erfolgreichem Abschluss der einem Ausbildungsberuf entsprechenden Umschulungsmaßnahme wird die erfolgreiche berufliche Qualifizierungsmaßnahme mit bis zu 2.500 EUR gefördert.

von
Fortitude one

Zitiert von: Umschüler
Ich absolviere z.Zt. eine Umschulung z. Kaufmann für Büromanagement.
Gefördert ist die Maßnahme von der Rentenversicherung wegen Berufsunfähigkeit in meinem alten Beruf.
Nun folgende Frage:
Die Teilnehmer im Kurs, die die Umschulung vom Arbeitsamt gefördert bekommen, haben einen Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro.
Ein Dozent sagte uns nun, dass den Umschülern von der Rentenversicherung die selbe Leistung zustünde. Im Netz fand ich bisher keine Informationen dazu.Wie verhält sich das bei Umschülern, die von der Rentenversicherung gefördert werden? Müssten die nicht auch diesen Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei bestandener Prüfung haben?

Vielen Dank im Voraus

Hallo Umschüler,

mir ist nicht bekannt, dass soetwas von der RV gefördert wird. Von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Bildungsschein ist dies möglich.

Die Prämie gibt es für Weiterbildungen zum Berufsabschluss, die nach dem 31. Juli 2016 und bis spätestens 31. Dezember 2020 beginnen. Mit der Prämie werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gefördert, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten.

Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.

von
Marlene

Ich finde so eine diskriminierende Unterscheidung nicht korrekt!
Ich bin auch eine Umschülerin und ich bekomme sogar eine Aufstockung vom Jobcenter, weil das Geld ansonsten nicht ausreichend ist.
Vor der Umschulung war ich auch arbeitslos.
Während 98 % meiner Kollegen eine Weiterbildungsprämie bekommen werden, werden wir, die von der Rentenversicherung kommen, aus diesem Projekt vollkommen und grundlos ausgeschlossen ganz egal, ob man noch zusätzliche Hilfe vom Jobcenter zum Leben bekommt oder nicht.

Ich finde so Etwas sehr diskriminierend und frustrierend gleichzeitig. Keine Ahnung was die Politiker wieder sich dabei gedacht haben...

von
Schorsch

Zitiert von: Marlene
Keine Ahnung was die Politiker wieder sich dabei gedacht haben...

Dann machen Sie sich schlau:

http://www.bmas.de/DE/Themen/Aus-und-Weiterbildung/Weiterbildung/weiterbildung-art.html

https://www.bbq.de/foerderungen/arbeitsagentur-jobcenter/weiterbildungspraemie-2500-eur-vom-staat/

MfG

Experten-Antwort

Hallo Umschüler,

die von Ihnen angesprochene Weiterbildungsprämie ist eine Leistung ausschließlich nach dem SGB III (Recht der Arbeitsförderung). Somit kann diese Prämie nur von der Agentur für Arbeit gewährt werden. Eine Förderung durch den Rentenversicherungsträger im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht möglich.

von
Hurti

Hallo, ich habe letzte Woche meine Prüfung abgelegt und bei mir war die Agentur für Arbeit der Kostenträger. Auf Nachfrage zur Weiterbildungsprämie wurde mir eine Absage mit folgender Begründung erteilt.

bezüglich Ihrer Anfrage zur Weiterbildungsprämie nach §131A Sozialgesetzbuch drittes Buch (SGB III) muss ich Ihnen leider eine Absage erteilen.
Ausfolgendem Grund:
Mit Bescheid vom 21.10.2014 wurde bei Ihnen festgestellt, dass Sie die besonderen Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §112 SGBIII ff.).
Mit Schreiben vom 03.02.17 wurde mitgeteilt, dass Sie die Umschulung im Berufsförderungswerk Weser-Ems in Bookholzberg absolvieren können. Hier handelt es sich um eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (§51 des neunten Sozialgesetzbuches).

Anspruch auf Förderung nach §131A SGB III haben nur Personen, die nach §81 SGB III gefördert worden sind. Dies trifft in Ihrem Fall somit nicht zu. Aus diesem Grunde haben Sie auch keinen Anspruch die von Ihnen geforderte Weiterbildungsprämie.

Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist? Ich hatte zwar auch Recht in meiner Ausbildung, aber das verwirrt mich ein wenig.

von
shdcs

Zitiert von: Hurti
Hallo, ich habe letzte Woche meine Prüfung abgelegt und bei mir war die Agentur für Arbeit der Kostenträger. Auf Nachfrage zur Weiterbildungsprämie wurde mir eine Absage mit folgender Begründung erteilt.

bezüglich Ihrer Anfrage zur Weiterbildungsprämie nach §131A Sozialgesetzbuch drittes Buch (SGB III) muss ich Ihnen leider eine Absage erteilen.
Ausfolgendem Grund:
Mit Bescheid vom 21.10.2014 wurde bei Ihnen festgestellt, dass Sie die besonderen Hilfen zur beruflichen Eingliederung benötigen (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben §112 SGBIII ff.).
Mit Schreiben vom 03.02.17 wurde mitgeteilt, dass Sie die Umschulung im Berufsförderungswerk Weser-Ems in Bookholzberg absolvieren können. Hier handelt es sich um eine Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (§51 des neunten Sozialgesetzbuches).

Anspruch auf Förderung nach §131A SGB III haben nur Personen, die nach §81 SGB III gefördert worden sind. Dies trifft in Ihrem Fall somit nicht zu. Aus diesem Grunde haben Sie auch keinen Anspruch die von Ihnen geforderte Weiterbildungsprämie.

Kann mir jemand sagen, ob das so korrekt ist? Ich hatte zwar auch Recht in meiner Ausbildung, aber das verwirrt mich ein wenig.

Laut dem Gesetzestext haben sie mit der Ablehnung recht.
Ich kann dier allerdings sagen, das Teilnehmer aus meinem Kurs, welche über das Reha verfahren (Kotenträger Arbeitsamt) teilnehmen, die Prämie trotzdem bekommen.Deswegen solltest du auf jedenfall erstmal einspruch einlegen.

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