Ich absolviere z.Zt. eine Umschulung z. Kaufmann für Büromanagement.
Gefördert ist die Maßnahme von der Rentenversicherung wegen Berufsunfähigkeit in meinem alten Beruf.
Nun folgende Frage:
Die Teilnehmer im Kurs, die die Umschulung vom Arbeitsamt gefördert bekommen, haben einen Anspruch auf eine Weiterbildungsprämie von insgesamt 2.500 Euro.
Ein Dozent sagte uns nun, dass den Umschülern von der Rentenversicherung die selbe Leistung zustünde. Im Netz fand ich bisher keine Informationen dazu.Wie verhält sich das bei Umschülern, die von der Rentenversicherung gefördert werden? Müssten die nicht auch diesen Anspruch auf Weiterbildungsprämie bei bestandener Prüfung haben?
Vielen Dank im Voraus