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Weitere Fragen zur EM-Rente

von annykat09.09.2009 | 16:04
961 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Bei der Entscheidung zur Gewährung einer EM-Rente hat da Einfluß: - ob man noch im Erwerbsleben steht - wenn man da schon nicht vollbeschäftigt ist, auf Grund von gesundheitl. Leistungseinschränkung - ob man im öffentlichen Dienst arbeitet? Danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo annykat ,

für die Gewährung einer Rente wg. teilweiser oder voller Erwerbsminderung sind sowohl versicherungsrechtliche als auch medizinische Voraussetzungen zu erfüllen. Bei der Rente wg. voller Erwerbsminderung ist das sog. Restleistungsvermögen des Antragstellers auf tgl. unter 3 Stunden abgesunken. Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung kann der Versicherte noch mindestens 3 aber unter 6 Stunden tgl. arbeiten.Die notwendigen Erhebungen hierzu werden vom Rentenversicherungsträger in eigener Zuständigkeit getroffen.

Eine zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübte Beschäftigung schließt grundsätzlich nicht den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus. Sollte es zu einer rückwirkenden Gewährung einer Erwerbsminderungsrente kommen und die Rente mit Arbeitsentgelt zeitgleich zusammentreffen, so ist die Anrechnungsvorschrift des § 96 a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch anzuwenden. Hierbei kann es auch zu einem vollen Ruhen des Rentenanspruchs kommen.

2 Antworten

Joeam 09.09.2009 | 17:13
Natürlich sollte es eigentlich - theoretisch - keine Rolle spielen . In der Praxis spricht natürlich zumindest eine Vollzeitbeschäftigung von 8 Stunden nicht unbedingt für eine Erwerbsminderung... Zumindet nicht für eine volle EM-Rente. Besser ist es natürlich wenn man einen EM-Antrag erst nach monatelanger Krankschreibung stellt. Dies unterstützt den Antrag natürlich ungemein.
KSCam 09.09.2009 | 17:04
Die angesprochenen Dinge spielen bei der Frage ob die Rente (weiter)gewährt wird natürlich gar keine Rolle.
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