Frage an Experten der DRV:
Bei der KK ausgesteuert und aus med. Reha nur noch unter 3 Std. arbeitsfähig entlassen.
Antrag auf EM-Rente wurde gestellt (läuft noch).
Derzeit nach § 125 (Nahtlosigkeitsregelung) bei AfA gemeldet. Da es sich um die Grunderkrankung handelt, wollen AfA und KK keine Krankmeldung mehr haben.
Sollte man für die DRV die Krankmeldungen dennoch vom Arzt ausstellen lassen und zu Hause sammeln (als Nachweis für den gestellten EM-Antrag, das man nach wie vor erkrankt ist) oder was muß man mit den Krankmeldungen machen?
Vielen Danke für die qualifizierten Antworten.
Gruß stekira