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Experten-Antwort

weitere Teilhabe am Arbeitsleben

von Tom28.02.2021 | 20:57
74 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, hatte einen schweren Unfall, nach dem Krankenhaus bekam ich von der DRV eine Teilhabe am Arbeitsleben Leistung. Habe den Meister gemacht. Bin wieder an meinem alten Arbeitsplatz zurück. Würde gerne noch den Betriebswirt machen und dazu bräuchte ich eine Freistellung vom Arbeitgeber und Übergangsgeld von der DRV. Mein Arbeitsplatz ist gesichert (Facharbeiter). Zum Aufsteigen wäre der Betriebswirt nicht schlecht. Habe ich einen Anspruch auf eine weitere Förderung oder ist mit einer Schluss? Unter welchen Umständen kann ich eine weitere Fortbildung/Weiterbildung machen, mit Unterstützung der DRV? Bitte um Antwort Danke Tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

Ziel von LTA-Maßnahmen ist idR die Integration in´s Berufsleben (Erhalt eines Arbeitsplatzes/Erlangung eines Arbeitsplatzes). Dies scheint bei ihnen, auch mit den LTA-Leistungen der Rentenversicherung, erfolgreich geklappt zu haben.

Damit scheint das Ziel erreicht.

Für reine berufliche Aufstiegs- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen ("berufliches Vorankommen"), stehen LTA-Leistungen regelmäßig nicht zur Verfügung.

Allerdings ist der Gesamtkomplex (die bei ihnen ggf noch bestehenden gesundheitlichen Probleme/Einschränkungen, der aktuelle Arbeitsplatz, etc.) hier im Forum nicht abschließend zu bewerten. Von daher können sie sicherlich zunächst einen Antrag auf weitere Leistungen stellen (dieser kann ja nicht mehr als schlimmstenfalls zurückgewiesen werden).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

warum?am 28.02.2021 | 22:43
LTA wird dann bewilligt, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Sie schreiben jetzt, dass Sie gerne den Betriebswirt machen würden, damit Sie beruflich aufsteigen. Das ist sicher eine gute Idee, aber nicht der Sinn von LTA. Ein beruflicher Aufstieg ist da zwar nicht verboten, aber eher ein zufällige Nebenprodukt. Da die DRV Ihnen bereits den Meister finanziert hat, sollte eine Arbeit als Meister auch gesundheitlich passend sein. Falls das auf Ihre derzeitige Arbeit nicht zutrifft, kann die DRV Sie bei der Suche nach einer entsprechenden Arbeitsstelle unterstützen.
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