Hallo Tom,
Ziel von LTA-Maßnahmen ist idR die Integration in´s Berufsleben (Erhalt eines Arbeitsplatzes/Erlangung eines Arbeitsplatzes). Dies scheint bei ihnen, auch mit den LTA-Leistungen der Rentenversicherung, erfolgreich geklappt zu haben.
Damit scheint das Ziel erreicht.
Für reine berufliche Aufstiegs- und/oder Weiterbildungsmaßnahmen ("berufliches Vorankommen"), stehen LTA-Leistungen regelmäßig nicht zur Verfügung.
Allerdings ist der Gesamtkomplex (die bei ihnen ggf noch bestehenden gesundheitlichen Probleme/Einschränkungen, der aktuelle Arbeitsplatz, etc.) hier im Forum nicht abschließend zu bewerten. Von daher können sie sicherlich zunächst einen Antrag auf weitere Leistungen stellen (dieser kann ja nicht mehr als schlimmstenfalls zurückgewiesen werden).