Hallo "von oder so",
wie Sie selbst bereits geschrieben haben, wurde das " Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung" in der auch die sogenannte Mütterrente II enthalten ist, noch nicht verabschiedet.
Im Gesetzentwurf ist aber definiert, dass Personen die erst ab dem 01.01.2019 Rente beziehen, nicht als Bestandsrentner gelten. D.h. dass in Ihrem Beispiel die Versicherte keinen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten erhält sondern die Kindererziehungszeiten von 24 auf 30 Kalendermonate erhöht werden,wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Sollte die Versicherte im 3. Jahr der Kindererziehung gearbeitet haben, so werden die Entgeltpunkte für die Beschäftigung und die Kindererziehung auf die in diesem Jahr der Erziehung geltende Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.