Annahme:
eine Versicherte beantragt RegelAR zum frühestmöglichen Zeitpunkt 01.01.2019 (Regelaltersgrenze im Dez. 2018 erreicht)und hat 2 Kinder mit bislang je 24 Monaten Kindererziehungszeiten sowie die gesetzlich geregelten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Die allgemeine Wartezeit ist schon länger erfüllt.
Erhält die Versicherte nun 30 Monate pro Kind und die Werte nehmen an der Rentenberechnung teil oder erhält Sie einen Zuschlag von 2x 0,5 persönlichen Entgeltpunkten?
(bitte Antworten ohne Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren dazu...danke)