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Experten-Antwort

weitere Werte für Kindererziehung ab 01.01.2019

von oder so23.10.2018 | 09:25
91 Ansichten
3 Antworten

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Annahme: eine Versicherte beantragt RegelAR zum frühestmöglichen Zeitpunkt 01.01.2019 (Regelaltersgrenze im Dez. 2018 erreicht)und hat 2 Kinder mit bislang je 24 Monaten Kindererziehungszeiten sowie die gesetzlich geregelten Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Die allgemeine Wartezeit ist schon länger erfüllt. Erhält die Versicherte nun 30 Monate pro Kind und die Werte nehmen an der Rentenberechnung teil oder erhält Sie einen Zuschlag von 2x 0,5 persönlichen Entgeltpunkten? (bitte Antworten ohne Hinweis auf das noch nicht abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren dazu...danke)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "von oder so",

wie Sie selbst bereits geschrieben haben, wurde das " Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung" in der auch die sogenannte Mütterrente II enthalten ist, noch nicht verabschiedet.

Im Gesetzentwurf ist aber definiert, dass Personen die erst ab dem 01.01.2019 Rente beziehen, nicht als Bestandsrentner gelten. D.h. dass in Ihrem Beispiel die Versicherte keinen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten erhält sondern die Kindererziehungszeiten von 24 auf 30 Kalendermonate erhöht werden,wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sollte die Versicherte im 3. Jahr der Kindererziehung gearbeitet haben, so werden die Entgeltpunkte für die Beschäftigung und die Kindererziehung auf die in diesem Jahr der Erziehung geltende Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

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2 Antworten

Kaiseram 23.10.2018 | 12:53
Was bist Du denn für ein Clown? Wer soll das denn wissen, bevor nicht das Gesetzgebungsverfahren und dessen rechtlich Auslegung vorliegen? Geduld ist nicht Deine Stärke, oder?
Rentenuschiam 24.10.2018 | 06:08
Ist das eine adäquate Ansprache an jemanden, der eine sachliche Frage gestellt hat? Ich denke nicht! MfG
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