Hallo,
laut tel. Auskunft meines Sachbearbeiters in der Reha-Abteilung bei der DRV-Bund (Verfahren zu LTA lief, habe um Umdeutung in Rentenantrag gebeten), ist die Akte an die Rentenabteilung übergeben worden. Unter Vorbehalt wird es eine Umdeutung. Bei ihnen in der Abteilung sei es "abgesegnet" und nach seiner Erfahrung sind bisher alle diese Verfahren in der Rente gemündet.
Frage 1:
Was könnte denn jetzt noch "schief gehen"?Ich bekäme in den nächsten zwei Wochen die Antragsunterlagen für die Rente von der Abteilung Rente zugeschickt, solle diese ausfüllen und dann könnten sie einen Bescheid erstellen.
Frage 2:
Ist denn nicht mit der Umdeutung (ist dann in einen Rentenantrag umgedeutet) überhaupt noch eine Beantragung notwendig?
Meiner Recherche nach verhält es sich mit dem Beginn der Rente in etwa so: der Beginn einer zeitlich befristeten Erwerbsminderungsrente richtet sich nach § 101 Sechstes Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Hiernach werden diese Renten nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt.
Frage 3:
Heißt dies, die Rente liefe, wenn sie angenommen für drei Jahre befristet wäre z.B. ab dem 1.10. und wird erst ab dem 1.5. bezahlt? Oder ist dann der Beginn der Rente automatisch erst wie in diesem Beispiel der 1.5.?
Vielen Dank