Diese Fragen können in diesem Forum nicht geklärt werden. Die Zuständigkeit fällt nicht in den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Amt für Grundsicherungsleistungen/Sozialamt.
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Wir sind grade erst in ein Behinerten gerechtes Zuhause wegen mir gezogen. Einen Umzug kommt daher nicht in frage. Ich sehe schon ich hab keine Chance in irgendeiner Weise meinen Hintern zu retten. Bleibt nur die Rechnungen nicht mehr zahlen das man wenigstens essen hat.Außerdem soll meine Lebensgefährtin für mich aufkommen und nein auch sie ist nicht vermögend.Sie können eine gemeinsame Haushaltsführung bestreiten. Allerdings sind Sie aufgrund der im SGB 2 geltenden Beweislastumkehr zum Nachweis verpflichtet. Und das ist erfahrungsgemäß nicht einfach, weshalb sich auch schon einige Alg 2-Bezieher von ihren Partnern räumlich getrennt haben. MfG
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