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Experten-Antwort

Weitergabe MDK Gutachten

von Luna05.06.2012 | 16:50
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4 Antworten

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Hallo, die KK hat mich zur Weitergabe des MDK Gutachten an die DRV bei einem Rehabilitationsantrag nach §51SGBV aufgefordert , nachdem ich den Bescheid zur Teilhabe am Arbeitsleben selbstständig (ohne Hilfe der KK gestellt habe) und auch durch die DRV genehmigt bekommen habe. Meine Erwerbsfähigkeit ist erheblich gefährdet da ich nur wenige Stunden arbeiten kann, ich solle der Weitergabe des Gutachtens zustimmen, und wenn ich nicht zustimme, dann ist mein Anspruch auf Krankengeld erheblich gefährdet. ich kann nur mit Zustimmung der Kk bestimmte Erklärungen abgeben. Ist dies rechtens, bzw. ich soll auf die Möglichkeit des Wiederspruchs gegenüber der Kk verzichten. Was hat das für Konsequenzen, auch im Nachhinein, wenn ich auf mein Wiederspruchsrecht verzichte?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luna,

die Krankenkasse ist aufgrund § 51 SGB V berechtigt, Sie zur Rehaantragstellung aufzufordern und Sie damit in Ihren Dispositionsrechten hinsichtlich der Rehaleistungen einzuschränken. Auch wenn Sie bereits selbst (aus freier Entscheidung) einen entsprechenden Antrag gestellt haben, kann die Krankenkasse diese Aufforderung nachträglich noch an Sie richten. Wird ein entsprechender Antrag innerhalb der vorgegebenen Frist (10 Wochen) nicht gestellt, oder nachträglich von Ihnen ohne Rücksprache/Genehmigung mit/durch Ihre Krankenkasse von Ihnen verändert oder zurückgenommen, kann die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellen.

Insoweit erscheint es mir also – ebenso wie Nix – durchaus sinnvoll, wenn Sie dem Wunsch der Krankenkasse auf Übermittlung des Gutachtens nachkommen, um unnötigen Ärger mit der Krankenkasse aus dem Weg zu gehen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luna,

diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Hierzu fehlt mir der notwendige Kontext. Fragen Sie im Zweifel einfach den Ersteller des Schreibens – also Ihre Krankenkasse. Diese sollte wissen, was sie mit dieser Einschränkung bezwecken wollen.

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2 Antworten

Nixam 06.06.2012 | 06:55
Hallo Luna! Stimmen Sie der Weitergabe des MDK-Gutachtens zu und halten Sie sich den Ärger mit der Krankenkasse vom Hals. Wenn Sie der Weitergabe des MDK-Gutachtens nicht zustimmen, wird Ihnen sofort das Krankengeld gesperrt und Sie müssen von Ihrem Ersparten leben, bis Sie eventuell wegen der beruflichen Maßnahme vom RV-Träger Übergangsgeld erhalten, falls das eine qualifizierte Maßnahme ist. Handelt es sich bei der Leistung der RV lediglich um die Vermittlung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes, haben Sie ohnehin keine finanzielle Unterstützung vom RV Träger zu erhalten und das Krankengeld ist das Einzige, was Sie zur Zeit bekommen. Wenn Ihnen dieses gestoppt wird wegen fehlender Mitwirkung - die Zustimmung zur Weitergabe des MDK-Gutachtens ist nämlich so eine - dann haben Sie kein Geld, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Vorgehen des MDK und auch der Krankenkasse ist rechtens und entspricht der geltenden Rechtslage. Viele Grüße Nix
Lunaam 06.06.2012 | 14:09
hallo, vielen dank für die Antwort. was bedeutet dann der Satz, dass ich gegen die Möglichkeit des Wiederspruchs gegenüber der Krankenkasse verzichte. Bedeutet dies, dass ich in gar keinem Fall mehr von meinem Wiederspruchsrecht gebrauch machen kann, sondern zu allem was die KK ab diesem Zeitpunkt mir vorschlägt, machen muss.
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