Hallo Uschi 67, Sie befinden sich zur Zeit in einem laufenden Widerspruchsverfahren .Eine rechtliche Wertung in diesem Forum ohne genaue Kenntnis Ihrer Verwaltungsakte ist deshalb nicht möglich. Wenn Gutachten von der Rentenversicherung z. B. an das Versorgungsamt übersendet werden, erfolgt grundsätzlich vorab die Prüfung, ob die Übersendung überhaupt möglich bzw. zulässig ist. Dies scheint hier das Problem zu sein. Wie von ??? bereits erläutert, könnte dem Anforderungsschreiben vom Versorgungsamt durchaus eine Einverständniserklärung vorausgehen. Dies geht aus dem Inhalt des Schreibens hervor. Alles weiteren Vermutungen klären Sie bitte direkt über Ihren Rentenversicherungsträger ab. Viel Erfolg im Widerspruchsverfahren.