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Weitergewährung Arbeitsmarktrente

von Lena12.06.2010 | 16:12
3360 Ansichten
12 Antworten

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Ich bin 57Jahre alt, 60% schwerbehindert, habe eine halbe Erwerbsminderungsrente 2008 - 2018 (65ten Lebensjahr) gewährt bekommen,wurde 2009 arbeitslos, und erhalte befristet bis Juli 2011 die sogenannte Arbeitsmarktrente, was passiert wann die Arbeitsmarktrente nicht mehr weiter gewährt wird erhalte ich dann gar nichts mehr oder tritt die halbe EMrente wieder in Kraft. Soll ich bei Antrag auf weitergewährung der Arbeitsmarktrente ärztliche Befunde beilegen. Vielen Dank für Ihre Antworten

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lena,

Z hat Ihre Frage bereits umfassend beantwortet.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo nena61,

ich verweise auf den Beitrag von Appiah.

10 Antworten

Zam 12.06.2010 | 18:38
aus Wikipedia : "Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn der Antragsteller auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - unabhängig vom erlernten Beruf - nur noch drei bis unter sechs Stunden täglich tätig sein kann (§ 43 SGB VI) Allerdings kann auch in diesem Fall eine Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte "Arbeitsmarktrente" gewährt werden, wenn der (Teilzeit-)Arbeitsmarkt als verschlossen gilt. Das ist dann der Fall, wenn der Versicherte keinen seinem Leistungsvermögen entsprechenden (Teilzeit-)Arbeitsplatz innehat oder ihm kein solcher angeboten werden kann. Da solche Arbeitsplätze selten konkret benannt werden können, sind Arbeitsmarktrenten bei einem drei- bis unter sechsstündigen Leistungsvermögen eher die Regel als die Ausnahme." Im Hinblick auf die nach wie vor ungünstige Arbeitsmarktlage für - insbesondere gesundheitlich eingeschränkte - Teilzeitarbeitskräfte ist auch weiterhin grundsätzlich OHNE WEITERE ERMITTLUNGEN von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt auszugehen. Unbeschadet dessen kann in Einzelfällen (z.B. bei sehr jungen Versicherten ohne zusätzliche Funktionseinschränkungen) eine Einschaltung der Arbeitsverwaltung hinsichtlich einer Arbeitsplatzvermittlung dennoch angezeigt sein." (Wird in der Praxis aber so gut wie nie gemacht!) Also das die Arbeitsmarktrente deshalb wegfällt , weil der Teilzeitarbeitsmarkt generell wieder als offen erklärt wird , ist eher theoretischer Natur und praktisch nur in sehr sehr wenigen Einzelfällen denkbar. Dies ist aber z.b. dann mit Sicherheit der Fall, wenn Sie selbst eine Teilzeitbeschäftigung aufnehmen würden. Die medizinische Überprüfung ihrer Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ihnen aus rein gesundheitlichen Gründen gewährten teilweisen EM-Rente , hat damit nichts zu tun und erfolgt bei dem nächsten Verlängerungsantrag automatisch. Würde tatsächlich bei ihnen der Fall eintreten, das für Sie der Arbeitsmarkt als nicht mehr als verschlossen gilt würde wirklich nur noch die teilweise EM-Rente statt der vollen Rente ausbezahlt werden. Natürlich aber auch nur dann, wenn die med. Prüfung im Rahmen des EM-Verlängerungsantrages weiterhin ihre Erwerbfähigkeit auf mehr als 3 aber weniger als 6 Stunden feststellt. Wird dies auch verneint bekommen Sie keine EM-Rente mehr ! Vorliegende ärztliche Befundberichte die nicht älter als ca. 1 Jahr sind, sollten Sie dem EM-Verlängerungsantrag natürlich gleich beifügen. Das schadet sicher nicht und kann das Verfahren auch zeitlich durchaus beschleunigen.
nena61am 13.06.2010 | 15:02
Ich habe mal eine Frage zur ausführung dieses Beitrages. ich hatte eine teil EM Rente 7 Jahre 1,5 jahre die volle dann alles abgelehnt bin nun vor dem Sozialgericht mit neuem Gutachten. Habe noch nie was von einer Arbeitmarkt Rente hehört Bei mir stehen nun viele einschränkungen drin LWS, HWS ,beide Knie(Gonarthrose),beide Ellenbogen rechte SchulterFreitag kam dazu das beide Nerven in den Armen geschädigt sind .Der Gutachter schreibt aber bis 6 Std. nicht mehr. Gleichzeitig schreibt er:das er davon ausgeht das ich oft über längere Zeitpunkte krankgeschrieben werde.Das widerspricht sich doch in sich.
cherryam 13.06.2010 | 15:28
was hat diese nachricht von nena61 mit dem Beitrag von Lena zu tun?
nena61am 13.06.2010 | 15:32
ich habe nur meinen Fall geschildert und hehofft estwas über die Arbeitsmarkt Rente zu erfahren und ob die bei mir evtl. angewendet werden kann
Appiaham 13.06.2010 | 15:53
Eine arbeitsmarktbedingte Rente ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente, die nur wegen Berücksichtigung des Arbeitsmarktes als Rente wegen voller Erwerbsminderung geleistet wird. Bei einem sozialmedizinisch festgestellten Leistungsvermögen im Erwerbsleben von 3 bis unter 6 Stunden an einem Arbeitstag -bezogen auf eine 5-Tage-Woche- wäre gem. § 43 SGB VI grundsätzlich eine teilweise Erwerbsminderung anzunehmen. Steht in einem solchen Falle einem/einer Versicherten kein Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung oder ist er/sie arbeitslos, hat der Rentenversicherungsträger nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem Teilzeitarbeitsmarkt zu prüfen. Ist Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt verschlossen, kann ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bestehen. Renten, die wegen verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkts geleistet werden, sind stets zu befristen (vergleiche § 102 Abs. 2 SGB VI).
Dreameram 13.06.2010 | 15:33
Gar nichts.
Lenaam 13.06.2010 | 16:50
eine Bitte an nena61 wann Sie Fragen haben eröffnen Sie doch bitte selbst ein Forum, durch ihren Eintrag sind meine Anfragen total untergegangen und ich hatte so auf Antworten aus dem Forum gewartet, ich bedanke mich bei Ihnen.
nena61am 13.06.2010 | 15:55
vielen Dank Appiah damit kann ich schon mal was anfangen mir ist auch gerade eingefallen das mir damals gesagt wurde das ich die volle EM Rente bek. da es keine Arbeit für mich gibt. mit all den einschränkungen die ich habe müsste es ja nun endlich klappen mit der Vollen EM auch wenn in dem Gutachten steht bis 6Std.
Zam 13.06.2010 | 17:59
Ein neues " Forum " muss @nena61 ja nun nicht gleich eröffnen... Ein neuer Thread reicht da auch schon.
Lenaam 13.06.2010 | 20:28
Ich möchte möch bei Z herzlichst für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen am 12.06.2010 bedanken.
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