Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

von Sunshine7121.10.2008 | 15:49
5346 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, war 15 Jahre lang als Krankenschwester berufstätig. Aufgrund einer schwerwiegenden, chronischen Nierenerkrankung und zahlreicher komplizierter urologischer OP`s , als auch aufgrund eines schweren Fibromyalgiesyndroms sowie zusätzlicher Spondylarthrose der Wirbelsäule kann ich nicht mehr berufstätig sein. Habe bereits eine gescheiterte medizinische Reha als auch eine gescheiterte berufliche Reha / Teilhabe am Erwerbsleben durch die DRV hinter mir. Erhielt zunächst für ein Jahr eine befristete Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung, danach erhielt ich für weitere drei Jahre eine befristete Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung. Nun habe ich Anfang Oktober den Antrag R 120 gestellt, auf Weitergewährung dieser Rente. Meine chronische Nierenerkrankung ist nicht mehr heilbar, sie verschlimmerte sich sogar über die Jahre. Ebenso verschlimmerte sich mein chron., schweres Fibromyalgiesyndrom, hinzu kam eine Spondylarthrose der Wirbelsäule. Ich habe keinen Arbeitgeber mehr und somit auch keinen Job mehr. Einen Arbeitsplatz bekomme ich aufgrund meiner Voraussetzungen sowieso nicht mehr und eine erneute berufliche Reha ist aufgrund ständiger Krankheitsschübe und jahrelanger, chronischer Schmerzen unmöglich. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich nun bei meiner dritten Antragsstellung auf Rentenverlängerung die Rente wwgen voller Erwerbsminderung weitergezahlt bekomme, bzw. meine befristete Rente in eine unbefristete Rente umgewandelt wird? Da meine chron. Erkrankungen nicht mehr heilbar sind und sich verschlimmerten. Vielen herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Monika Krauß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die Bewilligung einer unbefristeten Rente kommt nur dann in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Rentenfeststellung die Behebung der Erwerbsminderung unwahrscheinlich ist. Die Ungewissheit der Prognose führt zur Befristung.

Eine Dauerrente ist ausschließlich dann zu leisten, wenn aus ärztlicher Sicht bei Betrachtung des bisherigen Verlaufs nach medizinischen Erkenntnissen auch unter Berücksichtigung noch vorhandener therapeutischer Möglichkeiten eine Besserung auszuschließen ist, durch die sich eine rentenrelevante Steigerung der qualitativen und/oder quantitativen Leistungsfähigkeit ergeben würde.

5 Antworten

Schadeam 21.10.2008 | 16:01
die von Ihnen angesprochene Möglichkeit besteht sehr wohl. Aber wie konkret in Ihrem Fall entschieden wird, werden Sie ja demnächst sehen, was nützen Ihnen Spekulationen von Forumsteilnehmer, die weder Sie noch Ihren Fall und Ihre Beeinträchtigungen kennen. Da ist alles und nichts möglich.
Mr.Tam 21.10.2008 | 16:41
Rentenanspruch (§ 43 SGB VI) Im Rahmen einer Nachuntersuchung erstellt der Medizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers ein medizinisches Gutachten. Sofern nach ärztlichem Gutachten eine Minderung Ihres Rest(-arbeits-)leistungsvermögen auf unter drei Stunden eingeschätzt wird (und die im Gesetz genannten versicherungsrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen), entsteht dem Grunde nach ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Sollte Ihr Restleistungsvermögen zwischen drei und unter sechs Stunden unter den obig genannten Voraussetzungen liegen, entsteht dem Grunde nach ein Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Da Sie zur Zeit nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, wäre - in der konkreten Betrachtung Ihrer persönlichen Situation - der Arbeitsmarkt als „verschlossen“ anzusehen und es würde die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe der vollen Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung geleistet. Dauer (§102 Absatz 2 SGB VI) Hinsichtlich der Anspruchsdauer (auf Zeit / auf Dauer) der für Sie festgestellten Leistungsart, wird auf die Prognose der Entwicklung Ihres Restleistungsvermögens abgestellt. Sofern aus medizinischer Sicht im Gutachten eine Aussicht auf eine Besserung Ihres Gesundheitszustandes zu erwarten ist, wird dem Grundsatz der Rente auf Zeit Rechnung getragen. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage (verschlossener Arbeitsmarkt) besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist (spätestens) nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. Ich hoffen Ihnen ein wenig weitergeholfen zu haben.
Corlettoam 21.10.2008 | 17:51
Eine EM-Rente kann bis zu 9 Jahren befristet werden, erst dann MUSS sie entweder auf Dauer gezahlt werden oder wird entzogen. Da ihre EM-Rente erst 4 Jahre läuft, ist es relativ unwahrscheinlich , das ihre EM-Rente jetzt schon auf Dauer gezahlt wird, weil dieser Befristungszeitraum natürlich gerne von der RV ausgereizt wird. Trotzdem besteht die Möglichkeit, das ihr jetziger Verlängerungsantrag zu einer unbefristeten Rente führt, nämlich dann wenn die vorliegenden ärztlichen Unterlagen und die eventuell noch anstehenden medizinischen Begutachtungen seitens der RV, eine erhebliche Besserung ihrer Erkrankungen , eindeutig und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschliessen. Es besteht auch die Möglichkeit, das falls Ihnen jetzt auch " nur " wieder eine befristete EM-Rente zuerkannt würde, dagegen Widerspruch einzulegen und dann im Widerspruchsverfahren und sich dann noch event. anschließendem Sozialgerichtsverfahren , eine unbefristetet EM-Rente zu erreichen. Spreche aus eigener Erfahrung , denn mir wurde dann im Widerspruchsverfahren eine unbefristete volle EM-Rente zuerkannt und das nach vorheriger kompletter Ablehnung einer EM-Rente! Sie sehen also, alles ist möglich. Alles Gute für Sie.
Sunshine71am 22.10.2008 | 10:41
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antworten auf meine Fragen, Sie haben mir damit sehr weitergeholfen. Wie ich schon sagte, leide ich seit 11 Jahren an einer schwerwiegenden, chronischen Nierenerkrankung mit Zustand nach etlichen, schwerwiegenden urologischen OP´s , als auch einem schweren Fibromyalgiesyndrom und Spondylarthrose der Wirbelsäule. Meine Nierenerkrankung verschlechterte sich in den letzten Jahren zusehends, außerdem leide ich an ständigen, akuten Schüben dieser Nierenerkrankung. Ebenso verschlimmerte sich die Fibromyalgie. Die Nierenerkrankung ist wie die Fibromyalgie nicht mehr heilbar, was mir auch in einem ärztlichen Attest vom Arzt für die DRV bestätigt wurde. Der Vorsatz " Reha vor Berentung " ist bei mir ebenfalls erfüllt. Aus diesem Grund ( ich habe eine Schwerbehinderung in Höhe von 60 % ) sehe ich sowieso den Arbeitsmarkt für mich als komplett verschlossen an. Mit freundlichen Grüßen Monika Krauß
Corlettoam 22.10.2008 | 11:31
Ich denke, Sie können und sollten der Sache gelassen entgegen sehen. Anhand ihrer Erkrankungen würde ich sogar eine Wette darauf annehmen, das Sie die Rente weiterhin und zumindest später einmal auch auf Dauer erhalten.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026