Weitergewährung EMR nach Befristungszeit

von
Edgar

Guten Tag!

Meine volle Erwerbsminderungsrente ist befristet vom 1.1.14 bis zum 31.12.16. Meine Fragen:

1. Muss ich zur Weitergewährung der Rente selber durch Atteste nachweisen, dass sich an meinem Gesundheitszustand nichts geändert hat oder werde ich nochmal durch die DRV untersucht?
Ich war seit dem Renteneintritt nicht mehr bei einer ärztlichen Untersuchung oder Therapie, obwohl letztere im Rehabericht empfohlen wurde.

2. Gibt es die Chance auf eine berufliche Eingliederungsmaßnahme, falls ich plötzlich für gesund erklärt werden würde? Oder müsste ich für den Rest meines Lebens Sozialhilfe beziehen, weil ich keine Chancen mehr am Arbeitsmarkt habe?

Danke für Ihre Mühe im Voraus.

von
Sarah

Hallo,

in der Regel bekommen Sie rechtzeitig den Antrag auf Verlängerung zugeschickt. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, sollten Sie sich darum kümmern.

Es kann unterschiedlich gehandhabt werden; ich bekam immer ein Formular zugeschickt, welches mein Facharzt ausfüllen musste. Wenn die DRV noch andere Unterlagen benötigt, wird sie das entsprechend von Ihnen anfordern.

LG
Sarah

Experten-Antwort

Anfang Oktober stellen Sie einen Weitergewährungsantrag (Formular R120). Es werden auch aktuelle Arztberichte benötigt.
Weitere Leistungen zur med. oder berufl. Reha sind auch während des RT-Bezugs nicht ausgeschlossen. Sprechen Sie ggf. den zuständigen RV-Träger direkt darauf an. Es wird zur Bewilligung von Leistungen kommen, wenn die Aussicht auf Wiedereingliederung ins Erwerbsleben winkt.

von
W*lfgang

Hallo Edgar,

den Weiterzahlungsantrag sollten Sie nach meiner Erfahrung schon etwa 6 Monate vor Ende stellen - reicht manchmal aber auch nicht für eine Entscheidung/dann Pech gehabt/med. Dienst Ihrer DRV hängt selbst am Tropf.

> falls ich plötzlich für gesund erklärt werden würde? Oder müsste ich für den Rest meines Lebens Sozialhilfe beziehen

Fall Sie wieder als gesund gelten (was auch dann der Fall ist, wenn bis zum 31.12.2016 keine neue Entscheidung der DRV vorliegt), sind Sie kein 'Fall' der Sozialhilfe, sondern - da potentiell erwerbsfähig - ein Fall für das Jobcenter. In der KV werden Sie umgehend in die freiwillige KV eingestuft, Familienangehörige verlieren die 'Familienversicherung', werden allerdings quasi kostenfrei über das Jobcenter 'mitversichert'.

Gruß
w.

von
Silvia

Guten Abend

Zitat:
"Ich war seit dem Renteneintritt nicht mehr bei einer ärztlichen Untersuchung oder Therapie, obwohl letztere im Rehabericht empfohlen wurde."

Ich frage mich, warum haben Sie nach der Rentenbewilligung keine fortlaufende ärztliche Behandlung sowie auch erforderliche Therapie fortgeführt?

Sie waren doch sicher zuvor auch in kontinuierliche ärztliche und/oder therapeutische Behandlung, sodass Sie der DRV den Nachweis über Ihre zur EM-Rente führenden Erkrankung/en darlegen konnten.

Wenn Sie den Weiterbewilligungsantrag über den Bezugszeitraum nun im Sommer stellen werden, können Ihre Ärzte und Therapeuten der DRV gegenüber keinerlei neuen Erkenntnisse abgeben und somit wird es wahrscheinlich, dass die DRV dies gutachterlich feststellen lassen wird.

Sind Sie denn mit Renteneintritt umgehend gesundet und benötigten keine ärztliche/therapeutische Unterstützung mehr?

Silvia

von
Nahla

Zitiert von: Silvia

Zitat:
"Ich war seit dem Renteneintritt nicht mehr bei einer ärztlichen Untersuchung oder Therapie, obwohl letztere im Rehabericht empfohlen wurde."

Ich frage mich, warum haben Sie nach der Rentenbewilligung keine fortlaufende ärztliche Behandlung sowie auch erforderliche Therapie fortgeführt?

Sie waren doch sicher zuvor auch in kontinuierliche ärztliche und/oder therapeutische Behandlung, sodass Sie der DRV den Nachweis über Ihre zur EM-Rente führenden Erkrankung/en darlegen konnten.

Sind Sie denn mit Renteneintritt umgehend gesundet und benötigten keine ärztliche/therapeutische Unterstützung mehr?

Silvia

Wenn so wäre, dann wird die DRV auch ganz schnell feststellen, das keine Erwerbsminderung vorliegt.

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