Weitergewährung Erwerbsminderungsrente

von
W

Hallo,

ich habe eine volle, befristete Erwerbsminderungsrente bis einschließlich September 2010, also bis zum Ende diesen Monats. Die Weitergewährung der vollen Erwerbsminderungsrente wurde rechtzeitig beantragt. Am Mittwoch, den 28. Juli 2010 war ich bei der Gutachterin. Diese sagte es sei klar erkennbar, dass ich nicht arbeiten könne. Das gleiche hatte auch mein behandelnder Facharzt gesagt. Am Freitag, den 03.09.2010 hatte meine Frau, da ich nicht dazu in der Lage war und dazu nicht in der Lage bin, tel. bei der zuständigen Sachbearbeitung bei der DRV Bund Berlin angerufen. Meine Frau musste eine Weile am Telefon warten, dann hieß es am 31. August sei die Akte vom Ärztlichen Dienst zurückgekommen. Momentan sei die Akte nicht greifbar, daher könne man nichts näheres dazu sagen. Man wusste, laut den Aussagen der Dame am Telefon nicht, ob noch Rückfragen beim Arzt notwendig seien, oder ob sie nur noch nicht bearbeitet wurde. Man könne dazu nichts sagen. Ein Ergebnis wäre meiner Frau, laut Aussage der Dame am Telefon nicht mitgeteilt worden.
Ich bin völlig verzweifelt. Es geht mir von Tag zu Tag schlechter, ich kann nur meine Tablettenrationen erhöhen. Niemand kann mir helfen.

von
Nakel

Leider kann das auch vermutlich keiner in diesem Forum.

Das sich die Sachbearbeiterin nicht gegenüber Ihrer Frau nicht geäußert hat scheint erst mal zu beunruhigen, aber es geht hier um vertrauliche Nachrichten die nicht für Dritte bestimmt sind. Solange nicht zweifelsfrei feststeht, ob am anderen Ende der Leitung wirklich eine auskunftsberechtigte Person ist, werden derartige Auskünfte nicht erteilt. Sie wollen ja schließlich auch nicht, dass z.B. Ihr Nachbar vertrauliche Daten über Sie erfährt...

Zurück zum Problem...

Wenn der med. Dienst bereits ein Votum abgegeben hat, dann muß "nur" noch der Weiterzahlungsbescheid gefertigt und gezeichnet werden. Gern wird derartige Zeichnung durch Juristen im Hause der DRV Bund vorgenommen. Und wenn sich der Vorgang dort befindet, kann er natürlich im Büro nicht gefunden werden...
Rufen Sie doch ggf. nächste Woche erneut an und fragen Sie, ob bereits ein Bescheid erteilt und abgesandt wurde...

von
W

Hallo,

ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass ich psychisch krank bin und daher zur Zeit Ängste und Traurigkeiten, Depressive Gedanken zu nehmen.

Experten-Antwort

Sollten Sie bis nächste Woche keinen Bescheid über Ihren Weitergewährungsantrag erhalten, sollten Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger nochmals um Sachstandsmitteilung bitten.

von
Klemens

An ihrer Stelle würde ich die RV solange telf. " nerven " bis ich eine ganz konkrete Auskunft zum Stand der Dinge erhalten würde. Lassen Sie sich nicht vertrösten !

Denken Sie bitte aber auch - zur Sicherheit - daran sich umgehend ( und zwar nicht erst am 30.9. sondern sofort ! ) bei der Agentur für Arbeit zu melden ! Das hätte eigentlich schon lange geschehen müssen.

Denn falls bis 30.9. wirklich kein Bescheid da sein sollte oder die EM-Rente abgelehnt würde und Sie dann noch in den Widerspruch gehen müssten ( was ja auch zumindest denkbar wäre ) müssten Sie ab 1.10. dann ALG I übergangsweise - bis zum endgültigen EM-Bescheid - beantragen.

von
RFn

Das ist kein guter Ratschlag. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Büro der DRV, haben einen täglichen Eingang von 30 bis 60 Akten zu den unterschiedlichsten Versicherungs- und Rentenvorgängen. Dann läutet fast ununterbrochen das Telefon, viele Versicherte wollen wissen, wie weit ihr Vorgang bearbeitet ist oder haben sonstige Anliegen.
Wie sollen dann die Mitarbeiter die normale Arbeit schaffen ?
Bevor nicht vom zuständigen Entscheidungsbefugtem, der lediglich die Einschätzung des medizinischen Dienstes durch seine Unterschrift als hoheitlichen Akt bestätigt und damit über die Weitergewährung der Rente entscheidet, eben diese Unterschrift geleistet worden ist, kann die Sachbearbeitung keine Auskunft gebe, auch wenn ihr schon bekannt ist, dass die Rente weitergezahlt wird.
Weiterhin besteht der Grundsatz, das am Telefon generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte gegeben werden. Es zählt nur der schriftliche Bescheid.
Zum Schluss, es ist durchaus normal, dass im Verlaufe der Bearbeitung die Akten zu verschiedenen Zuständigkeitsbereichen gesandt werden und deshalb natürlich nicht in der Sachbearbeitung greifbar sein können.

von
Klemens

Zitiert von: RFn

Das ist kein guter Ratschlag. Stellen Sie sich vor, Sie sitzen im Büro der DRV, haben einen täglichen Eingang von 30 bis 60 Akten zu den unterschiedlichsten Versicherungs- und Rentenvorgängen. Dann läutet fast ununterbrochen das Telefon, viele Versicherte wollen wissen, wie weit ihr Vorgang bearbeitet ist oder haben sonstige Anliegen.
Wie sollen dann die Mitarbeiter die normale Arbeit schaffen ?
Bevor nicht vom zuständigen Entscheidungsbefugtem, der lediglich die Einschätzung des medizinischen Dienstes durch seine Unterschrift als hoheitlichen Akt bestätigt und damit über die Weitergewährung der Rente entscheidet, eben diese Unterschrift geleistet worden ist, kann die Sachbearbeitung keine Auskunft gebe, auch wenn ihr schon bekannt ist, dass die Rente weitergezahlt wird.
Weiterhin besteht der Grundsatz, das am Telefon generell keine rechtsverbindlichen Auskünfte gegeben werden. Es zählt nur der schriftliche Bescheid.
Zum Schluss, es ist durchaus normal, dass im Verlaufe der Bearbeitung die Akten zu verschiedenen Zuständigkeitsbereichen gesandt werden und deshalb natürlich nicht in der Sachbearbeitung greifbar sein können.

Im Prinzip haben Sie natürlich schon recht.

Aber einfach nur abwarten ist ja auch keine vernünftige und für den Antragsteller in dem konkreten Fall befriedigende oder beruhigende Lösung.

Wenn bei mir in knapp 3 Wochen die EM-Rente abliefe, säße ich auch auf heissen Kohlen únd würde schon hier und heute mal gerne wissen wie es denn so aussieht...

Gerade psychisch Erkrankte befinden sich da noch in einer ganz anderen extrem problematischereren (Gefühls)-Situation als " nur " rein körperliche Erkrankte. Das kann ein Laie und nicht betroffener nicht mal ansatzweise nachvollziehen, was da in und mit einem vorgeht....

Insofern kann ich die Nervosität und Unruhe des Themenerstellers absolut nachvollziehen.

von
W

Hallo,

heute früh habe ich per Post den Bescheid vom DRV-Bund erhalten. Die DRV-Bund gewährt mir ab dem 01.10.2010 eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbestimmte Dauer. Bis einschließlich 30. September 2010 erhalte ich eine volle befristete Erwerbsminderungsrente.

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