erstmalige Erwerbsminderungsrente läuft nach 3 Jahren im Juni 2019 aus. Bei telefonischer Nachfrage wann mit einem Bescheid zu rechnen sei, wurde mitgeteilt, dass frühestens im Mai darüber entschieden wird und der Bescheid somit Anfang Juni ein paar Tage vor Ablauf dem Antragssteller zugeht.
Meine Frage ist nun, ist das üblich das der Antragssteller ein paar Tage vor Ablauf den Bescheid erhält? Und falls die RV sich entscheidet den Antragsteller in eine Reha zu schicken oder den Folgeantrag ablehnt, hat die Betroffene Person so keine Zeit sich auf die neue Situation (privat und finanziell) einzustellen ?! Wie sind hier da Erfahrungswerte dazu?
Guten Morgen,
das interessiert mich auch.
LG
Na ja, man hat schon ausreichend Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen, da die Rente ja von vorneherein befristet gewesen ist.
Sich zurückzulehnen , nach dem Motto "Wird schon weiterlaufen", halte ich für verkehrt.
Sich zurückzulehnen , nach dem Motto "Wird schon weiterlaufen", halte ich für verkehrt.
sehr hilfreich danke. mit diesem Ratschlag ist der Betroffenen Person sicherlich geholfen...
Ein Weitergewährungsantrag würde ja nicht gestellt werden, wenn die Betroffene Person und deren behandelnde Ärzte nicht weiter von einer Erwerbsminderung ausgehen würden. Außerdem gibt es Zehntausende Fälle in denen die RV den Antragssteller für erwerbsfähig gehalten hat und später vor dem Sozialgericht doch der Erwerbsgeminderte Recht bekommen hat. Warum sind soviele Erwerbsminderungsrentner mit dem Verfahren wie die Erwerbsminderungsrente festgestellt wird unzufrieden? Mangelnde Transparenz und Kommunikation! In dem beschriebenen Fall wurden Anfang Januar seitens der RV an den Antragsteller die Unterlagen für einen Folgeantrag geschickt. Nun hört der Antragssteller fast 6 Monate nichts von der RV und bekommt dann kurz vor Ablauf den Bescheid und muss dann je nach Ergebnis darauf in kürzester Zeit reagieren. Die Hans Böckler Stiftung hat im September 2018 mit dem Thema Zugangssteuerung in Erwerbsminderungsrenten, auch dieses Problem untersucht und vor allem die mangelnde Kommunikation und Transparenz bemängelt. Im Netz gibt es die Studie zum Kostenlosen Download. Für alle interessierten zu dem Thema sehr empfehlenswert.
Sich zurückzulehnen , nach dem Motto "Wird schon weiterlaufen", halte ich für verkehrt.
Die DRV wird ihren Grund für die Befristung gehabt haben; in der Regel wird sie davon ausgegangen sein, dass Ihre Erwerbsminderung behoben sein wird.
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
Meine Frage ist nun, ist das üblich das der Antragssteller ein paar Tage vor Ablauf den Bescheid erhält? Und falls die RV sich entscheidet den Antragsteller in eine Reha zu schicken oder den Folgeantrag ablehnt, hat die Betroffene Person so keine Zeit sich auf die neue Situation (privat und finanziell) einzustellen ?! Wie sind hier da Erfahrungswerte dazu?
Besonders Ihr Anliegen ist etwas ganz besonderes. Im Normalfall wie auch in meinem lief das Procedere EMR Verlängerungsantrag so ab: 7 Monate vor Ablauf wurde der Verlängerungsantrag gestellt. Spätestens nach 7 Wochen kam die Bestätigung um weitere 3 Jahre.
Mfg
Meine Frage ist nun, ist das üblich das der Antragssteller ein paar Tage vor Ablauf den Bescheid erhält? Und falls die RV sich entscheidet den Antragsteller in eine Reha zu schicken oder den Folgeantrag ablehnt, hat die Betroffene Person so keine Zeit sich auf die neue Situation (privat und finanziell) einzustellen ?! Wie sind hier da Erfahrungswerte dazu?
Besonders Ihr Anliegen ist etwas ganz besonderes. Im Normalfall wie auch in meinem lief das Procedere EMR Verlängerungsantrag so ab: 7 Monate vor Ablauf wurde der Verlängerungsantrag gestellt. Spätestens nach 7 Wochen kam die Bestätigung um weitere 3 Jahre.
Mfg
Ja eben nicht. Die Mitarbeiterin der RV teilte mir mit, dass Grundsätzlich die Weitergewährungsanträge im Vormonat entschieden werden. Der Antrag um den es geht, würde noch nichtmal angeschaut. Aktuell werden die Anträge der Renten die im Mai auslaufen bearbeitet. In diesem Sinne scheint ihr Beispiel was besonderes zu sein.
[quote=319655]Die DRV wird ihren Grund für die Befristung gehabt haben; in der Regel wird sie davon ausgegangen sein, dass Ihre Erwerbsminderung behoben sein wird.
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere.
Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern!
Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
...ich weiss nur zu genau, von was ich hier schreibe.
Aber Sie wollen es nicht verstehen.
Alles Gute !
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere.
Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern!
Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
Aber Sie wollen es nicht verstehen.
Alles Gute !
Cassandra arbeiten Sie bei der RV und sind sie Entscheider, sodass sie wirklich behaupten können einen Überblick zu haben, wie das Verfahren gehandhabt wird oder nicht. Wie steht es Handbuch der DRv und so weiter. Falls ja entschuldige ich mich, da Sie ja dann täglich mit der Materie zu tun haben.
Aufgrund ihrer Posts muss ich aber davon ausgehen, dass Sie das nicht sind. Somit sind Ihre Aussagen eigene Meinungen, die nichts mit den Abläufen bei der RV zu tun haben. Sie mutmaßen in Ihren Posts und das ist nicht hilfreich und auch nicht der Sinn der Frage gewesen. Die Frage ist klar gestellt und zwar ob es laut Handbuch die Regel ist, dass die Bescheide so kurz vor Ablauf rausgehen oder eben nicht. Nicht mehr und nicht weniger. Und dass kann nur jemand beantworten der da Arbeitet. Mutmaßungen sind halt nicht hilfreich, dass müssen Sie akzeptieren.
Hauptsache du "Pseudokaiser" arbeitest nicht dort. Und wenn, dann höchstens um den Rasen abzukauen.
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere.
Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern!
Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
Bevor Du Dich hier äußerst, solltest Du zunächst Dein Gehirn einschalten, dann käme nicht ein derartiger unsinniger und überflüssiger Wortschwall dabei heraus.
Warte die Antwort des Experten ab und auch Du wirst eines besseren belehrt werden. Ob es die Regel ist oder nicht, ist doch völlig unwichtig. Entscheidend ist, dass hier kurzfristig entschieden wird, was soll es da helfen, dass das in anderen Fällen vielleicht nicht so ist? Es bleibt ein individueller Fall und eine individuelle Entscheidung.
Im Übrigen kann jemand wie Du doch gar nicht beurteilen, ob jemand bei der RV arbeitet oder nicht.
Bei der RV arbeiten auch Hausmeister und Reinigungskräfte, IT-Experten u.s.w.. Die können und dürfen dann Deiner Meinung nach antworten :-)!
Kaiser du bist vollkommen irrelevant, jeder der das Forum verfolgt pfeifft auf deine Meinung. Vor allem warte du doch die Antworten der Experten ab, deine Beiträge haben noch nie jemand geholfen. Du produziert hier ausschließlich unnötige Beiträge, nimm dir deine Ratschläge mal selbst zu Herzen. Der Kaiser befolgt seine eigenen Phrasen nicht... Entlarvt
Hauptsache du "Pseudokaiser" arbeitest nicht dort. Und wenn, dann höchstens um den Rasen abzukauen.
Na Pseudokaiser. Wieder aus der Narkose erwacht?
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere.
Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern!
Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere.
Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern!
Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Das versteht doch User "Ohjee" nicht und schreibt stattdessen nur Unsinn. Aber vermutlich ist er ein Schüler, dem man die Lösung "vortanzen" muss, damit ihm ein Licht aufgeht.
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
Eine zeitnahe Entscheidung über einen Antrag auf Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente ist in der Regel dann nicht möglich, wenn sich die Klärung des medizinischen Sachverhalts wegen Einholung von ärztlichen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten des Versicherten oder nach gutachterlicher Abklärung verzögert. Solche Fälle sind jedoch eher selten.
4 Wochen vor Ablauf der Erwerbsminderungsrente auf jedenfalls zu AfA damit in Falle eines Falles Alg1 läuft