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Experten-Antwort

Weitergewährung Erwerbsminderungsrente

von BMI 5008.04.2019 | 09:27
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30 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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erstmalige Erwerbsminderungsrente läuft nach 3 Jahren im Juni 2019 aus. Bei telefonischer Nachfrage wann mit einem Bescheid zu rechnen sei, wurde mitgeteilt, dass frühestens im Mai darüber entschieden wird und der Bescheid somit Anfang Juni ein paar Tage vor Ablauf dem Antragssteller zugeht. Meine Frage ist nun, ist das üblich das der Antragssteller ein paar Tage vor Ablauf den Bescheid erhält? Und falls die RV sich entscheidet den Antragsteller in eine Reha zu schicken oder den Folgeantrag ablehnt, hat die Betroffene Person so keine Zeit sich auf die neue Situation (privat und finanziell) einzustellen ?! Wie sind hier da Erfahrungswerte dazu?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine zeitnahe Entscheidung über einen Antrag auf Weitergewährung einer Erwerbsminderungsrente ist in der Regel dann nicht möglich, wenn sich die Klärung des medizinischen Sachverhalts wegen Einholung von ärztlichen Unterlagen bei den behandelnden Ärzten des Versicherten oder nach gutachterlicher Abklärung verzögert. Solche Fälle sind jedoch eher selten.

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29 Antworten

Matthias Kurzam 08.04.2019 | 10:17
Guten Morgen, das interessiert mich auch. LG
Cassandraam 08.04.2019 | 11:00
Na ja, man hat schon ausreichend Zeit, sich auf die neue Situation einzustellen, da die Rente ja von vorneherein befristet gewesen ist. Sich zurückzulehnen , nach dem Motto "Wird schon weiterlaufen", halte ich für verkehrt.
BMI 50am 08.04.2019 | 11:35
sehr hilfreich danke. mit diesem Ratschlag ist der Betroffenen Person sicherlich geholfen... Ein Weitergewährungsantrag würde ja nicht gestellt werden, wenn die Betroffene Person und deren behandelnde Ärzte nicht weiter von einer Erwerbsminderung ausgehen würden. Außerdem gibt es Zehntausende Fälle in denen die RV den Antragssteller für erwerbsfähig gehalten hat und später vor dem Sozialgericht doch der Erwerbsgeminderte Recht bekommen hat. Warum sind soviele Erwerbsminderungsrentner mit dem Verfahren wie die Erwerbsminderungsrente festgestellt wird unzufrieden? Mangelnde Transparenz und Kommunikation! In dem beschriebenen Fall wurden Anfang Januar seitens der RV an den Antragsteller die Unterlagen für einen Folgeantrag geschickt. Nun hört der Antragssteller fast 6 Monate nichts von der RV und bekommt dann kurz vor Ablauf den Bescheid und muss dann je nach Ergebnis darauf in kürzester Zeit reagieren. Die Hans Böckler Stiftung hat im September 2018 mit dem Thema Zugangssteuerung in Erwerbsminderungsrenten, auch dieses Problem untersucht und vor allem die mangelnde Kommunikation und Transparenz bemängelt. Im Netz gibt es die Studie zum Kostenlosen Download. Für alle interessierten zu dem Thema sehr empfehlenswert.
Frührentner am 08.04.2019 | 11:59
Besonders Ihr Anliegen ist etwas ganz besonderes. Im Normalfall wie auch in meinem lief das Procedere EMR Verlängerungsantrag so ab: 7 Monate vor Ablauf wurde der Verlängerungsantrag gestellt. Spätestens nach 7 Wochen kam die Bestätigung um weitere 3 Jahre. Mfg
Cassandraam 08.04.2019 | 11:52
Die DRV wird ihren Grund für die Befristung gehabt haben; in der Regel wird sie davon ausgegangen sein, dass Ihre Erwerbsminderung behoben sein wird. Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
Cassandraam 08.04.2019 | 13:08
...ich weiss nur zu genau, von was ich hier schreibe. Aber Sie wollen es nicht verstehen. Alles Gute !
BMI 50am 08.04.2019 | 12:43
Zitat von Cassandra anzeigen
Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Kaiseram 08.04.2019 | 12:57
Zitat von BMI 50 anzeigen
Die DRV wird ihren Grund für die Befristung gehabt haben; in der Regel wird sie davon ausgegangen sein, dass Ihre Erwerbsminderung behoben sein wird. Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein. [/quoten Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere. Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern! Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
BMI 50am 08.04.2019 | 12:39
erstmalige Erwerbsminderungsrente läuft nach 3 Jahren im Juni 2019 aus. Bei telefonischer Nachfrage wann mit einem Bescheid zu rechnen sei, wurde mitgeteilt, dass frühestens im Mai darüber entschieden wird und der Bescheid somit Anfang Juni ein paar Tage vor Ablauf dem Antragssteller zugeht. Meine Frage ist nun, ist das üblich das der Antragssteller ein paar Tage vor Ablauf den Bescheid erhält? Und falls die RV sich entscheidet den Antragsteller in eine Reha zu schicken oder den Folgeantrag ablehnt, hat die Betroffene Person so keine Zeit sich auf die neue Situation (privat und finanziell) einzustellen ?! Wie sind hier da Erfahrungswerte dazu?
Besonders Ihr Anliegen ist etwas ganz besonderes. Im Normalfall wie auch in meinem lief das Procedere EMR Verlängerungsantrag so ab: 7 Monate vor Ablauf wurde der Verlängerungsantrag gestellt. Spätestens nach 7 Wochen kam die Bestätigung um weitere 3 Jahre. Mfg
Ja eben nicht. Die Mitarbeiterin der RV teilte mir mit, dass Grundsätzlich die Weitergewährungsanträge im Vormonat entschieden werden. Der Antrag um den es geht, würde noch nichtmal angeschaut. Aktuell werden die Anträge der Renten die im Mai auslaufen bearbeitet. In diesem Sinne scheint ihr Beispiel was besonderes zu sein.
Ohjeeam 08.04.2019 | 13:11
Zitat von Kaiser anzeigen
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere. Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern! Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
BMI 50am 08.04.2019 | 13:24
Cassandra arbeiten Sie bei der RV und sind sie Entscheider, sodass sie wirklich behaupten können einen Überblick zu haben, wie das Verfahren gehandhabt wird oder nicht. Wie steht es Handbuch der DRv und so weiter. Falls ja entschuldige ich mich, da Sie ja dann täglich mit der Materie zu tun haben. Aufgrund ihrer Posts muss ich aber davon ausgehen, dass Sie das nicht sind. Somit sind Ihre Aussagen eigene Meinungen, die nichts mit den Abläufen bei der RV zu tun haben. Sie mutmaßen in Ihren Posts und das ist nicht hilfreich und auch nicht der Sinn der Frage gewesen. Die Frage ist klar gestellt und zwar ob es laut Handbuch die Regel ist, dass die Bescheide so kurz vor Ablauf rausgehen oder eben nicht. Nicht mehr und nicht weniger. Und dass kann nur jemand beantworten der da Arbeitet. Mutmaßungen sind halt nicht hilfreich, dass müssen Sie akzeptieren.
Ohjeeam 08.04.2019 | 13:54
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere. Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern! Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
Bevor Du Dich hier äußerst, solltest Du zunächst Dein Gehirn einschalten, dann käme nicht ein derartiger unsinniger und überflüssiger Wortschwall dabei heraus. Warte die Antwort des Experten ab und auch Du wirst eines besseren belehrt werden. Ob es die Regel ist oder nicht, ist doch völlig unwichtig. Entscheidend ist, dass hier kurzfristig entschieden wird, was soll es da helfen, dass das in anderen Fällen vielleicht nicht so ist? Es bleibt ein individueller Fall und eine individuelle Entscheidung. Im Übrigen kann jemand wie Du doch gar nicht beurteilen, ob jemand bei der RV arbeitet oder nicht. Bei der RV arbeiten auch Hausmeister und Reinigungskräfte, IT-Experten u.s.w.. Die können und dürfen dann Deiner Meinung nach antworten :-)!
Kaiser du bist vollkommen irrelevant, jeder der das Forum verfolgt pfeifft auf deine Meinung. Vor allem warte du doch die Antworten der Experten ab, deine Beiträge haben noch nie jemand geholfen. Du produziert hier ausschließlich unnötige Beiträge, nimm dir deine Ratschläge mal selbst zu Herzen. Der Kaiser befolgt seine eigenen Phrasen nicht... Entlarvt
Kaiseram 08.04.2019 | 13:53
Hauptsache du "Pseudokaiser" arbeitest nicht dort. Und wenn, dann höchstens um den Rasen abzukauen.
Kaiseram 08.04.2019 | 13:56
Bei der RV arbeiten auch Hausmeister und Reinigungskräfte, IT-Experten u.s.w.. Die können und dürfen dann Deiner Meinung nach antworten :-)!
Hauptsache du "Pseudokaiser" arbeitest nicht dort. Und wenn, dann höchstens um den Rasen abzukauen.
Na Pseudokaiser. Wieder aus der Narkose erwacht?
Berndam 08.04.2019 | 14:24
Zitat von Ohjee anzeigen
Die DRV wird ihren Grund für die Befristung gehabt haben; in der Regel wird sie davon ausgegangen sein, dass Ihre Erwerbsminderung behoben sein wird. Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein. [/quoten Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere. Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern! Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
Es gibt keine allgemein gültige Antwort darauf. Jeder Fall ist ein Einzelfall, jeder muss vielleicht etwas anderes beibringen für eine Entscheidung, nicht immer ist die Sachlage gleich. Die RV wird schon noch entscheiden und eigentlich ist es egal, ob 4 Wochen oder einen Tag vor Ablauf. Es würde doch hier schon geschrieben, der Fragesteller müsste sich längst bei der AfA geme haben und dort einen Termin haben. Bekommt er der positiven Bescheid, sagt er den ab, bei negativ geht er zur AfA hin, da dűrfte nichts kurzfristig sein...
Kaiseram 08.04.2019 | 15:12
Zitat von Bernd anzeigen
Bernd schrieb

Die DRV wird ihren Grund für die Befristung gehabt haben; in der Regel wird sie davon ausgegangen sein, dass Ihre Erwerbsminderung behoben sein wird.

Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.

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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich[/quote]

Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere.

Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern!

Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.[/quote]

Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.[/quote] Es gibt keine allgemein gültige Antwort darauf. Jeder Fall ist ein Einzelfall, jeder muss vielleicht etwas anderes beibringen für eine Entscheidung, nicht immer ist die Sachlage gleich. Die RV wird schon noch entscheiden und eigentlich ist es egal, ob 4 Wochen oder einen Tag vor Ablauf. Es würde doch hier schon geschrieben, der Fragesteller müsste sich längst bei der AfA geme haben und dort einen Termin haben. Bekommt er der positiven Bescheid, sagt er den ab, bei negativ geht er zur AfA hin, da dűrfte nichts kurzfristig sein...

Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere. Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern! Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.
Das versteht doch User "Ohjee" nicht und schreibt stattdessen nur Unsinn. Aber vermutlich ist er ein Schüler, dem man die Lösung "vortanzen" muss, damit ihm ein Licht aufgeht. Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.
Es gibt keine allgemein gültige Antwort darauf. Jeder Fall ist ein Einzelfall, jeder muss vielleicht etwas anderes beibringen für eine Entscheidung, nicht immer ist die Sachlage gleich. Die RV wird schon noch entscheiden und eigentlich ist es egal, ob 4 Wochen oder einen Tag vor Ablauf. Es würde doch hier schon geschrieben, der Fragesteller müsste sich längst bei der AfA geme haben und dort einen Termin haben. Bekommt er der positiven Bescheid, sagt er den ab, bei negativ geht er zur AfA hin, da dűrfte nichts kurzfristig sein...
Julius Bökeram 08.04.2019 | 17:09
Nein, 3 Monate vorher lautet die Meldepflicht(wenn bekannt) für drohende Arbeitslosigkeit.
Ulliam 08.04.2019 | 16:48
4 Wochen vor Ablauf der Erwerbsminderungsrente auf jedenfalls zu AfA damit in Falle eines Falles Alg1 läuft
wersonstam 08.04.2019 | 17:29
Das ist totaler Quatsch! Das Vorgehen ist dann hier das Gleiche wie ggf. vor einer Erwerbsminderungsrente, mit einer kleinen Ausnahme. Sollte diese nun wirklich nicht rechtzeitig verlängert werden und man ist weiter erwerbsgemindert, kann bei der DRV erst mal eine vorübergehende Weiterzahlung beantragt werden. Wenn auch dieser Strick reisst kommt es drauf an, was vor der Erwerbsminderungsrente der Status war. War man unmittelbar davor im KG-Bezug, und hat noch einen Rest-Anspruch, dann lebt dieser erst mal wieder auf und man bezieht KG. Ist das KG ausgeschöpft reicht es vollkommen aus, wenn man kurz vor Ende der Rente zur Agentur für Arbeit geht und dort einen ALG1 Antrag stellt (sofern Anspruch besteht) und stellt sich dort ganz normal mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Ronnyam 08.04.2019 | 17:48
Zitat von wersonst anzeigen
Nein, 3 Monate vorher lautet die Meldepflicht(wenn bekannt) für drohende Arbeitslosigkeit.
Das ist totaler Quatsch! Das Vorgehen ist dann hier das Gleiche wie ggf. vor einer Erwerbsminderungsrente, mit einer kleinen Ausnahme. Sollte diese nun wirklich nicht rechtzeitig verlängert werden und man ist weiter erwerbsgemindert, kann bei der DRV erst mal eine vorübergehende Weiterzahlung beantragt werden. Wenn auch dieser Strick reisst kommt es drauf an, was vor der Erwerbsminderungsrente der Status war. War man unmittelbar davor im KG-Bezug, und hat noch einen Rest-Anspruch, dann lebt dieser erst mal wieder auf und man bezieht KG. Ist das KG ausgeschöpft reicht es vollkommen aus, wenn man kurz vor Ende der Rente zur Agentur für Arbeit geht und dort einen ALG1 Antrag stellt (sofern Anspruch besteht) und stellt sich dort ganz normal mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Sie glauben doch nicht ernsthaft, daß die Krankenkasse tatenlos ellenlang so mir nichts, dir nichts Krankengeld zahlt? Die schaltet den MDK ein und dann geht es flugs zur Reha und dann ist es vlt. Essig mit der Rente.
Julius Bökeram 08.04.2019 | 17:38
Zitat von wersonst anzeigen
Nein, 3 Monate vorher lautet die Meldepflicht(wenn bekannt) für drohende Arbeitslosigkeit.
Das ist totaler Quatsch! Das Vorgehen ist dann hier das Gleiche wie ggf. vor einer Erwerbsminderungsrente, mit einer kleinen Ausnahme. Sollte diese nun wirklich nicht rechtzeitig verlängert werden und man ist weiter erwerbsgemindert, kann bei der DRV erst mal eine vorübergehende Weiterzahlung beantragt werden. Wenn auch dieser Strick reisst kommt es drauf an, was vor der Erwerbsminderungsrente der Status war. War man unmittelbar davor im KG-Bezug, und hat noch einen Rest-Anspruch, dann lebt dieser erst mal wieder auf und man bezieht KG. Ist das KG ausgeschöpft reicht es vollkommen aus, wenn man kurz vor Ende der Rente zur Agentur für Arbeit geht und dort einen ALG1 Antrag stellt (sofern Anspruch besteht) und stellt sich dort ganz normal mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
. Gehen Sie dann mit zur AfA und erklären, warum der Fragesteller da erst so spät aufschlägt? Wenn bekanntermaßen eine Arbeitslosigkeit droht, hat man sich 3 Monate vor dem Eintritt dort zu melden. Hätten Sie nur Singen und Klatschen in der Schule, wer auch immer!?
wersonstam 08.04.2019 | 18:02
Zitat von Julius Böker anzeigen
Einfach mal richtig informieren. Wer AU ist, muss sich erst bei der AfA melden wenn keine AU mehr vorliegt. Hammer was hier für Tiefflieger unterwegs sind. Ich empfehle dann mal elo-forum.org da können sie ihr Wissen auffrischen, dass wohl nicht vorhanden ist.
BMI 50am 08.04.2019 | 20:08
Gehen Sie dann mit zur AfA und erklären, warum der Fragesteller da erst so spät aufschlägt? Wenn bekanntermaßen eine Arbeitslosigkeit droht, hat man sich 3 Monate vor dem Eintritt dort zu melden. Hätten Sie nur Singen und Klatschen in der Schule, wer auch immer!?
Einfach mal richtig informieren. Wer AU ist, muss sich erst bei der AfA melden wenn keine AU mehr vorliegt. Hammer was hier für Tiefflieger unterwegs sind. Ich empfehle dann mal elo-forum.org da können sie ihr Wissen auffrischen, dass wohl nicht vorhanden ist.
Vielen Dank wersonst, Sie sind der einzige hier, der fachlich und sachlich Ahnung hat von dem was er schreibt. Im Endeffekt ging es mir mit meiner Frage nur darum, dass die Sachbearbeiterin der RV sagte, Weitergewährungsanträge für die EM-Rente werden im Vormonat beschieden. Das heißt jetzt im April die Mai Em-Renten usw. Meine EM-Rente wurde bis jetzt noch nichtmal angeschaut, obwohl diese bereits im Januar mit allen Ärztlichen Befundberichten eingegangen ist. Mir schien das ein merkwürdiges Vorgehen, da eben so der Antragssteller nur wenige Tage hat auf den Bescheid dann zu reagieren. Und wie Sie richtig sagen besteht nicht in jedem Fall Anspruch auf Krankengeld oder ALG1, geschweige bei Vermögen auch wenn es sehr bescheiden ist auf ALG2. Auch eine Reha muss geplant sein und Anspruch auf Übergangsgeld ist auch fraglich, aber da kenne ich mich nicht aus. Naja auf jeden Fall rasten die Leute hier auf so eine simple Frage aus und schmeißen mit Unwissen und Unfug um sich. Das ist dann für die betroffenen Fragesteller die meistens in einer eh schweren Situation sind nicht nur unhilfreich sondern auch schwer zu verdauen. Aber wen soll man sonst Fragen, wenn die RV so eine Aussage tätigt. Dafür gibt es doch dieses Forum hier. Der VDK und Konsorten sind in die internen Abläufe der RV sicherlich nicht involviert.
wersonstam 08.04.2019 | 20:24
Zitat von BMI 50 anzeigen
BMI 50 schrieb

Gehen Sie dann mit zur AfA und erklären, warum der Fragesteller da erst so spät aufschlägt? Wenn bekanntermaßen eine Arbeitslosigkeit droht, hat man sich 3 Monate vor dem Eintritt dort zu melden. Hätten Sie nur Singen und Klatschen in der Schule, wer auch immer!? [/quote]

Einfach mal richtig informieren. Wer AU ist, muss sich erst bei der AfA melden wenn keine AU mehr vorliegt.

Hammer was hier für Tiefflieger unterwegs sind.

Ich empfehle dann mal elo-forum.org da können sie ihr Wissen auffrischen, dass wohl nicht vorhanden ist.[/quote]

Vielen Dank wersonst, Sie sind der einzige hier, der fachlich und sachlich Ahnung hat von dem was er schreibt. Im Endeffekt ging es mir mit meiner Frage nur darum, dass die Sachbearbeiterin der RV sagte, Weitergewährungsanträge für die EM-Rente werden im Vormonat beschieden. Das heißt jetzt im April die Mai Em-Renten usw. Meine EM-Rente wurde bis jetzt noch nichtmal angeschaut, obwohl diese bereits im Januar mit allen Ärztlichen Befundberichten eingegangen ist. Mir schien das ein merkwürdiges Vorgehen, da eben so der Antragssteller nur wenige Tage hat auf den Bescheid dann zu reagieren. Und wie Sie richtig sagen besteht nicht in jedem Fall Anspruch auf Krankengeld oder ALG1, geschweige bei Vermögen auch wenn es sehr bescheiden ist auf ALG2. Auch eine Reha muss geplant sein und Anspruch auf Übergangsgeld ist auch fraglich, aber da kenne ich mich nicht aus. Naja auf jeden Fall rasten die Leute hier auf so eine simple Frage aus und schmeißen mit Unwissen und Unfug um sich. Das ist dann für die betroffenen Fragesteller die meistens in einer eh schweren Situation sind nicht nur unhilfreich sondern auch schwer zu verdauen. Aber wen soll man sonst Fragen, wenn die RV so eine Aussage tätigt. Dafür gibt es doch dieses Forum hier. Der VDK und Konsorten sind in die internen Abläufe der RV sicherlich nicht involviert.

Mein Tipp, wende dich an elo-forum.org Dort gibt es genügend die Erfahrung und auch professionellen Hintergrund in solchen Fällen haben. Hier sind 90% der Antworten für die Füße.
BMI 50am 08.04.2019 | 21:41
Zitat von W°lfgang anzeigen
Naja auf jeden Fall rasten die Leute hier auf so eine simple Frage aus und schmeißen mit Unwissen und Unfug um sich.
Hallo BMI 50, da haben Sie Recht, besonders die, die niemals mit dieser Situation konfrontiert worden sind. Ein rechtzeitig gestellter Antrag zur Weiterzahlung 6 Monate vorher sollte 'allgemein' reichen ...sollte. Schon nach 1-2-3 Monaten ist der Weiterzahlungsbescheid da, in anderen Fällen haben Sie 6 Monate nicht einen Mucks von der DRV gehört/das Rentenende naht. Die med. Dienste der einzelnen DRV sind unterschiedlich aus-/belastet ...da können auch schon mal 12 Monate ins Land gehen, bis der Ihre Akte anfasst und die Sachbearbeitung geht genauso auf dem Zahnfleisch/die Akte muss vom Schreibtisch/ih kann aber nichts machen. Grundsätzlich kann die DRV dann 'überbrückungsweise' für bis zu 3 Monaten erstmal eine Weiterzahlung der EM-Rente veranlassen und wartet weiter auf die interne med. Sachaufklärung - ob das bei allen DRV'en üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier hilft nur anrufen anrufen anrufen und 'nerven' ...aber bitte überhaupt erst frühestens 14 Tage vor dem Auslaufmonat!! Gruß w. PS: ja, leider (wenige) Einzelfälle, aber die ungewisse Zukunft/was soll ich dann machen, nervt total - da kann ich jeden Betroffenen voll verstehen, der plötzlich/besonders finanziell in der Luft hängt.
Danke W*lfgang. So werde ich es machen. Die RV-Mitarbeitern meinte auch , das der medizinische Dienst bei dieser RV es eben so wie macht wie ich es beschrieben habe wegen der Auslastung. Ich bleibe dabei, dass ich diese Art der Bearbeitung aus benannten Gründen für ausbaufähig halte. Aber das ist ein anderes Thema. Danke nochmals für Ihre Darstellung, mit sowas kann der Fragesteller auch was anfangen :-)
W°lfgangam 08.04.2019 | 21:11
Zitat von BMI 50 anzeigen
BMI 50 schrieb

Gehen Sie dann mit zur AfA und erklären, warum der Fragesteller da erst so spät aufschlägt? Wenn bekanntermaßen eine Arbeitslosigkeit droht, hat man sich 3 Monate vor dem Eintritt dort zu melden. Hätten Sie nur Singen und Klatschen in der Schule, wer auch immer!? [/quote]

Einfach mal richtig informieren. Wer AU ist, muss sich erst bei der AfA melden wenn keine AU mehr vorliegt.

Hammer was hier für Tiefflieger unterwegs sind.

Ich empfehle dann mal elo-forum.org da können sie ihr Wissen auffrischen, dass wohl nicht vorhanden ist.[/quote]

Vielen Dank wersonst, Sie sind der einzige hier, der fachlich und sachlich Ahnung hat von dem was er schreibt. Im Endeffekt ging es mir mit meiner Frage nur darum, dass die Sachbearbeiterin der RV sagte, Weitergewährungsanträge für die EM-Rente werden im Vormonat beschieden. Das heißt jetzt im April die Mai Em-Renten usw. Meine EM-Rente wurde bis jetzt noch nichtmal angeschaut, obwohl diese bereits im Januar mit allen Ärztlichen Befundberichten eingegangen ist. Mir schien das ein merkwürdiges Vorgehen, da eben so der Antragssteller nur wenige Tage hat auf den Bescheid dann zu reagieren. Und wie Sie richtig sagen besteht nicht in jedem Fall Anspruch auf Krankengeld oder ALG1, geschweige bei Vermögen auch wenn es sehr bescheiden ist auf ALG2. Auch eine Reha muss geplant sein und Anspruch auf Übergangsgeld ist auch fraglich, aber da kenne ich mich nicht aus. Naja auf jeden Fall rasten die Leute hier auf so eine simple Frage aus und schmeißen mit Unwissen und Unfug um sich. Das ist dann für die betroffenen Fragesteller die meistens in einer eh schweren Situation sind nicht nur unhilfreich sondern auch schwer zu verdauen. Aber wen soll man sonst Fragen, wenn die RV so eine Aussage tätigt. Dafür gibt es doch dieses Forum hier. Der VDK und Konsorten sind in die internen Abläufe der RV sicherlich nicht involviert.

Hallo BMI 50, da haben Sie Recht, besonders die, die niemals mit dieser Situation konfrontiert worden sind. Ein rechtzeitig gestellter Antrag zur Weiterzahlung 6 Monate vorher sollte 'allgemein' reichen ...sollte. Schon nach 1-2-3 Monaten ist der Weiterzahlungsbescheid da, in anderen Fällen haben Sie 6 Monate nicht einen Mucks von der DRV gehört/das Rentenende naht. Die med. Dienste der einzelnen DRV sind unterschiedlich aus-/belastet ...da können auch schon mal 12 Monate ins Land gehen, bis der Ihre Akte anfasst und die Sachbearbeitung geht genauso auf dem Zahnfleisch/die Akte muss vom Schreibtisch/ih kann aber nichts machen. Grundsätzlich kann die DRV dann 'überbrückungsweise' für bis zu 3 Monaten erstmal eine Weiterzahlung der EM-Rente veranlassen und wartet weiter auf die interne med. Sachaufklärung - ob das bei allen DRV'en üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier hilft nur anrufen anrufen anrufen und 'nerven' ...aber bitte überhaupt erst frühestens 14 Tage vor dem Auslaufmonat!! Gruß w. PS: ja, leider (wenige) Einzelfälle, aber die ungewisse Zukunft/was soll ich dann machen, nervt total - da kann ich jeden Betroffenen voll verstehen, der plötzlich/besonders finanziell in der Luft hängt.
DRVam 09.04.2019 | 05:37
Zitat von W°lfgang anzeigen
Grundsätzlich kann die DRV dann 'überbrückungsweise' für bis zu 3 Monaten erstmal eine Weiterzahlung der EM-Rente veranlassen und wartet weiter auf die interne med. Sachaufklärung - ob das bei allen DRV'en üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier hilft nur anrufen anrufen anrufen und 'nerven' ...aber bitte überhaupt erst frühestens 14 Tage vor dem Auslaufmonat. Gruß w. [/ Es ist eben bei vielen Rententrägern nicht mehr üblich, dass eine vorübergehende Weiterzahlung bis zur Entscheidung über die Weiterzahlung erfolgt. War auch schon Thema hier im Forum!
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Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

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6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

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7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

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Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

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13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

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13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

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