Die DRV wird ihren Grund für die Befristung gehabt haben; in der Regel wird sie davon ausgegangen sein, dass Ihre Erwerbsminderung behoben sein wird.
Somit macht auch eine Entscheidung über den Weitergewährungsantrag erst sehr kurz vor Rentenende Sinn, denn die ärztlichen Berichte etc. sollen aktuell sein.
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Bei erstmaliger Anerkennung der Erwerbsminderungsrente wird in über 94% der Fälle laut Statistik der RV eine befristetung Ausgesprochen. Bei den Fällen wo man ausgeht das es wieder wird bekommen die Antragssteller eine Befristung von 1 oder 2 Jahren. Bei einer Befristung von 3 was das höchstzulässige ist, ist auch laut Statistik der RV zum Großteil eine Weitergewährung die Folge. Warum schreiben Sie hier von Sachen, von denen Sie nicht viel Wissen haben. Ihr Beiträge sind nicht hilfreich[/quote]
Aber sinnvoller als Dein allgemeines Gemeckere.
Jeder Fall ist individuell und wenn die Entscheidung in Deinem Fall erst kurzfristig fällt, wirst das seinen Grund haben und Du wirst das hinnehmen müssen. Ein Forum kann daran sicher nichts ändern!
Im Übrigen sollte man nur Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat.[/quote]
Der Pesudokaiser hat noch gefehlt. Hast du heute wieder deine Tabletten vergessen? Niemand interessiert sich für deine Aussagen. Du bist so dermaßen unwichtig. Verschon das Forum von deinen Weisheiten. Der Fragesteller hat eine klare Frage gestellt, ob es die Regel ist, dass Bescheide so kurzfristig an die Antragssteller rausgehen. Mehr nicht. Und das sollte am besten jemand beantworten der bei der RV arbeitet und nicht irgendwelche von der Materie keine Ahnung habende oder einzelne Frührentner die Ihren Fall als für alle anderen Fälle allgemein gültig erklären. Leute habt ihr nichts besseres zu tun? Laßt die Experten von der Seite antworten und verschont die Betroffenen mit euren Weisheiten, Mutmaßungen und persönlichen Angriffen. Die Menschen die hier nach Hilfe fragen speziell bei Erwerbsminderungsrente haben Probleme genug, die brauchen eure unhilfreichen Antworten nicht.[/quote] Es gibt keine allgemein gültige Antwort darauf. Jeder Fall ist ein Einzelfall, jeder muss vielleicht etwas anderes beibringen für eine Entscheidung, nicht immer ist die Sachlage gleich. Die RV wird schon noch entscheiden und eigentlich ist es egal, ob 4 Wochen oder einen Tag vor Ablauf. Es würde doch hier schon geschrieben, der Fragesteller müsste sich längst bei der AfA geme haben und dort einen Termin haben. Bekommt er der positiven Bescheid, sagt er den ab, bei negativ geht er zur AfA hin, da dűrfte nichts kurzfristig sein...