Das ist totaler Quatsch! Das Vorgehen ist dann hier das Gleiche wie ggf. vor einer Erwerbsminderungsrente, mit einer kleinen Ausnahme. Sollte diese nun wirklich nicht rechtzeitig verlängert werden und man ist weiter erwerbsgemindert, kann bei der DRV erst mal eine vorübergehende Weiterzahlung beantragt werden.
Wenn auch dieser Strick reisst kommt es drauf an, was vor der Erwerbsminderungsrente der Status war. War man unmittelbar davor im KG-Bezug, und hat noch einen Rest-Anspruch, dann lebt dieser erst mal wieder auf und man bezieht KG.
Ist das KG ausgeschöpft reicht es vollkommen aus, wenn man kurz vor Ende der Rente zur Agentur für Arbeit geht und dort einen ALG1 Antrag stellt (sofern Anspruch besteht) und stellt sich dort ganz normal mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Das ist totaler Quatsch! Das Vorgehen ist dann hier das Gleiche wie ggf. vor einer Erwerbsminderungsrente, mit einer kleinen Ausnahme. Sollte diese nun wirklich nicht rechtzeitig verlängert werden und man ist weiter erwerbsgemindert, kann bei der DRV erst mal eine vorübergehende Weiterzahlung beantragt werden.
Wenn auch dieser Strick reisst kommt es drauf an, was vor der Erwerbsminderungsrente der Status war. War man unmittelbar davor im KG-Bezug, und hat noch einen Rest-Anspruch, dann lebt dieser erst mal wieder auf und man bezieht KG.
Ist das KG ausgeschöpft reicht es vollkommen aus, wenn man kurz vor Ende der Rente zur Agentur für Arbeit geht und dort einen ALG1 Antrag stellt (sofern Anspruch besteht) und stellt sich dort ganz normal mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Das ist totaler Quatsch! Das Vorgehen ist dann hier das Gleiche wie ggf. vor einer Erwerbsminderungsrente, mit einer kleinen Ausnahme. Sollte diese nun wirklich nicht rechtzeitig verlängert werden und man ist weiter erwerbsgemindert, kann bei der DRV erst mal eine vorübergehende Weiterzahlung beantragt werden.
Wenn auch dieser Strick reisst kommt es drauf an, was vor der Erwerbsminderungsrente der Status war. War man unmittelbar davor im KG-Bezug, und hat noch einen Rest-Anspruch, dann lebt dieser erst mal wieder auf und man bezieht KG.
Ist das KG ausgeschöpft reicht es vollkommen aus, wenn man kurz vor Ende der Rente zur Agentur für Arbeit geht und dort einen ALG1 Antrag stellt (sofern Anspruch besteht) und stellt sich dort ganz normal mit seinem Restleistungsvermögen zur Verfügung.
Wieder einer der die Kompetenzen des MDK nicht kennt, sowie die Abläufe einer noch nicht entschiedenen Verlängerung der EMR. Immer schön weiter träumen, oder sich einfach informieren!
Einfach mal richtig informieren. Wer AU ist, muss sich erst bei der AfA melden wenn keine AU mehr vorliegt.
Hammer was hier für Tiefflieger unterwegs sind.
Ich empfehle dann mal elo-forum.org da können sie ihr Wissen auffrischen, dass wohl nicht vorhanden ist.
Einfach mal richtig informieren. Wer AU ist, muss sich erst bei der AfA melden wenn keine AU mehr vorliegt.
Hammer was hier für Tiefflieger unterwegs sind.
Ich empfehle dann mal elo-forum.org da können sie ihr Wissen auffrischen, dass wohl nicht vorhanden ist.
Vielen Dank wersonst, Sie sind der einzige hier, der fachlich und sachlich Ahnung hat von dem was er schreibt. Im Endeffekt ging es mir mit meiner Frage nur darum, dass die Sachbearbeiterin der RV sagte, Weitergewährungsanträge für die EM-Rente werden im Vormonat beschieden. Das heißt jetzt im April die Mai Em-Renten usw. Meine EM-Rente wurde bis jetzt noch nichtmal angeschaut, obwohl diese bereits im Januar mit allen Ärztlichen Befundberichten eingegangen ist. Mir schien das ein merkwürdiges Vorgehen, da eben so der Antragssteller nur wenige Tage hat auf den Bescheid dann zu reagieren. Und wie Sie richtig sagen besteht nicht in jedem Fall Anspruch auf Krankengeld oder ALG1, geschweige bei Vermögen auch wenn es sehr bescheiden ist auf ALG2. Auch eine Reha muss geplant sein und Anspruch auf Übergangsgeld ist auch fraglich, aber da kenne ich mich nicht aus. Naja auf jeden Fall rasten die Leute hier auf so eine simple Frage aus und schmeißen mit Unwissen und Unfug um sich. Das ist dann für die betroffenen Fragesteller die meistens in einer eh schweren Situation sind nicht nur unhilfreich sondern auch schwer zu verdauen. Aber wen soll man sonst Fragen, wenn die RV so eine Aussage tätigt. Dafür gibt es doch dieses Forum hier. Der VDK und Konsorten sind in die internen Abläufe der RV sicherlich nicht involviert.
Mein Tipp, wende dich an elo-forum.org
Dort gibt es genügend die Erfahrung und auch professionellen Hintergrund in solchen Fällen haben. Hier sind 90% der Antworten für die Füße.
Hallo BMI 50,
da haben Sie Recht, besonders die, die niemals mit dieser Situation konfrontiert worden sind.
Ein rechtzeitig gestellter Antrag zur Weiterzahlung 6 Monate vorher sollte 'allgemein' reichen ...sollte. Schon nach 1-2-3 Monaten ist der Weiterzahlungsbescheid da, in anderen Fällen haben Sie 6 Monate nicht einen Mucks von der DRV gehört/das Rentenende naht.
Die med. Dienste der einzelnen DRV sind unterschiedlich aus-/belastet ...da können auch schon mal 12 Monate ins Land gehen, bis der Ihre Akte anfasst und die Sachbearbeitung geht genauso auf dem Zahnfleisch/die Akte muss vom Schreibtisch/ih kann aber nichts machen.
Grundsätzlich kann die DRV dann 'überbrückungsweise' für bis zu 3 Monaten erstmal eine Weiterzahlung der EM-Rente veranlassen und wartet weiter auf die interne med. Sachaufklärung - ob das bei allen DRV'en üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier hilft nur anrufen anrufen anrufen und 'nerven' ...aber bitte überhaupt erst frühestens 14 Tage vor dem Auslaufmonat!!
Gruß
w.
PS: ja, leider (wenige) Einzelfälle, aber die ungewisse Zukunft/was soll ich dann machen, nervt total - da kann ich jeden Betroffenen voll verstehen, der plötzlich/besonders finanziell in der Luft hängt.
Hallo BMI 50,
da haben Sie Recht, besonders die, die niemals mit dieser Situation konfrontiert worden sind.
Ein rechtzeitig gestellter Antrag zur Weiterzahlung 6 Monate vorher sollte 'allgemein' reichen ...sollte. Schon nach 1-2-3 Monaten ist der Weiterzahlungsbescheid da, in anderen Fällen haben Sie 6 Monate nicht einen Mucks von der DRV gehört/das Rentenende naht.
Die med. Dienste der einzelnen DRV sind unterschiedlich aus-/belastet ...da können auch schon mal 12 Monate ins Land gehen, bis der Ihre Akte anfasst und die Sachbearbeitung geht genauso auf dem Zahnfleisch/die Akte muss vom Schreibtisch/ih kann aber nichts machen.
Grundsätzlich kann die DRV dann 'überbrückungsweise' für bis zu 3 Monaten erstmal eine Weiterzahlung der EM-Rente veranlassen und wartet weiter auf die interne med. Sachaufklärung - ob das bei allen DRV'en üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier hilft nur anrufen anrufen anrufen und 'nerven' ...aber bitte überhaupt erst frühestens 14 Tage vor dem Auslaufmonat!!
Gruß
w.
PS: ja, leider (wenige) Einzelfälle, aber die ungewisse Zukunft/was soll ich dann machen, nervt total - da kann ich jeden Betroffenen voll verstehen, der plötzlich/besonders finanziell in der Luft hängt.
Danke W*lfgang. So werde ich es machen. Die RV-Mitarbeitern meinte auch , das der medizinische Dienst bei dieser RV es eben so wie macht wie ich es beschrieben habe wegen der Auslastung.
Ich bleibe dabei, dass ich diese Art der Bearbeitung aus benannten Gründen für ausbaufähig halte. Aber das ist ein anderes Thema.
Danke nochmals für Ihre Darstellung, mit sowas kann der Fragesteller auch was anfangen :-)
[quote=319736]
Grundsätzlich kann die DRV dann 'überbrückungsweise' für bis zu 3 Monaten erstmal eine Weiterzahlung der EM-Rente veranlassen und wartet weiter auf die interne med. Sachaufklärung - ob das bei allen DRV'en üblich ist, entzieht sich meiner Kenntnis. Hier hilft nur anrufen anrufen anrufen und 'nerven' ...aber bitte überhaupt erst frühestens 14 Tage vor dem Auslaufmonat.
Gruß
w.
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Es ist eben bei vielen Rententrägern nicht mehr üblich, dass eine vorübergehende Weiterzahlung bis zur Entscheidung über die Weiterzahlung erfolgt.
War auch schon Thema hier im Forum!