Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

weitergewährungsantrag EM-Rente

von karen13.07.2010 | 11:18
2342 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe am 1. Juni den Antrag auf weiter gewährung der em-rente persönlich im rentenbüro der knappschaft-bahn-see abgegeben.bis jetzt kam noch keine eingangsbestätigung oder ein gutachtertermin. die em-rente endet im oktober 2010. ist diese vorgehensweise so üblich oder sollte ich telefonisch mal nachfragen wie weit der antrag bearbeitet ist? Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe!

5 Antworten

Schadeam 13.07.2010 | 11:55
6 Wochen nach dem Antrag und 3,5 Monate vor dem Ablauf der Rente gibt es eigentlich noch keinen Grund sich Sorgen zu machen. Dass der Antrag eingegangen ist, wissen Sie, da Sie ihn ja persönlich im Rentenbüro abgegeben haben. Wenn es Ihnen hilft, steht es Ihnen frei beim RV Träger nach dem Sachstand zu fragen, rufen Sie am Nachmittag an, vielleicht wissen Sie dann mehr.
Angelikaam 13.07.2010 | 12:00
Hallo ,ich würde einfach mal nachfragen zwecks Eingangsbestätigung. Aber Sie brauchen nicht nervös werden , sollten die Ermittlungen ob EM weiterhin vorliegt über den Zeitraum Oktober nicht abgeschlossen sein, wird die Rente meistens erstmal 3 Monate verlängert bis endgültig klar ist ob Sie weiterhin Anspruch haben. Ich wünsche Ihnen viel Glück. MFG
-am 13.07.2010 | 14:08
Ein Antrag auf Weitergewährung der Rente wird üblicherweise unter Verwendung eines Antragsvordrucks bzw. formlos sowie unter Beifügung eines ärztlichen Befundberichtes des behandelnden Arztes gestellt. Haben Sie Ihrem Antrag den Befundbericht gleich beigefügt oder wartet der Rentenversicherungsträger evtl. noch auf den Befundbericht? Bei diesen Anträgen wird in der Regel keine Eingangsbestätigung erstellt; nachdem Sie den Antrag persönlich abgegeben haben können Sie jedoch davon ausgehen, dass der Rentenversicherungsträger diesen auch erhalten hat. Ob überhaupt eine Begutachtung erforderlich ist oder evtl. ein aktueller Befundbericht für die Entscheidung ausreicht, entscheidet der ärztliche Sachverständige des Rentenversicherungsträgers. Wenn Sie sichergehen wollen, ob alle Unterlagen vorliegen und an was es noch „hängt“, dann rufen Sie doch einfach bei der Knappschaft-Bahn-See an. Die Telefonnummer finden Sie auf dem letzten Schreiben bzw. Bescheid der KBS.
Arnoldam 13.07.2010 | 14:43
Sie haben doch den Antrag persönlich bei der Knappschaft-Bahn-See abgegeben. Was wollen Sie denn dann noch mit einer schriftlichen Eingangsbestätigung ?? Mehr als persönlich einen Antrag abgeben geht ja nun nicht...Außerdem hätten Sie sich seinerzeit ja auch zur Sicherheit dort gleich den Empfang der Antragsunterlagen kurz mit Stempel bestätigen lassen können. Ob eine schriftliche Eingangsbestätigung versendet wird oder nicht ist von Regionalträger zu Regionalträger unschiedlich. Manche verschicken eine - andere nicht . Die meisten RV's verschicken aber keine Eingangsbestätigung. Da gibt es keine einheitliche Handhabung. Wer wissen will obn sein Antrag angekommen und bearbeitet wird, sollte darum eben kurz bei der RV anrufen. Das seit ca. 6 Wochen bisher noch keine weitere Reaktion der RV erfolgt ist ist nicht besonders ungewöhnlich. Es können und werden sicher Aktivitäten im Hintergrund laufen von denen Sie gar nichts mitbekommen und auch nicht zwangsläufig mitbekommen müssen. z.b. eine Befundberichtanforderung bei ihrem Hausarzt oder Facharzt wird direkt von der RV bei ihem Arzt durchgeführt. Bis dieser Bericht dann bei der RV ausgefüllt vorliegt und gerpüft wird, kann es schon mal einige Wochen dauern. Davon erfahren Sie in der Regel auch seitens der RV zumindest nicht. Erst wenn dieser Bericht nicht zur Entscheidungsfindung beiträgt oder weitere Ermittlungen nötig sind, werden Sie von der RV angeschrieben und z.b. zu einer Begutachtung oder zu einer Reha geladen. Oder Sie bekommen gleich den positiven Verlängerungsbescheid übersandt. Ein einfacher Abruf bei der Knappschaft-Bahn-See würde aber helfen den aktuellen Sachstand zu klären.
karenam 14.07.2010 | 15:24
Vielen Dank für die netten Antworten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026