Renten wegen Erwerbsminderung sind unabhängig vom Alter zu befristen. Die Zahlung einer Dauerrente kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Eine Befristung erfolgt für längstens drei Jahre ab Rentenbeginn. Eine wiederholte Befristung kann nur für längstens neun Jahre erfolgen, ausgenommen sind Renten, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zu zahlen sind. Diese Renten werden immer befristet gezahlt.