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Experten-Antwort

Weitergewärung der Rente wegen voller EM

von Nicole Funke18.06.2013 | 15:35
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7 Antworten

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Hallo, Z.Zt. wird läuft mein Antrag auf Weitergewährung der Rente. Die Rente bekomme ich bereits seit 2009 und sie wurde bereits einmal verlängert. Eine Teilhabe zum Arbeitsleben musste ich aufgrund meines Gesundheitszustands abbrechen, bzw. sie wurde aufgrund meiner vielen attestierten fehlzeiten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Renten wegen Erwerbsminderung sind unabhängig vom Alter zu befristen. Die Zahlung einer Dauerrente kann nur ausnahmsweise erfolgen, wenn es aufgrund schwerwiegender medizinischer Gründe unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann. Eine Befristung erfolgt für längstens drei Jahre ab Rentenbeginn. Eine wiederholte Befristung kann nur für längstens neun Jahre erfolgen, ausgenommen sind Renten, die aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zu zahlen sind. Diese Renten werden immer befristet gezahlt.

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6 Antworten

Arminiusam 18.06.2013 | 17:43
Ich kenne jemanden aus meiner Klinikzeit der im " zarten " Alter von 30 Jahren erst die unbefr. Rente für 2 -3 Jahre bekommen hat und dann mit 32 oder 33 Jahren gleich die unbefr. EM-Rente . Hierfür waren aber alleine seine psychiatrischen Erkrankungen ausschlaggebend. Aus meiner Erfahrung heraus wird eine unbefristete EM- Rente sicher gerade bei psychischen Erkrankungen eher zuerkannt und vor allem bereits zu einem früherem Zeitpunkt der Berentung als bei rein " körperlichen " Erkrankungen. Da wird oft und gerne die ganze 9 Jahresfrist auch ausgereizt von der RV...
Arminiusam 18.06.2013 | 17:34
Ja natürlich ist das möglich. Das hat auch weniger mit dem Alter als mit der Art und Schwere der Erkrankung und vor allem dann dessen Auswirkungen auf die Erwerbsfähhigkeit für ihr weiteres Leben zu tun. Insofern k a n n es jetzt bei dem laufneden Verlängerungsantrag durchaus bereits zu einer unbefr. Rente kommen. Sie sind gut beraten hier entsprechende Atteste/Berichte ihrer Ärzte der RV zu übergeben, die dieses Ansinnen aus med. Sicht untermauern. Spätestens jedoch nach insgesamt 9 Jahren der Befristung wäre die Rente dann auf jeden Fall unbefristet zu gewähren. Aber das wäre bei ihnen dann ja erst 2018 der Fall.
Arminiusam 18.06.2013 | 17:44
" von 30 Jahren erst die unbefr. Rente " erst die befristete Rente muss es natürlich heissen.
Nicole Funkeam 18.06.2013 | 18:34
Fordert sich der rvt die Unterlagen nicht bei den von mir angegebenen Ärzten an? Meine Beschwerden habe ich ja in dem auskunftsbogen angegeben.
Arminiusam 19.06.2013 | 08:04
Normalerweise schon. Nur wissen Sie dann ja nicht ob diese dann auch wirklich vollständig vom Arzt der RV zugesandt werden und ob auch alle Ärzte angeschrieben werden, falls meherer Krankheiten vorliegen und/oder die Behandlung bei verschiedenen Ärzten erfolgr. Darum ist es immer besser und sicherer, selbst gleich ärztliche Unterlagen die einem vorliegen dem Antrag beizulegen. Nach dem Motto : Trau, schau, wem....
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