Weiterhin AU bei Beginn THA oder besser nicht ?

von
Yogi

Hallo. Ich bräuchte ganz schnelle dringende Hilfe
In den nächsten Tagen gehen schon vorbereitungskurse für die mir zugesagte Umschulungsmaßnahme in einem speziellen Beruf los. Eine berufsperprobumg auf diesen Beruf hin habe ich schon erfolgreich hinter mir nur die Kurse müssen vorher noch stattfinden. Wenn ich einen Betrieb für eine Ausbildung /Umschulung in diesem Beruf finde, dann solle ich bereits Anfang nächsten Jahres wenn alles gut läuft mit der betrieblichen Umschulung beginnen. Zum Halbjahr .. (Also THA schon bewillig , berufstestung schon positiv erfolgt, vorbereitungskurs steht an).
Bis einen Tag vorher bin ich noch krankgeschrieben (mit der letzten Krankmeldung). Die Frage ist, brauche ich weiterhin eine AU für den Beginn und die Dauer der vorbereitungskurses (später für die Umschulung ) oder müsste ich mich hierfür vorher gesund schreiben lassen so zu sagen?
Die Frage ist nur macht es mir Probleme wenn meine au weiter läuft bis zum Beginn oder über den Beginn des vorbereitungkurses hinaus oder muss die au sogar weiter laufen. Habe Angst das ich mich nun noch weitere Probleme bereite ..?ich bin etwas verwirrt und verunsichert momentan..
Ich möchte unbedingt diese Umschulung erfolgreich absolvieren um wieder schmerzfrei arbeiten gehen zu können danach . Das ist alles war mir wichtig ist. Im April würde ich ausgesteuert werden meinte meine KK und sollte ich einen Betrieb für eine betriebliche Umschulung finden würde ich im Februar wenn es klappt schon dort einsteigen.

Kurz zur Vorgeschichte : Bin seit knapp über einem Jahr krank geschrieben. Seit Mai diesen Jahres dann nach Reha und anschließender abgebrochener Wiedereingliederung im alten Beruf dann weiterhin krankgeschrieben "langfristig auf meinem alten Beruf ", kann diesen nicht mehr ausüben .
Das Arbeitsverhältnis wurde seit Mai von meinem alten Betrieb aus gekündigt da es ja keine Aussicht auf ein zurück kommen gab.
Nun bin ich bis heute immernoch krank geschrieben.
Ich habe kurz vor dem ersten Kurstag (Ende meiner laufenden AU ) nochmal einen arzttermin . Brauche ich eine weiterführende AU, oder darf diese gar nicht sein zum Kursbeginn und besser gesund schreiben lassen? Mein Arzt sieht einer Umschulung erst einmal positiv entgegen.
Nun möchte ich aber nichts falsch machen so zu sagen und habe keine Ahnung wie das weiter gehen soll..mein Arzt vermutlich auch nicht ..
Kann mir diese Frage jemand beantworten? Was soll ich am besten tun???

Und wie würde es dann weiter gehen in meinem Falle falls ich bis dato keinen ausbildungsbetrieb zum Halbjahr finde ..wenn ich dann ausgesteuert bin ..? Das ist alles so verwirrend ..

Und zählt der vorbereitugskurse bereits als "Teilhabe am Arbeitsleben "? Da bin ich mir auch nicht sicher , denn ich habe hier noch Bögen auszufüllen für das übergangsgeld die ich unmittelbar kurz vor Beginn ausfüllen soll .. Also dann jetzt bereits vor dem Kurs ausfüllen ,oder erst im Februar , sollte die Umschulung da starten ? (G0550/G0552/G0553/G0558

Ich habe momentan sehr viel Angst noch mehr Probleme zu bekommen, habe Kinder und mein Freund trennt sich gerade von mir , und mit dem übergangsgeld das ich dann bekomme kann ich weder Miete noch sonst alle Abzüge bezahlen ..gibt es da noch zusätzliche Hilfen? Wohngeld zum Beispiel zum Bezug zum übergangsgeld durch die DRV? Wir würden es nicht verkraften jetzt noch ausziehen zu müssen.

ich kann nachts nicht mehr schlafen und die Frauen eilen. Kann mir jemand helfen und schritt für schritt meine vielen aber dringenden Fragen beantworten? Vielen dank vorab!

Experten-Antwort

Hallo Yogi,

Sie sollten dringend einen Gesprächstermin mit dem für Sie zuständigen Reha-Fachberater der DRV vereinbaren. Der Reha-Fachberater wird Ihnen alle Fragen beantworten können.

Grundsätzlich ist es aber so, dass ein Vorbereitungskurs bereits Teil einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben sein kann. Es wird aber aus Ihren Schilderungen nicht klar, wer die Kosten für den Vorbereitungskurs trägt und wie dieser Vorbereitungskurs durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, Fernförderung). Davon abhängig ist auch ein Anspruch auf Übergangsgeld für die Dauer des Vorbereitungskurses.

Wohngeld wird von der Rentenversicherung nicht bezahlt. Setzen Sie sich daher mit dem zuständigen Sozialhilfeträger in Verbindung.

von
Yogi

Vielen Dank für die Antwort.
Der Vorbereitungskurs findet von die DRV empfohlen in einem von der DRV empfohlenen Institut statt. Die DRV ist über den Beginn informiert und die Unterlagen von dem vorherigen Berufseignungstest lege ich dort bei Beginn vor soweit würde ich von der Beraterin per Post informiert.

Also wenn ich das dann richtig erstehe , müsste ich die Bögen von der DRV wahrscheinlich schon au den Kurs bezogen hin ausfüllen und dem alten Arbeitgeber und der KK ebenso die Teile der Bögen noch vorlegen .

Doch können Sie mir sagen wie der weitere Verlauf ist mit oder ohne AU? Muss man denn für die Madnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben dann in meinem Falle schon gesund geschrieben sein?
Und wie sieht es während der Umschulung nachher aus?
Ich traue mich nicht dieses Thema bei einem beratungstermin direkt zu fragen, ich habe einfach Sorge das sie das in den falschen Hals bekommt und meine Maßnahme gefährdet ist .

Ich will auch keinen finanziellen Vorteil dadurch haben, sondern nur das alles reibungslos abläuft ohne das ich durch falsches Handeln nachher in Schwierigkeiten komme.

Sie würden mir sehr weiterhelfen ..

Vielen Dank

Experten-Antwort

Hallo Yogi,

ich gehe nun davon aus, dass den Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) die Rentenversicherung bewilligt hat. In der Regel sollte dann ein Anspruch auf Übergangsgeld ab Beginn des RVL bestehen. Der Anspruch auf Krankengeld endet daher am Tag vor Beginn des RVL. Bitte füllen Sie (bzw. lassen) deshalb die Vordrucke für das Übergangsgeld vor Beginn des Vorbereitungskurses aus.

Für die Teilnahme am Vorbereitungskurs benötigen Sie keine AU-Bescheinigung. Sie sollten aber mit Ihrem behandelnden Arzt die Teilnahme besprechen. Erkranken Sie während der Vorbereitungsmaßnahme, so müssen Sie dem Rehabilitationsträger/Rentenversicherungsträger eine AU-Bescheinigung beibringen. Eine länger dauernde AU (in der Regel mehr als 6 Wochen) führt zu einem Abbruch der Vorbereitungsmaßnahme.

Sie sollten dies aber auch mit Ihrem Reha-Fachberater besprechen.

von
Yogi

Vielen herzlichen Dank für Ihre schnelle und sachliche Antwort.
Es nimmt mir mehr Last als sie vielleicht denken und ich weiß es sehr zu schätzen, dass man sich in diesem Forum Zeit für solche Anliegen nimmt, gerade in Phasen in denen es einem sowieso nicht so gut geht sind solche Anliegen doch oft sehr belastend.
Auch ich kann momentan nicht mehr klar denken und bin sehr verunsichert..

Selbstverständlich sind immer alle Stellen und sich mein Arzt über jeden Hergang stets informiert und auf dem neuesten Stand.

Für alle weiteren Fragen wende ich mich dann nochmal an meine Sachbearbeiterin.

Danke nochmals

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