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Experten-Antwort

Weiterhin befr. Rente bewilligt. Einspruch eingelegt. Was, wenn befr. abläuft?

von Tommml16.01.2020 | 11:06
44 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag. Meine (bin 50, ledig, keine Kinder) volle EMR (als Arbeitsmarktrente) läuft zum Ende Juni aus. (wurde zuvor schon 2x um je 3 Jahre verlängert). Nun habe ich bei meinem erneuten Verlängerungsantrag (hab ich diese Woche schon weggeschickt) auch auf Überprüfung auf unbefristete volle EMR gebeten. Falls meine Rente wieder "nur" für 3 Jahre befristet wird, werde ich ggf. Einspruch einlegen, und auf eine unbefr. volle EMR kämpten. Was, wenn dieser Widerspruch länger als 30.6.20 dauert? Zählt dann die bereits gewährte weitere Verlängerung um 3 Jahre? Ich habe gegen diese ja Widerspruch eingelegt! Oder läuft dann erstmals meine Rente zum 30.6.20 aus, und erhalte solange bis zur Widerspruchsklärung keine Rente? Solche Fälle kommen doch bestimmt öfters vor. Dankeschön.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tommml,

wenn Sie gegen die Befristung Widerspruch einlegen, wird die befristete Rente dennoch geleistet. Sollte Ihr Widerspruch später erfolgreich sein, wird dann eine unbefristete Rente geleistet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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5 Antworten

Antworteram 16.01.2020 | 12:07
Eine Arbeitsmarktrente wird immer befristet ausgestellt. Ob Ihr Widerspruch da also Sinn macht, ist fraglich.
Tommmlam 16.01.2020 | 12:21
Deshalb habe ich ja auf eine normale unbefristete EMR mit Attesten zur Prüfung gebeten.
Tommmlam 16.01.2020 | 12:21
Deshalb habe ich ja auf eine normale unbefristete EMR mit Attesten zur Prüfung gebeten.
Funkeam 17.01.2020 | 11:10
Eine Arbeitsmarktrente wird immer befristet ausgestellt. Ob Ihr Widerspruch da also Sinn macht, ist fraglich.
Deshalb habe ich ja auf eine normale unbefristete EMR mit Attesten zur Prüfung gebeten.
Allerdings werden auch Dauerrenten von Zeit zu Zeit überprüft!
Antworteram 17.01.2020 | 11:36
Die Rentenversicherung sieht Sie noch über 3 bis 6 Stunden arbeitsfähig, jedoch ist der Arbeitsmarkt verschlossen bzw. kein geeigneter Teilzeitarbeitsplatz vorhanden und Sie erhalten befristet die volle EMR (Arbeitsmarktrente). Meines Erachtens nach ist diese Rente ein Verwaltungsakt in sich über den Sie einen Bescheid haben. Wenn Sie eine "normale" volle EMR begehren, sollten Sie vielleicht neben Ihrer laufenden Arbeitsmarktrente einen neuen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen inkl. alles Befunden und Anführungen der Verschlechterungen Ihrer Gesundheit.
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