Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDa Sie Alleingesellschafter Ihrer GmbH sind, sind Sie als Geschäftsführer nicht von der Sozialversicherung befreit, sondern nicht versicherungspflichtig. Eine Befreiung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eintreten, wenn man dem Grunde nach versicherungspflichtig ist. Sie sind aber als Selbständige gar nicht versicherungspflichtig und müssen daher auch keine Beiträge zahlen.
Bezüglich Ihrer zusätzlichen Beschäftigung als Angestellte gehe ich davon aus, dass Sie bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden soll. Unter dieser Voraussetzung ist sie eigenständig zu betrachten, d. h. unabhängig davon, wie Ihre selbständige Tätigkeit zu beurteilen ist. Dies bedeutet, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie mehr als 400 Euro monatlich verdienen.
Eine Beschäftigung als Arbeitnehmer im eigenen Betrieb wäre übrigens nicht möglich, d. h. Sie würden insgesamt als Selbständige beurteilt.
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