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Experten-Antwort

weiterhin befreit?

von Susanna Lauffer21.05.2012 | 12:30
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Hallo aus NRW, derzeit bin ich geschäftsführende Gesellschafter ineiner GmbH und damit sozialversicherungsbefreit. Ich halte 100% der Anteile der Gesellschaft. Wenn ich nun zusätzlich einen 50% Vertrag als Angestellte annehme, bleibe ich dann weiter von der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung etc. befreit? Oder müssen dafür bestimmte Bedingungen eingehalten werden? Welche? Vielen Dank und freundliche Grüße - Susanna Lauffer

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.05.2012 | 14:21

Da Sie Alleingesellschafter Ihrer GmbH sind, sind Sie als Geschäftsführer nicht von der Sozialversicherung befreit, sondern nicht versicherungspflichtig. Eine Befreiung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eintreten, wenn man dem Grunde nach versicherungspflichtig ist. Sie sind aber als Selbständige gar nicht versicherungspflichtig und müssen daher auch keine Beiträge zahlen.

Bezüglich Ihrer zusätzlichen Beschäftigung als Angestellte gehe ich davon aus, dass Sie bei einem anderen Arbeitgeber ausgeübt werden soll. Unter dieser Voraussetzung ist sie eigenständig zu betrachten, d. h. unabhängig davon, wie Ihre selbständige Tätigkeit zu beurteilen ist. Dies bedeutet, dass Sie versicherungspflichtig sind, wenn Sie mehr als 400 Euro monatlich verdienen.

Eine Beschäftigung als Arbeitnehmer im eigenen Betrieb wäre übrigens nicht möglich, d. h. Sie würden insgesamt als Selbständige beurteilt.

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