Eine Freundin möchte wissen, ob Sie als Pensionistion (Beamtin vorzeitig im Ruhestand) weiterhin die Eigenleistung 2.100 steuerlich geltend machen kann. Weitere Zulagenzahlungen wird durch die neue Besoldungsstelle geprüft. Da hat Sie ein Schreiben bekommen.
In drei Jahren wird sie 60.
09.08.2021, 16:59
von
Barg
09.08.2021, 17:13
von
Siehe hier
Zitiert von: Barg
Eine Freundin möchte wissen, ob Sie als Pensionistion (Beamtin vorzeitig im Ruhestand) weiterhin die Eigenleistung 2.100 steuerlich geltend machen kann. Weitere Zulagenzahlungen wird durch die neue Besoldungsstelle geprüft. Da hat Sie ein Schreiben bekommen.
In drei Jahren wird sie 60.
In drei Jahren wird sie 60.
Hallo Barg,
Sie befinden sich hier in einem Forum der gesetzlichen Rentenversicherung.
Steuerliche Fragen (insbesondere auch im Zusammenhang mit Pensionsleistungen, die ja nicht 'gesetzliche Rente' sind) können hier nicht beantwortet werden.
Da müssten Sie sich bitte an die Besoldungsstelle, einen Steuerberater oder an das Finanzamt direkt wenden.
10.08.2021, 06:48
Experten-Antwort