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Experten-Antwort

Weiterhin Versicherungspflicht ja/nein?

von Daniel27.08.2010 | 10:10
1529 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Forum, ich brauche Euren Rat: Zum Januar 2011 beabsichtige ich, mich selbständig zu machen, als Einfirmenvermittler in der Versicherungsbranche, beim selben Konzern, bei dem ich bis jetzt als Angestellte rtätig bin. Die Rechtsform wird ein Einzelunternehmen sein, zunächst einmal ohne Angestellte. Wie sieht es dann mit der Versicherungspflicht in der GRV aus? Muss ich weiterhin Beiträge zahlen, oder werde ich "befreit". Vielen Dank schonmal.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.08.2010 | 12:24

Den bisherigen Antworten ist nichts hinzuzufügen. Sinnvoll ist es sicherlich eine Beratungsstelle der GRV aufzusuchen, um sich dort umfassend informieren zu lassen.

2 Antworten

..-..am 27.08.2010 | 10:38
Klingt nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB VI arbeitnehmerähnlichen Selbständigen Versicherungspflichtig sind selbständig tätige Personen, die – im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen sowie – auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Meldepflicht: Danach sind Selbständige nach § 2 S. 1 Nr. 9 SGB 6 nunmehr verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit beim zuständigen Rentenversicherungsträger zu melden.
KSCam 27.08.2010 | 11:22
in Ergänzung zu ..-..: Beitragspflichtig sind Sie nur, wenn Ihr Gewinn über 400 € im Monat liegt (wovon ich aber ausgehe, sonst würde es ja keinen Sinn machen vom Angestellten in die Selbständigkeit zu wechseln :-)). Außerdem können Sie sich für bis zu 3 Jahre von der Versicherungspflicht befreien lassen, bräuchten also die ersten 3 Jahre nichts zahlen - vielleicht haben Sie ja in 3 Jahren einen Angestellten und wären ab da dann nicht mehr versicherungspflichtig. Sinnvoll ist auf jeden Fall ein Beratungsgespräch vor Ort bei einer Außenstelle der DRV - das sollte jemand der sich in diesem Bereich selbständig machen will doch locker auf die Reihe bringen.
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