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Weiterleitung zur Sozialgerichtsstelle und was nun ?

von Christine Rein26.01.2012 | 16:12
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, nach dem die DRv Bund zu keiner Entscheidung über Leistungen zu Teilhabe am Arbeitsleben kam, übergaben sie den Fall an ihre Sozialgerichtsstelle im November/Dezember 2011. Dieser ganze Alptraum dauert nun schon seit dem 18.10.2010 an. Meine Frage an Sie - wie erreiche ich diese Sozialgerichtsstelle um mich zum aktuellen Stand zu erkundigen? Haben Sie vielleicht eine Telefonnummer ? Mit freundlichen Grüßen Christine Rein

2 Antworten

Christine Reinam 26.01.2012 | 16:48
Hat sich soeben erledigt! Die werten Herrschaften haben soeben beschlossen nach 1 1/2 Jahren, mir keine Chance auf eine Ausblidung in einem Berufsbildungswerk zu geben sondern dass ich mit 23 Jahren doch lieber Rente beantragen soll. Meine Ärzte haben alle gesagt ich schaffe das nur die Bfa nicht. Dankeschön dass ihr mich in der Armut und Krankheit alleine lasst. Hätte ich mir die ganze Mühe auch sparen können - wieder stabil zu werden und für eine Ausbildung zu kämpfen. Und da soll man nicht den Mut verlieren ...
Schadeam 26.01.2012 | 17:10
Kopf hoch, so ganz alleine läßt man Sie ja nicht, wenn man Sie auffordert die Rente zu beantragen. Krank und Rente ist auf jeden Fall besser als Krank ohne Rente. PS: und wenn Sie (und all Ihre Ärzte) meinen dass Sie eine Ausbildung schaffen, steht es Ihnen als 23 Jährigem doch frei sich eine ganz normale Lehrstelle zu suchen. Es gibt Branchen in Deutschland die händeringend Lehrlinge suchen.....
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