Hallo,
am 31.3. läuft meine, um 3 Jahre befristete, EM-Rente aus. Den Antrag zur Verlängerung habe ich Anfang Dezember 2016 gestellt. Die Unterlagen zur Verlängerung wurden mir ca. 2 Wochen vorher durch die RV zugestellt. Also eigentlich alle fristgerecht.
Jetzt möchte die RV, dass ich nach 3 Jahren Rente, an einer 'Teilhabe am Arbeitsleben' im BFW teilnehme. Nun ist es so das sich der endgültige Bescheid sicherlich erst nach dem 31.3. zugestellt wird, abhängig davon wann die Teilhabe durchgeführt wird. Somit wäre die nächste Zahlung der Rente Ende April vakant.
Jetzt meine Frage: Muss die RV nach dem 31.3. die Rentenzahlung fortsetzen, so lange nichts entschieden ist? Es war ja nicht meine Idee an der Maßnahme teilzunehmen.
P.S. Mein Gesundheitszustand hat sich in den 3 Jahren nicht gebessert. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin späterblindet (RP) und dadurch in psychischer Behandlung.
Danke im Voraus!