Hallo Frau Werner,
eine Aussage als Experte ist in Ihrem Fall ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts schwierig. Grundsätzlich gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Der Rentenversicherungsträger ist daher verpflichtet vor Rentenbewilligung die Möglichkeit der Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Leistung zur Teilhabe zu prüfen. Ob eine Weiterzahlung der Rente möglich ist, hängt von dem festgestellten Leistungsvermögen ab und ob Sie bereit sind an der angebotenen Leistung zur Teilhabe teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und das weitere Verfahren abzuklären. Zusätzlich empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen (Reha-)Fachberater, der die Möglichkeiten zur Leistung zur Teilhabe mit Ihnen bespricht.