Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente

von
katrin werner

Hallo,

am 31.3. läuft meine, um 3 Jahre befristete, EM-Rente aus. Den Antrag zur Verlängerung habe ich Anfang Dezember 2016 gestellt. Die Unterlagen zur Verlängerung wurden mir ca. 2 Wochen vorher durch die RV zugestellt. Also eigentlich alle fristgerecht.

Jetzt möchte die RV, dass ich nach 3 Jahren Rente, an einer 'Teilhabe am Arbeitsleben' im BFW teilnehme. Nun ist es so das sich der endgültige Bescheid sicherlich erst nach dem 31.3. zugestellt wird, abhängig davon wann die Teilhabe durchgeführt wird. Somit wäre die nächste Zahlung der Rente Ende April vakant.

Jetzt meine Frage: Muss die RV nach dem 31.3. die Rentenzahlung fortsetzen, so lange nichts entschieden ist? Es war ja nicht meine Idee an der Maßnahme teilzunehmen.

P.S. Mein Gesundheitszustand hat sich in den 3 Jahren nicht gebessert. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin späterblindet (RP) und dadurch in psychischer Behandlung.

Danke im Voraus!

von
Marcel

Hallo,

die Rentenversicherung hat Ihnen in Ihrem Bescheid zur Rente wegen Erwerbsminderung mitgeteilt, dass diese auf 3 Jahre befristet ist. D.h. die Zahlung wird nach 3 Jahren eingestellt, sollte eine Weitergewährung nicht beantragt und bewilligt werden.

In Ihrem Fall wird über die Zahlung der Rente ggf. noch entschieden. Dies wird rechtzeitig sein, dass Sie finanziell noch planen können. Da Ihnen eine LTA empfohlen wurde, ist eine Erwerbsminderung momentan aus Sicht der RV derzeit nicht gegeben.

von
Katrin werner

Zitiert von: Marcel

Hallo,

die Rentenversicherung hat Ihnen in Ihrem Bescheid zur Rente wegen Erwerbsminderung mitgeteilt, dass diese auf 3 Jahre befristet ist. D.h. die Zahlung wird nach 3 Jahren eingestellt, sollte eine Weitergewährung nicht beantragt und bewilligt werden.

In Ihrem Fall wird über die Zahlung der Rente ggf. noch entschieden. Dies wird rechtzeitig sein, dass Sie finanziell noch planen können. Da Ihnen eine LTA empfohlen wurde, ist eine Erwerbsminderung momentan aus Sicht der RV derzeit nicht gegeben.

Hallo Marcel,

Vielen Dank für die Antwort. Der letzte Satz trifft allerdings nicht zu. Aber das soll jetzt auch nicht das Thema sein.

von
Red Ahorn

Hallo,

was die RV meint spielt keine Rolle. Es sei denn Sie haben einen LTA gestellt und wollen das, da Sie noch jung sind. Ihr EMR Verlängerungsantrag wird verlängert oder nicht. Dann müssen Sie den den nächsten Schritt tun. Widerspruch einlegen usw. Sie müssen sich nicht rechtfertigen wegen Ihres Augenleidens. Ich kann das sehr gut nachvollziehen, da ich selbst davon betroffen bin.
Alles Gute.

Mfg

von
katrin werner

@Red Ahorn, Danke!

Experten-Antwort

Hallo Frau Werner,

eine Aussage als Experte ist in Ihrem Fall ohne Kenntnis des genauen Sachverhalts schwierig. Grundsätzlich gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Der Rentenversicherungsträger ist daher verpflichtet vor Rentenbewilligung die Möglichkeit der Besserung der Erwerbsfähigkeit durch eine Leistung zur Teilhabe zu prüfen. Ob eine Weiterzahlung der Rente möglich ist, hängt von dem festgestellten Leistungsvermögen ab und ob Sie bereit sind an der angebotenen Leistung zur Teilhabe teilzunehmen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und das weitere Verfahren abzuklären. Zusätzlich empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen (Reha-)Fachberater, der die Möglichkeiten zur Leistung zur Teilhabe mit Ihnen bespricht.

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