Hallo, Elmar Rirab,
die Zahlung einer Waisenrente ist auch ins (Nicht-EU-)Ausland möglich, sofern die allgemein gültigen Voraussetzungen für die Gewährung einer Waisenrente eingehalten sind.
Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Gewährung einer Waisenrente beispielsweise möglich, wenn die Waise eine Ausbildung absolviert, die einen zeitlichen Aufwand von mehr als 20 Wochenstunden erfordert.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung