Hallo ich bekomme eine Rente auf zeit die ende März 2014 ausläuft
sollte ich beim ausfüllen des Antrags R210 etwas besonderes beachten ??
und muss ich alle Krankheiten und Unterlagen die im erstAntrag beim R.Amt bekannt sind nochmal aufführen ?? oder werden die automatisch mit berücksichtigt
über antworten würde ich mich Freuen
07.11.2013, 11:36
von
Fitten
Sie brauchen nur den Vordruck R120 ausfüllen, Antrag auf Weiterzahlung der Rente. Der Vordruck R210 wird nicht benötigt.
08.11.2013, 10:44
von
Lothar-Peter Müller
Hallo !! Fitten erst mal danke für deine Antwort ich hatte mich mit mit der Antragsnummer vertan es sollte auch R 120 sein
aber was ist mit den Alten unterlagen aus den Erstanträgen von Ärzten und Reha ???alles nochmal oder nur die neusten
08.11.2013, 11:34
Experten-Antwort
Hallo,
Im Rentenantragsformular R120 wird auf einen Zeitraum „in letzter Zeit“ abgestellt und u.a. danach gefragt, ob sich die Krankheitsmerkmale geändert haben. Die Angaben bis zur Stellung des letzten Rentenantrages liegen Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Es genügt, wenn Sie frühestens ab letztem Rentenantrag bzw. für die letzten ein bis zwei Jahre ihre Angaben machen.
12.11.2013, 14:58
von
Lothar-Peter Müller
Hallo besten Dank an Alle Foren Mitgliedher
13.11.2013, 20:35
von
Lothar-Peter Müller
Hallo noch eine frage habe heute Antrag R120 ausgefüllt und bei der Rentenstelle abgegeben alles in Ordnung frage beim erst Antrag war ich in einer Reha (Neurologie,Phsychatrie sollte 5-6 Wochen bleiben aber nach 5 tagen alles noch schlimmer wurde entlassen mit Arbeitszeit unter 3 Stunde und,und,und weitere Einschränkungen Habe mir zu hause einen Neurologen-Phsy.gesucht 6 Monate Wartezeit Untersuchungszeit 15 Minuten danach die aussage kommen sie alle 3 Monate zum Rezept holen
was kann ich tun wen das rentenamt eine stellungsnahme von diesen (arzt ???? haben möchte )
14.11.2013, 10:08
Experten-Antwort
Sie können Ihrem Rentenversicherungsträger Ihre Bedenken hinsichtlich einer qualifizierten Aussage des Arztes zu Ihrem Gesundheitszustand mitteilen, so dass diese dort ggf. berücksichtigt werden können.
14.11.2013, 10:37
von
Lothar-Peter Müller
Hallo ihr netten und fleißigen Experten
soll ich das Rentenamt sofort über meine Bedenken darauf hinweisen schriftlich oder auch Telef.
14.11.2013, 10:53
Experten-Antwort
Hallo Herr Müller,
Sie sollten Ihren Rentenversicherungsträger ruhig bereits jetzt schriftlich über Ihre Bedenken informieren, unter Bezugnahme auf Ihren gerade gestellten Weiterzahlungsantrag.
02.02.2014, 15:58
von
Lothar-Peter Müller
habe Bescheid vom Rentenamt bekommen soll nun erst noch zum Psychiater obwohl bei der reha vor 2 Jahren eine dauerhafte schwere depressive symtomatik festgestellt und nur unter 3 Stunden arbeiten mit großen Einschränkungen darf
und ich soll alle krankenAkten mitbringen bekommt er die nicht vom Rentenamt oder wollen die mich zermürben warum wird nicht nach Aktenlage entschieden??