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Im Rentenantragsformular R120 wird auf einen Zeitraum „in letzter Zeit“ abgestellt und u.a. danach gefragt, ob sich die Krankheitsmerkmale geändert haben. Die Angaben bis zur Stellung des letzten Rentenantrages liegen Ihrem Rentenversicherungsträger vor. Es genügt, wenn Sie frühestens ab letztem Rentenantrag bzw. für die letzten ein bis zwei Jahre ihre Angaben machen.