Hallo Angst,
grundsätzlich sind befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, über deren weiteren Rentenanspruch nicht rechtzeitig vor dem Rentenende abschließend entschieden werden kann, zum vorgesehenen Wegfallzeitpunkt einzustellen.
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen und zu klären, ob das Verfahren eventuell beschleunigt werden kann (zum Beispiel durch Übersendung weiterer medizinischer Unterlagen).
Mit freundlichen Grüßen