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Weiterzahlung Rente, hier 2 Gutachter

von angeljustus18.12.2008 | 17:06
1685 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich habe vor 1,5 J. meine Rente wegen Erwerbsminderung befristet bewilligt bekommen. Nun habe habe ich den Antrag auf Verlängerung gestellt und wurde von der RV zu zwei Gutachtern eingeladen. Genau das Gleiche wie vor knapp 2 Jahren. Damals stand in den Gutachten, dass die Krankheiten irreparabel sind. Warum soll ich mich denn jetzt wieder wegen den gleichen Erkrankungen begutachten lassen? Das ist doch irgendwie nicht zu verstehen. Grüße

10 Antworten

Schadeam 18.12.2008 | 18:27
weil halt gesetzlich geregelt ist, dass Renten i.d.R. zeitlich befristet werden. Warum wieder Begutachtungen angeordnet wurden, das kann Ihnen allerdings keiner im Forum sagen - das wird in jedem Einzelfall entschieden- fragen Sie den Sachbearbeiter/in des Rententrägers. Wenn in den neuen Gutachten wieder steht, dass sich nichts geändert hat, wird halt wieder neu entschieden. Vielleicht eine Zeitrente? Vielleicht eine Dauerrente? Vielleicht kommt auch was anderes raus? Im Forum tummeln sich weder Hellseher noch Propheten!
Schadeam 18.12.2008 | 18:57
auch Ihnen einen guten Abend und ich bin wirklich gespannt auf die Expertenantwort. (woher soll der den Grund der erneuten Begutachtung kennen, wo er doch Ihren Antrag nicht bearbeitet?)
angeljustusam 18.12.2008 | 18:45
@Schade hier geht es nicht um Hellseher und Propheten, sondern um sachliche Antworten! Das Renten vom Gesetzgeber zeitlich befristet sind, ist allgemein bekannt. Ich bitte doch darum, die Beantwortung so einer Thematik einem Experten zu überlassen. Schönen Abend noch!
Ex&Perteam 18.12.2008 | 19:16
Wenn Sie die Antwort von "Schade" nicht befriedigt, liegt es nicht an der Antwort, sondern an der ... Frage! Wie soll ein Teilnehmer hier im Forum oder einer der Experten denn bitteschön wissen, warum Sie erneut zur Begutachtung sollen? Keiner von uns kennt Ihre Befunde und Ihre Krankheit. Auch der Sachbearbeiter wahrscheinlich nicht, denn der ist kein Mediziner. Wenn Ihre Frage jemand beantworten kann, dann nur der medizinische Sachverständige beim Rentenversicherungsträger. Der wird sich wohl aber kaum zu den Gründen von Ihnen befragen lassen.
angeljustusam 18.12.2008 | 19:38
Die Fragestellung ist doch klar, anscheinend aber nicht verstanden worden: also nochmal: warum nach zwei Jahren eine erneute Begutachtung der gleichen schon festgestellten irreparablen Krankheiten? Doppelt hält besser? Die Festlegung erfolgte vom entsp. Amtsarzt, natürlich nicht vom Sachbearbeiter. Grüße
Ex&Perteam 18.12.2008 | 19:47
HIER NOCH EINMAL: Wenn Ihre Frage jemand beantworten kann, dann nur der medizinische Sachverständige beim Rentenversicherungsträger!
icham 19.12.2008 | 07:27
Dass bei Ihnen eine dem Grunde nach irreparable Erkrankung vorliegt, bestreitet ja auch keiner. Aber dass heißt ja nicht, dass sich die Auswirkungen dieser Erkrankung auf Ihre Erwerbsfähigkeit nicht ändern. (Beispiel Bandscheibenvorfall - die Bandscheiben ist irreparabel geschädigt, aber meistens kann mit entsprechender Behandlung die Auswirkung - sprich Schmerzen - minimiert oder beseitigt werden...) Also auch von mir der Tipp: Rufen Sie in der Sachbearbeitung an und fragen Sie gezielt nach!
Wissendeam 18.12.2008 | 20:59
Hallo angeljustus, wenn eine Zeitrente bewilligt wird, OBWOHL 2 Gutachter vor 1,5 Jahren eine irreparable Krankheit attestiert haben... dann könnte es sein, dass diese Erkrankung ALLEINE NICHT zur Rentenzahlung geführt hat (reine Vermutung). Es kommt meines Wissens auch nicht auf eine Diagnose an, sondern auf die Einschränkungen, die diese Diagnose verursacht. Aber ganz egal, wie IHR persönlicher Fall nun liegt: der Aufforderung müssen Sie ja nachkommen. Bei einer Zeitrente ist es übrigens völlig normal, dass eine weitere Überprüfung erfolgt. Ansonsten hätten Sie ja eine unbefristete Rente zugebilligt bekommen (es sei denn, es handelt sich um eine sogenannte Arbeitsmarktrente, die wird IMMER auf Zeit gewährt).
angeljustusam 19.12.2008 | 10:16
@Expertin Wer sagt denn, dass mir Ihre Antwort nicht gefällt........? Übrigens hatte ich bereits gestern Nachmittag mit der Sachbearbeitung gesprochen: die weiss es natürlich auch nicht. Das wurde halt vom medizinischen Dienst so festgelegt war die lapidare Antwort. Und wie schon jemand geschrieben hat, weiss nur der dort Zuständige weshalb, warum. Ich lass jetzt alles auf mich zukommen, danke für die fruchtbare Diskussion und wünsche schöne Feiertage und noch viele interessante Ratschläge im Forum.
===am 20.12.2008 | 13:28
Hallo Wissende. Aus Ihrer Antwort ist zu verstehen, daß bei einer befr. Rente, die auf Grund einer Arbeitsmarktrente gewährt wird, bei Antrag auf Verlängerung KEINE neue Begutachtung erfolgt? Sehe ich das richtig?
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