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Experten-Antwort

Welche Antragswege funktionieren noch?

von Volker17.06.2020 | 20:28
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6 Antworten

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Hallo, ich muss den Antrag R120 auf Weiterzahlung einer EM-Rente stellen. (knappe 5,5 Monate bis Ende der Befristung. Aus einem Rehaantragsverfahren weiß ich, dass die zu scannenden Anträge durch Engpässe mehrere Wochen nur auf den Scan warten. Antragstellung im Beratungszentrum ist ja auch nicht möglich. Post und Vor-Ort fallen schon mal weg. Funktioniert ein Antrag per Fax oder als Anhang per DE-Mail (nicht e-Mail)? Ich möchte ungern den e-Service nutzen, weil ich Anträge immer gerne in Kopie haben möchte und im aktuellen Fall auf einen laufenden EM-Antrag verweisen möchte und online vielleicht nicht das richtige Feld dafür habe. Gruß

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Volker,

es gibt verschiedene Wege, einen Antrag auf Weiterzahlung einer EM-Rente wirksam (erfolgreich) zu stellen.

Warum wollen Sie den e-Service nicht nutzen? Sie können sich in e-Antrag durch den "Antragsassistenten" leiten lassen und bei Auswahl "Mein Anliegen betrifft eine Rente" könnten Sie dann aus einer Liste den "Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung ..." auswählen. Falls sie in e-Antrag nicht auf den bereits laufenden Antrag verweisen können, dürfte dies unproblematisch sein, weil der Rentenversicherungsträger, der Ihr Versicherungskonto führt, davon bereits Kenntnis hat. Nach dem Versenden des ausgefüllten Antrags an den Rentenversicherungsträger können Sie diesen auf jeden Fall für Ihre Unterlagen ausdrucken (s. in e-Antrag: "Druckzusammenfassung"). Falls Sie den ausgefüllten e-Antrag - aus welchen Gründen auch immer - nicht elektronisch an die Rentenversicherung senden wollen, können Sie diesen auch ausdrucken und per Post an den Rentenversicherungsträger schicken. Die Postzustellung dürfte einwandfrei funktionieren.

Auch die Antragstellung vor Ort ist wieder möglich. Seit dem 15. Juni bieten die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wieder persönliche Beratungen unter Beachtung der aktuellen Hygienevorgaben an. Dazu muss ein Beratungstermin vereinbart werden, telefonisch über den zuständigen Rentenversicherungsträger oder über die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle. Spontanberatungen sind leider nicht möglich.

Anträge sind auch wirksam gestellt, wenn sie per Fax, per DE-Mail oder auch per einfacher E-Mail gestellt werden (nur Widersprüche per einfacher E-Mail sind unzulässig). Allerdings handelt es sich hierbei nur um formlos gestellte Anträge. Der Rentenversicherungsträger wird unter Umständen von Ihnen das ausgefüllte Antragsformular nachfordern (dann gilt aber das Antragsdatum des zuvor formlos gestellten Antrags).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo W°lfgang,

Sie schreiben:

"Zitiert von: Experte/in

(nur Widersprüche per einfacher E-Mail sind unzulässig)

...meines Wissens gibt es dazu noch keine 'Aufhebung' dieser als vorübergehend zulässigen Möglichkeit/sogar telefonisch, in der 'Corona-Krise' auch diesen Weg weiterhin zu nutzen."

Auch "Corona-bedingt" waren Widersprüche per einfacher eMail nicht zulässig.

Wegen der "Corona-Krise" können Widersprüche vorübergehend aber telefonisch zur Niederschrift aufgenommen werden; wie lange diese Ausnahmeregelung noch gelten wird, ist nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung
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3 Antworten

Studentam 18.06.2020 | 00:27
Sie bekommen online doch alles als PDF speichern sich das ab und drucken sich das aus.
Ähnlicham 18.06.2020 | 00:20
Per Post funktioniert einwandfrei. Es ist noch lang hin da wäre ein Stau beim scannen verschmerzbar.
W°lfgangam 18.06.2020 | 19:05
...meines Wissens gibt es dazu noch keine 'Aufhebung' dieser als vorübergehend zulässigen Möglichkeit/sogar telefonisch, in der 'Corona-Krise' auch diesen Weg weiterhin zu nutzen. Gruß w.
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