Hallo Susanne,
in Ihrem Fall kommt nur die Möglichkeit der Erwerbsminderungsrente in Frage. Eine Altersrente ist frühestens mit 60 Jahren zu gewähren, dann allerdings auch nur noch für einen zahlenmäßig sehr eingeschränkten Personenkreis.
Es stellt sich bei Ihnen lediglich die Frage, ob Ihnen eine Rente wegen voller bzw. teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird. Diese Entscheidung wird nach der Höhe Ihres Restleistungsvermögens getroffen.