" Welche Art der vollen EMR habe ich überhaupt erhalten?
Es gibt ja eine "normale", eine wegen "verschlossenem Arbeitsmarkt". Aber wo und wie steht das im Bescheid??? "
Das kann natürlöich hier keiner wissen wenn Sie das selbst nicht mal wissen. Das steht im Bescheid. Einfach mal genau und in aller Ruhe - rhug auch mehrmals - lesen. Wenn Sie eine sog. " Arbeitsmarkteente " bekämen müsste im Bescheid vermekt sein, das die Rente nicht sauf eein med. Gründen beruht sodnern auf auch auf die " Verschllossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes " Steht dort nix von Arbeitsmarkt etc. bekommen Sie eine " normale " EM-Rente aus rein med. Gründen.
" -Muß ich auf meine volle EMR Steuern zahlen? Ich war vor Renteneintritt arbeitslos.
KV und PV zahle ich ja über die Rente."
Steuen rdirekt auf ihre EM-Rente werden nicht erhoben bzw. gleich abgezogen. Sollten Sie aber den steuerlichen Grundfreibetrag ( 8004€ für Singles / 16008€ für Verheiratete) mit ihrem GESAMTEN Einkommen ( dazu zählt die EM-Rente, die BU-Rente und aflls vorhanden Zinsen/Dividenden und Mieteinahmen ) müssen Sie natürlich eine Einkommenssteurerklärung bei ihrem Finanzamt abgeben und dann gegef. Steuern zahlen.
" -Private BU-Versicherung: Wird meine private Berufsunfähigkeitsversicherung an meine EMR angerechnet? Oder darf ich die komplett behalten?
Muß ich die Zahlung der BU dem Rententräger melden? "
Nein. Die BU-.Rente wird weder auf ihre gesetzl. EM-Rente angerechnet , noch müssen Sie diese der RV melden. Sie dürfen die BU-Rente also komplett behalten.