Nun liegt der von Ihnen angesprochene Zeitraum seit Beendigung der med. Reha im Mai/Juni 2011 bis zum Frühjahr 2012 größtenteils bereits in der Vergangenheit.
Waren Sie seit dem Ende der med. Reha denn nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
Zunächst einmal hat der Mitarbeiter der DRV recht. Ein Anspruch auf Übergangsgeld seitens der Rentenversicherung kann dann bestehen, solange Sie sich einer med. oder beruflichen Reha befinden, deren Kosten von Ihrem Rentenversicherungsträger getragen werden. Für die Zeit zwischen diesen Maßnahmen ist (soweit Sie kein Arbeitsentgelt bekommen) die Agentur für Arbeit oder ggf. bei bestehender Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse zuständig.
Wenn in der Zeit zwischen den Maßnahmen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes Einschränkungen der Leistungsfähigkeit vorliegen, käme evtl. eine Erwerbsminderungsrente (auf Zeit) in Betracht. Vielleicht hat dies der VdK gemeint. Im Grunde müsste dies alles jedoch auch ein Punkt im nun abgeschlossenen Widerspruchsverfahren gewesen sein.
Haben Sie denn bereits eine schriftliche Aussage des RV-Trägers hinsichtlich des Übergangsgeldes für die nun anstehende LTA erhalten?