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Experten-Antwort

Welche Bedeutung? Arbeitsmarktrente?

von Mojo30.04.2021 | 22:44
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4 Antworten

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In meinem Bescheid steht, dass es bei mir eine befristete volle Erwerbsminderungsrente ist,unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt. Ist das die sogenannte Arbeitsmarktrente? Gelte ich dann wirklich als voll erwerbsgemindert aufgrund meiner gesundheitlichen Probleme oder ist es bei der Arbeitsmarktrente (falls es eine ist)so, dass die gesundheitlichen Einschränkungen zwar da sind, aber bei gefundener passender Arbeit nicht zur Rentenzahlung führen würde? Muss ich somit weiter nachweisen, dass ich solch eine passende Arbeitsstelle suche um die Rente zu erhalten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mojo,

Siehe hier hat die Frage bereits umfassend beantwortet. Vielen Dank dafür :)

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3 Antworten

Siehe hieram 30.04.2021 | 23:25
Hallo Mojo, Sie erhalten eine halbe EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen und sind aber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur drei bis unter sechs Stunden arbeitsfähig, also nur Teilzeit. Wenn dieser Teilzeitarbeitsmarkt als 'verschlossen' gilt, erhalten Sie eine volle Rente. Diese nennt man dann im Volksmund 'Arbeitsmarktrente'. Sofern Sie selbst eine passende Arbeitsstelle finden, würde überprüft werden, ob dann weiterhin die Voraussetzungen für die halbe EM-Rente vorliegen, die Sie dann zusätzlich zum Gehalt beziehen würden. Sie müssen nicht nachweisen, dass Sie arbeitssuchend sind (also nicht wie bei der Agentur für Arbeit). Sofern der allgemeine Arbeitsmarkt nicht mehr als verschlossen gilt, würde Ihnen das rechtzeitig mitgeteilt werden (Dies prüft die DRV in regelmäßigen Abständen mit der Agentur für Arbeit). Dann aber hätten Sie auch noch (ausreichend) Gelegenheit (und ggfs. auch Unterstützung), um einen geeigneten Arbeitsplatz tatsächlich zu finden (der trotzdem ihre gesundheitlichen Einschränkungen berücksichtigen muss - 'leidensgerecht'). Erst einmal können Sie sich also darum kümmern, dass der gesundheitlich Zustand sich nicht verschlechtert. Sollte dies eintreten, können Sie aber jederzeit einen Antrag auf volle EM-Rente stellen (dann gesundheitlich). Alles Gute!
Mojoam 01.05.2021 | 09:37
Danke für Ihre ausführliche Antwort:-) Deutet denn der Zusatz"unter Berücksichtigung der Lage auf dem Arbeitsmarkt" auf eine Arbeitsmarktrente hin oder vertue ich mich und das steht auch in einem normalen Erwerbsminderungsrenten Bescheid?
Siehe hieram 01.05.2021 | 11:34
Nein Sie vertun sich nicht. So wird das formuliert, wenn nicht nur aus gesundheitlichen Gründen sondern 'wegen der Lage auf dem Arbeitsmarkt' eine volle EM-Rene gewährt wird. Denn 'Arbeitsmarktrente' ist kein offizieller Ausdruck.
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