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Welche Erwerbsersatzeinkommen werden angerechnet bei teilweiser Erwerbsminderung

von Johanna12.09.2007 | 16:38
3182 Ansichten
4 Antworten

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Zählt Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld zu den sog. "Erwerbsersatzeinkommen" und werden somit bei der Hinzuverdienstgrenze berücksichtigt (bei teilweiser Erwerbsminderungsrente). Vermindert eine Betriebsrente (VBL) die Teilerwerbsrente ?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 13.09.2007 | 15:39

Hallo Johanna,

die Antwort von Knut Rassmussen auf Ihre Frage ist korrekt. Nur das Mutterschaftsgeld ist als Hinzuverdienst bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu berücksichtigen. Dabei wird jedoch nicht die gezahlte Leistung, sondern die Bemessungsgrundlage für das Mutterschaftsgeld als Hinzuverdienst angerechnet.

3 Antworten

Knut Rassmussenam 13.09.2007 | 08:49
VBL - nein Kindergeld - nein Elterngeld - nein Mutterschaftsgeld - ja
Knut Rassmussenam 13.09.2007 | 09:20
Beim Mutterschaftsgeld nach der Geburt Freibetrag von 300,- EUR (§ 10 BEEG)
Johannaam 13.09.2007 | 11:31
Herzlichen Dank !
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