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welche folgen bei ummeldung von arbeitslos auf Hausfrau

von anton03.06.2007 | 18:03
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, kann mir das bitte mal jemand erkären was dies für folgen hat Danke Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im Grunde wurden die beiden Hauptprobleme bereits angedeutet. Eine Lücke im Versicherungsverlauf bedeutet für die spätere Rentenberechnung immer die schlechteste aller Berechnungsmöglichkeiten. Allerdings muss es nicht zwangsläufig zu einer Minderung der Monatsrente kommen. In den meisten Fällen kann man aber davon ausgehen.

Entscheidender ist dass eventuell ein bestehender Erwerbsminderungsschutz wegfallen kann. Hierbei wäre jedoch zu beachten, welche Schutzfunktion eine Erwerbsminderungsrente hat. Sie soll für den Fall der Erwerbsminderung wegfallendes Einkommen ersetzten. In Ihrem Fall würde aber gar kein Einkommen wegfallen.

Da aber die Nichtmeldung im Extremfall dazu führen kann, dass eventuelle künftige Altersrentenansprüche nicht oder erst später entstehen könnten sollte dieser Schritt sehr genau geprüft werden. Insbesondere kann bei den einzelnen Rentenarten eine unterschiedliche Abschlagsregelung gegeben sein.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Rubrik Themen/Gesetzliche Rente/Altersrente. Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

4 Antworten

lotscheram 03.06.2007 | 19:53
will versuchen, es Ihnen verständlich zu erklären. Ein solcher Schritt kommt ja wohl erst in Frage, wenn die Dauer des Leistungsbezugs ausgeschöpft ist und auch ALG II nicht mehr greift. Ich gehe davon aus, Sie bekommen vom Arbeitsamt nichts mehr und wollen sich den immer wiederkehrenden Gang dorthin ersparen, weil ja sowieso nichts passiert. Gründe, warum man nicht auf Hausfrau umsteigen sollte. Die Arbeitsagentur ist verpflichtet dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen, das Sie als "arbeitslos ohne Leistungsbezug" gemeldet sind. Beim Rentenversicherungsträger sind dann alle diese Zeiten gesondert zu erfassen, sie werden als "beitragsfreie Zeiten" ohne Leistungsbezug eingeordnet. In einem bestimmten Abschnitt der Rentenberechnung, er nennt sich ..Grundbewertung.. und darin "Ermittlung der belegungsfähigen Kalendermonate".. wird auch ein monatlicher Wert an Entgeltpunkten ermittelt, in dem man alle erfassten Entgeltpunkte (EP), durch die Anzahl zu berücksichtigender Monate dividiert. Bevor man aber dividiert, werden auch alle beitragsfreien Monate Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug rausgerechnete, wodurch sich der Monatswert "EP" günstiger gestaltet, da ich die EP durch eine geringere Zahl Monate dividiere. Mit diesem Monatswert werden aber alle zu berücksichtigenden Monate Krankheit, ALG mit Leistungsbezug, Schule, Schwangerschaftsfreistellungen etc. bewertet. Wenn Sie also Arbeitslos ohne Leistungsbezug sind, sind Sie doch ohnehin "Hausfrau". Wenn Sie sich aber nicht mehr bei der Arbeitsagentur melden, werden diese Monate nicht rausgerechnet, stellen eine Versicherungslücke dar, verschlechtern den zu ermittelnden Monatswert (EP).
Ossiam 03.06.2007 | 20:35
Hallo, für die Rentenberechnung schließe ich mich "lotscher" an.Hinzuzufügen wäre noch,dass Sie ohne Meldung bei der AfA auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verlieren könnten. mfG
Antonam 04.06.2007 | 17:26
Hallo Danke für die Antworten uns geht es darum nicht mehr den Schikanen der Arge ausgesetzt zu sein. Sie verursachen uns Kosten die wir sonst nicht hätten, denn meine Frau ist ohne Leistungsbezug und das ständige rumgeschicke in Maßnahmen die nur dem Steuerzahler und mir kosten verursachen haben alle nichts gebracht . Kann die ARGE meine Frau einfach rausschmeißen wenn sie den (sinnlosen )Maßnahmen nicht nachkommt Danke Gruß
Anneam 12.10.2007 | 17:46
Hallo, ich bin arbeitslos gemeldet, bekomme aber keine Geldleistungen, (wegen Anrechnungszeiten für die spätere Rente). Nun stehe ich, wegen einem schweren Sturz auf die re. Schulter, vor einer OP, da ich den re. Arm nicht mehr heben kann. Meine Frage: Muß ich dem Arbeitsamt über meine Erkrankung Meldung machen? Ich bekomme dauernd Stellenangebote, die ich aber zur Zeit nicht annehmen kann. Wie soll ich mich verhalten? Wenn ich dem Arbeitsamt meine Erkrankung melde, falle ich dann aus dem System raus? Was kann ich machen, wenn sich die Erkrankung der Schulter nach der OP nicht mehr bessert? Ich bin gelernte Altenpflegerin, bei dieser schweren Arbeit benötige ich gesunde Arme. Vielen Dank für Ihren Rat.
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