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Experten-Antwort

Welche Form von Reha?Bin total überfordert!

von hätteeinefrage08.04.2011 | 12:41
2596 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich beschäftige mich mit dem Thema REHA, da ich gesundheitlich vorbelastet bin. Bin 40, gelernter Kaufmann und habe folgende Probleme: Rheuma, psychosomatische Schmerzen, Depression,Ängste Arbeite seit 23 Jahre vollzeit. Die letzen 3 Jahre jedoch öfters in Krankengeld, Übergangsgeld, ALG1. Zur Zeit noch Vollzeit angestellt, jedoch im Krankenstand (KG). Kündigung wird wohl erfolgen (Probezeit). Meine Frage: -Lt. meinem Arzt kann ich nicht mehr Vollzeit arbeiten. Max. 6h pro Tag. -Auch kann ich den beruflichen Druck psychisch nicht mehr aushalten -Ich sollte weg vom Kaufmann hin zur Dienstleistung (Gesundheitsbranche, da ich mich hier sehr gut auskenne) -Ich soll einen Renten bzw. Rehaantrag (Umschulung) stellen. Und hier kenne ich mich mehr aus! Stelle ich einen Rentenantrag, könnte evtl. eine Teilrente rauskommen. Es geht jedoch Reha vor Rente! Also wird dann mein Rentenantrag in einen Rehaantrag umgewandelt? Was ist Reha??? Wieder Klinikaufenthalt (Psychosomatische) oder Umschulung? Hinweis: War schon in Rentenberatung: Berater sagt, erstmals Rehanatrag stelllen und warten was rauskommt. Aber welche Form von Reha??? PS: Am liebsten wäre es mir, wenn ich eine Umschulung weg vom Bürojob hin zur Dienstleistung (Ernährungsberater, Physiothapeuten, Gesundheitsberater etc.) erhalten würde. Das würde ich mir zutrauen und die Ärzte würden das auch unterstützen! Ich bräuchte einen Faden! Unterlagen vom Rententräger etc. verstehe ich nicht! Merci!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In diesem Forum kam man leider keine umfassenden Lösungen für einen Ratsuchenden geben.

1. Sie haben gesundheitliche Probleme. Dann ist erster Ansprechpartner Ihre behandelnde Ärztin / Ihr behandelnder Arzt. Sie / er sollte Ihnen eine Einschätzung geben können, welche Leistung/en als erstes für Sie in Frage kommt/kommen (z. B. Krankengymnastik, Physiotherapie, Rheuma-Sport, Mitbehandlung durch einen anderen Arzt / Therapeuten) und / oder auch weitere Leistungen, die schon perspektivisch von Ihnen (!) beantragt werden sollten.

2. Eine Rehabilitation kann sowohl eine medizinische Leistung (Kur) als auch eine berufliche Leistung sein (Berufsförderung, Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben). Sie können diese Leistungen u. a. von Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger bewilligt bekommen, wenn die persönlichen (medizinischen) und versicherungsrechtlichen (Beitragsjahre) Voraussetzungen erfüllt sind. Voraussetzung ist aber immer auch ein formeller Antrag.

3. Die Leistungen sind vielfältig und umfassen nicht nur die landläufige Kur oder Umschulung.

4. Bei einem Rentenantrag wird im weiteren Verfahren immer geprüft, ob nicht zunächst Leistungen zur Rehabilitation in Frage kommen.

5. Sie sollten in jedem Fall einen Beratungstermin in Anspruch nehmen, z. B. bei einer Reha-Servicestelle.

Wenn Sie das nicht möchten oder unzufrieden mit der Beratung waren, beantragen Sie kurzerhand eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation, eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben und eine Rente wegen Erwerbsminderung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klemensam 08.04.2011 | 14:44
Wenn Sie gesundheitlich angeschlagen sind ( was sich aus ihren Zeilen heraus liest ) , sollten Sie erstmal einen Antrag auf ein medizinische Reha stellen. Bei ihnen und ihrem Krankheitsbild wird es sicher dann auf eine psycho-somatische Reha hinauslaufen, falls überhaupt eine Reha genehmigt wird. Der Rehaantrag wird nach eingehender rein papermässiger Prüfung der vorgelegten oder von der RV angeforderten ärztlichen Unterlagen ihrer behandelnden Ärzte oder - in seltenen Fällen - durch eine Begutachtung ihrerseits im Auftrage der RV entweder abgelehnt oder genehmigt. Der Rehaantrag wird von der RV abgelehnt wenn selbige der Meinung ist , das Sie gar keine Reha benötigen ( weil Sie zu gesund sind und damit keine benötigen ) oder weil Sie bereits zu krank für eine med. Reha und diese dann nichts mehr " bringen " würde. In dem Fall würde aus ihrem Rehaantrag dann automatisch ein Antrag auf EM-Rente und Sie erhielten dann höchstwahrscheinlich auch selbige. Ob dann eine teilweise oder volle EM-Rente genehnigt wird, entscheidet die RV anhand weiterer med. Ernmittlungen wie z.b. einer Begutachtung. Wird die Reha jedoch genehmigt , wird in der Reha ihr dann aktueller Gesundheitszustand festgestellt sowie ihre Erwerbsfähigkeit beurteilt. Aus dieser Beurteilung ( nennt sich sozial-medizinische Prognose ) und wenn EM festgestellt würde, könnte dann auch eine teilweise oder volle EM-Rente resultieren. Auch könnte die Rehaklinik keine EM-Rente sondern durchaus auch eine Teilhabe am Arbeitsleben ( wie z.b. eine Umschulung etc. ) vorschlagen. Insofern ist sicher in ihrem Falle der Antrag auf eine med. Reha durchaus als erster Schritt angezeigt und sinnvoll. Alles weitere ( wie EM-Rente, Umschulung etc. ) ergibt sich dann daraus.
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