Der verkürte Versichertenrentenantrag (Formular R110) ist sicherlich die richtige Wahl.
Aber bitte suchen Sie eine Auskunfts- und Beratungsstelle auf. Sie beziehen eine Erwerbsminderungsrente. Da stellt sich die Frage bzgl. Sinn und Unsinn einer Umwandlung in Schwerbehindertenaltersrente.
Sinnvoll ist die Umwandlung:
- wenn die Altersrente höher ist als die Erwerbsminderungsrente
- wenn evtl. bestehende Betriebsrentenansprüche mit der Altersrente realisiert werden können
Unsinnig kann die Umwandlung sein:
- da der Versicherungsverlauf geschlossen wird, also keine weiteren Rentenzeiten erworben werden können (ich gebe hier mögliche Pflegezeiten oder Minijobzeiten in der Zukunft zu bedenken)
- da Sie als Altersrentner nicht mehr die Riesterberechtigung haben