Hallo,
bei mir wurde nun ein LTA von der DRV genehmigt. Nun ist bei allen Gesprächen mit dem AG herausgekommen, dass er für mich keinen adäquaten innerbetrieblichen Arbeitsplatz hat.
Jetzt möchte ich in meiner Berufsbranche ein Weiterbildungslehrgang absolvieren, dazu habe ich schon einige Angebotsschreiben für diverse Lehrgänge bei verschiedenen Bildungseinrichtungen, sprich Schweißtechnische lehr-und Versuchsanstalt (SLV), eingeholt. Diese passen alle in meine Berufsbranche.
Bei der Sichtung der einzelnen Lehrgangsbeschreibungen ist mir aufgefallen, dass ich zu den meisten Lehrgängen ein Laptop oder ein Internetfähiges Tablet benötige. Weil dort alle Lehrgangslernstoffe über das Internet im Bereich des Download zur Verfügung gestellt werden, wenn man sich für ein dieser ausgesuchten Lehrgänge anmeldet.
Würde die DRV diese Geräte, sprich Laptop o. Tablet, bei Antragstellung für Lernhilfsmittel genehmigen?
In welcher Form muss ich dieses Beantragen? Und vielleicht hat für mich einer den richtigen Wortlaut dafür?
Gruß Gustav