Hallo User Frau Holle,
damit die Deutschen Rentenversicherung prüfen kann, ob es sich bei Ihnen um eine sog. „Versorgungehe“ handelt, sollten sie auf jeden Fall einen Witwenrentenantrag stellen. Hier sollten Sie die große Witwenrente beantragen, da Sie das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ein minderjähriges Kind erziehen.
Bitte vergessen Sie nicht, für Ihr gemeinsames Kind die Halbwaisenrente zu beantragen.