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Welche Leistung während Rentenantrag?

von frmeier02.04.2009 | 14:48
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Hallo! Ich möchte gerne wissen,welche Leistung ich erhalte, in der Zeit, wo mein Rentenantrag entschieden wird! Ich werde nächste Woche meinen Rentenantrag abschicken. Zur Zeit erhalten ich noch bis Ende April Krankengeld.Danach werde ich ausgesteuert. Mir stehen 12 Montage ALG1 zu. Ich bin zwar noch angestellt, jedoch schon seit über einem Jahr krankgeschrieben. Reha, Wiedereingliederung etc. habe ich erfolglos hinter mir. Bin 40 Jahre und Kauffrau. Lt. MDK habe ich keine Erwerbsunfähigkeitsprozente. Ich habe 60% GdB. Mein Arzt meint, ich sollte einen Antrag stellen. (Auf EU-Rente). Welche Leistung bekomme ich,wenn das KG ausläuft? Gleich im Anschluss bis zur Rentenentscheidung ALG1? Weiterhin Krankengeld (Höhe ALG1 oder jetzige Höhe). Welche Leistung erhalte ich, wenn der Antrag abgelehnt wird? Weiterhin ALG1? Muß ich mich beim Amt melden? Ich bin weiterhin krankgeschrieben. Danke fr.meier

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von " oder so" und von "Corletto" wird grundsätzlich zugestimmt. Der Beitrag von "Corletto" ist allerdings in einem Punkt falsch. Arbeitslosengeld wird im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeitsregel" auch bei vorliegen von "Arbeitsunfähigkeit" bis zur Klärung des Rentenversicherungsträgers, ob Erwerbsminderung vorliegt, gezahlt. Hierzu ist die Agentur für Arbeit verpflichtet.

2 Antworten

Oder soam 02.04.2009 | 15:49
Bei lfd. EM-Rentenantrag läuft das KG bis zur Aussteuerung - wird durch Bescheid angekündigt. Diesen dann umgehend mit der Bestätigung über den lfd. Rentenantrag bei der AA vorlegen - i.d.R. wird nahtlos ALG1 gewährt, bis über die Rente positiv entschieden ist. Bei Ablehnung der Rente und weiter krank: ALG1 bis max. Anspruch 12 Monate ausgeschöpft - evtl. Widerspruch gegen Rentenbescheid prüfen! Anschl. bei Bedürftigkeit ggf. ALG II...! Beschäftigung nicht selber kündigen, Vorsicht auch bei Angebot eins Auflösungsvetrages!
Corlettoam 02.04.2009 | 15:59
1. Krankengeld bis max. zur Aussteuerung ! 2. danach gleich im Anschluss ALG I - bis zum rechtskräfitgen Bescheid über ihre EM-Rente - längstens natürlich nur für 12 Monate ! 3. dann ALG II - aber nur bei Bedürftigkeit ! Der MDK kann ihnen keine "Erwerbsunfähigkeitsprozente" zuerkennen, da dies nicht Aufgabe des MDK ist , sondern ausschließlich die der Rentenversicherung. Auch wird eine Erwerbsminderung ( den Begriff Erwerbsunfähigkeit gibt es nicht mehr ) nicht in " Prozenten " zuerkannt. in Prozenten wird nur der GdB ( Grad der Behinderung ) benannt - und dieser hat mit einer Erwerbsminderung nichts zu tun. Wird Ihr EM-Antrag RECHTSKRÄTIG abgelehnt ( also nach Widerspruch und eventueller Klage vor den SG ) bekommen Sie weiter ALG I - bis zu den 12 Monaten. Allerdings würde dieser Verfahrensablauf mit Sicherheit länger als 12 Monate dauern... Wenn ihr KK-Geld Ende April bereits ausläuft , hätten Sie sich eigentlich schon lange bei der Agentur für Arbeit melden müssen ( normal 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldes ). Würde morgen noch zur AfA gehen , um dem späteren eventuellem Vorwurf einer Fristversäumis zu begegnen und den Termin zur Abgabe des ALG I Antrages bereits zu vereinbaren . Nach Beantragung des ALG I sollten Sie nicht mehr krank geschrieben sein, da Sie ALG I nur bei Arbeitsfähigkeit erhalten und wenn Sie der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen ! Auf ihr dann laufenden EM-Rentenantrag hat diese Verfahrensweise keine Bedeutung und berührt diesen EM-Antrag nicht negativ. Selbst bitte ihr Arbeitsverhältniss keinesfalls kündigen , da Sie damit alle ihnen noch eventuell zustehenden Vorteile ( wie eine Abfindung etc. pp ) verwirken würden !
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