Den Beiträgen von " oder so" und von "Corletto" wird grundsätzlich zugestimmt. Der Beitrag von "Corletto" ist allerdings in einem Punkt falsch. Arbeitslosengeld wird im Rahmen der sogenannten "Nahtlosigkeitsregel" auch bei vorliegen von "Arbeitsunfähigkeit" bis zur Klärung des Rentenversicherungsträgers, ob Erwerbsminderung vorliegt, gezahlt. Hierzu ist die Agentur für Arbeit verpflichtet.