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Welche Maßnahmen sind möglich, wenn sich die DRV aufgrund eines inzwischen 11 Monate anhängigen Rentenantrags nicht rührt?

von RenateD31.08.2012 | 22:53
2388 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Im September 2011 habe ich einen Teilrentenantrag gestellt, da ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage war, eine Vollzeittätigkeit auszuüben. Daraufhin sind im Dezember 2011 zwei ärztliche Gutachten im Auftrag der DRV erfolgt. Rentenverlauf ist geklärt - auch sonst sehe ich keinen Grund dafür, dass über den Antrag nicht entschieden werden könnte. Im Frühjahr habe ich deshalb bei der DRV um Sachstandsmitteilung gebeten. Nach erneuter Erinnerung erhielt ich dann kurz vor Ostern diesen Jahres einen Anruf, dass keine Rückfragen mehr erforderlich seien, die Bewilligung innerhalb der nächsten drei Wochen erfolge, der Bescheid also bald käme. Morgen beginnt der nächste September, der Antrag ist also in wenigen Tagen ein Jahr alt. Ich habe inzwischen mehrfach -auf verschiedenen Wegen- erneut nach dem Sachstand gefragt und auch schriftlich und per Fax erinnert - eine Auskunft, ob und wann ich nun eine Entscheidung bekomme, jedoch bis heute nicht erhalten. Auch die mehrfach vorgetragene Bitte um Überlassung von Kopien der Gutachten wird von der DRV ignoriert. Die beiden Gutachter selbst geben an, sie dürften mir keine Auskunft/ Kopie geben, da das Auftragsgutachten durch die DRV gewesen seien. Um nicht wirtschaftliche Probleme zu bekommen, müsste ich nun wieder Vollzeit arbeiten. Das hätte mit großer Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass ich mich in kurzer Zeit übernommen habe und (wieder) voll arbeitsunfähig sein werde - Krankengeldanspruch wird dann wegen gleicher Vorerkrankung nicht bestehen. Davon abgesehen habe ich von einem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf gehört, wonach bei Wiederaufnahme einer Vollzeittätigkeit ein gestellter Teilrentenantrag im Ergebnis ungültig wird, selbst wenn die Vollzeittätigkeit nur wenige Wochen ausgeübt wird. Was kann ich also jetzt tun, um die Entscheidung der DRV zu beschleunigen oder gar zu erzwingen?

5 Antworten

Aniam 01.09.2012 | 08:53
Probieren Sie es doch mal mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Geschäftsführung Ihres Rentenversicherungsträgers. Dies ist auch ein zulässiges Rechtsmittel.
arniam 01.09.2012 | 09:55
Untätigkeitsklage beim SG einreichen da 6 Monate Bearbeitungszeit rum sind!! SGG §88
Aniam 01.09.2012 | 09:00
Mir fällt gerade noch ein. Es gibt auch die Möglichkeit einer Petition. Wenn Sie bei der DRV Bund versicherte sind, ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuständig. Ansonsten ist es der Petitionsausschuss Ihres Landtages. Meistens gibt es bereits fertige Formulare auf den Internetseiten der Landtage bzw. des Bundestages. Viel Erfolg!
Klaus-Peteram 01.09.2012 | 12:42
Untätigkeitsklage ist doch völliger Blödsinn, da die RV sicher nicht untätig ist bzw. war. Irgendwo hapert es noch dran, was bisher eine Bescheiderteilung seitens der RV unmöglich gemacht hat ! Grundsätzlich muss man auch sagen, das die Bearbeitungsdauer eines EM-Antrages bei komplizierter med. Sachlage ( 2 ärztliche Gutachten lassen darauf schliessen.. ) von ca. 1 Jahr durchaus möglich ist. Der von ihnen geschilderte Fall und Zeitrahmen ist aber tatsächlich schon etwas ungewöhnlich. Wobei eben niemand weiß was die RV im Hintergrund so alles ermittelt bzw. noch ermitteln muss und das dann eben die Bescheiderteilung noch verzögert. Dagegen spricht natürlich die damalige Aussage der Sachbbearbeitung das bereits eine Entschdeidung zur Rente getroffen wurde und nur noch der Bescheid erteilt werden muss. Wobei telefonsiche Auskünfte immer mit allergrösster Vorsicht und Skepsis zu behandeln sind und diese nicht rechtsverbindlich sind ! Sie können die Sache jetzt auch einem Anwalt/ Sozialverband übergeben der dann die RV anschreibt und um umgehende Stellungnahme bittet. Sie können zu 100% dann davon ausgehen, das 1. eine vernüntftige Antwort kommt und 2. das auch umgehend. Irgendwo scheint es in ihrem Fall ja dran zu zu haken und diesen Haken kann nur ein Anwalt/Sozialverband schnell herausfinden und dann auch auflösen. Eine Vermutung von mir worin die verzögerte Bescheiderteilung unter Umständen auch liegen könnte ist folgendes: Wenn man ihnen eine teilweise EM-Rente " angekündigt hatte " , könnte es auch durchaus sein, das die RV zusammen mit der Agentur für Arbeit derzeit noch prüft ob man ihnen eine Arbeitsmarktrente ( teilweise EM-Rente die als volle EM-Rente gezahlt wird ) zuerkennen kann. So eine Prtüfung kann in der Praxis tatsächlihe mehrere Monate dauern. Sogar bis zu 1 Jahr hat die Agentur für Arbeit dazu Zeit. Aber wie gesagt, das ist reine Spekulation die Sie nicht weiter bringen wird. Lassen Sie die Sache am besten von einem Anwalt jetzt rasch abklären. Die Gutachter dürfen ihnen ihre Gutachten nicht geben. Die gehen nur an den Kostenträger also die RV. Das ist völlig korrekt. Von der RV hingegegn können Sie die Gutachten jederzeit anfordern und diese muss man ihnen auch in Kopie übersenden. Nur wenn med. Gründe dagegen sprechen geht dies nicht. Dann können die Gutachten nur ihrem behandelndem Arzt von der RV überdsandt werden derr ihnen diese dann erklären wird und gegebf. auch kopiert. Der direkte Weg der Gutachten von der RV zu ihnen ist da nicht möglich. Aber auch hier wäre ein Anwalt/Sozialverband sehr hilfreich. Die würden ihre Gutachten sofort bekommen...
-am 01.09.2012 | 17:49
Hallo RenateD, daß nach fast einem Jahr noch keine Entscheidung über einen Rentenantrag getroffen wurde ist schon ungewöhnlich. Man muß Ihnen doch von Seiten des Rentenversicherungsträgers einen Grund nennen können, weshalb noch kein Bescheid möglich ist. Suchen Sie doch einfach mal die nächstgelegene Rentenberatungsstelle auf, dort nimmt man gerne für Sie Kontakt mit der Sachbearbeitung auf, vielleicht hilft ein Anruf "von Kolleg zu Kollege". MfG Experte
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