Welche Mögl. bei Widerspruch?Akteneinsicht?VDK

von
herrhuber

Guten Tag.
ich werde Widerspruch gegen einen LTA-Ablehnung einlegen.
Über den VDK.
Mich würde interessieren auf welcher Basis diese Entscheidung getroffen worden ist.
Habe das Gefühl, dass nicht alle Diagnosen
berücksichtigt worden sind (sondern nur Rehabericht).
Darf der VDK die Unterlagen einsehen/anfordern?
Mir kam die Ablehnung vorschnell vor.
Rehabericht kaum 1 Woche alt, und Ablehnung vom RV erhalten.
Wohl ne pauschale Absage vorerst...

danke

von
Gerd

Ich will ihnen da einen Tipp geben.
Vergessen Sie den VdK.
Die Anwälte sind Angestellte, sie werden dort wie eine Nummer abgefertigt und haben ellenlange Wartezeiten.
Deren Schriftsätze, da bekommt man oft den Eindruck, die sind von Schülern der 5ten Klasse verfasst worden.
Die haben nämlich gar keine Lust sich in ihre spezielle Situation hinein zu arbeiten.

Suchen Sie sich einen gescheiten Anwalt für Sozialrecht.
Das Verfahren ist kostenlos, sie müssen. wenn sie verlieren nur ihren Anwalt zahlen.
Aber die Feuerkraft eines freiberuflich arbeitenden engagierten Anwalt ist absolut nicht mit den Platzpatronen des VdKs zu vergleichen.

Mein Tipp aus ERFAHRUNG und nicht aus naiver Theorie !
Gerd

von
BBB

Schließe mich dieser Meinung vorbehaltlos an. Ein "echter" Anwalt ist durch keinen VdK-Nixblicker zu ersetzen.

von
GDB90

Hallo Huber !

Ich schließe mich ebenfalls an.
Gehen Sie in ein behindertenspezifisches Forum.
Fragen Sie dort nach Erfahrungswerten, die Andere mit Ihrer Behinderung mit Fachanwälten gemacht haben.
Es gibt inzwischen immer mehr Anwälte, die sich auf ganz spezielle Behinderungen spezialisiert haben.
Fragen Sie im Forum nach denen.
Für mich arbeitet im Augenblick ein Anwalt aus München, der sich auf meine Behinderung spezialisiert hat.
Das läuft alles online ab mit der Kanzlei.
Sie müßten mal sehen, wie der im Augenblick meiner Krankenkasse Feuer macht.
Manchmal reicht es schon, daß nur der Name des Anwalts erscheint und die Behörden knicken ein, weil sie wissen, daß sie null Chancen haben.

Machen Sie nicht den Fehler, in einem Verein nachzufragen.
Behindertenvereine haben in Deutschland nur die Funktion, Probleme zu kanalisieren damit sie besser verwaltet werden können.
Zudem hocken da oft Leute, die erzkonservativ sind und man sich das gelabere auch noch anhören muß, bei mir gings, warum gehts bei dir nicht ?
Wenn man dann nachforscht, ist das ein frühpensionierter Beamter, der das natürlich darf, aber du nicht...........................

GDB90

von
herrhuber

Hallo gdb90.
Komme auch aus muenchen.
Kannst mir bitte fachanwalt nennen.
Danke
Huber

von
GDB90

Zitiert von: herrhuber

Hallo gdb90.
Komme auch aus muenchen.
Kannst mir bitte fachanwalt nennen.
Danke
Huber

Das macht keinen Sinn.
Sie brauchen einen auf ihre Behinderung spezialilierten Anwalt.
Sie haben sicher eine total andere Behinderung wie ich.
Machen Sie sich die Arbeit und schauen Sie nach einem Forum für Ihre Behinderung.
Es lohnt sich !

GDB90

Experten-Antwort

Sie haben als Beteiligter ein Recht auf Akteneinsicht. Sie können also einfach
bei der Rentenversicherung einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren und
sich dort auch persönlich beraten lassen.
Dem VdK oder Anwälten werden Akten zur Einsicht in eigenen Räumen
auf Anfrage auch zugeschickt.
Entlassungsberichte werden von Rehabilitationskliniken im Regelfall nach
mehrwöchiger Behandlung erstellt und beinhalten eine umfangreiche
medizinische Bestandsaufnahme incl. einer Aussage zur Leistungs-
fähigkeit im Bezugsberuf und ob berufliche Maßnahmen (LTA)
erforderlich sind. "Pauschale Absagen" gibt es bei der DRV nicht.
Sofern bei Ihnen weitere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sollten
Sie Ihren Widerspruch damit konkret begründen.

von
Mitleser

schauen Sie doch mal in die gelben Seiten

Zitiert von: herrhuber

Hallo gdb90.
Komme auch aus muenchen.
Kannst mir bitte fachanwalt nennen.
Danke
Huber

von
VV

Den Auffassungen über den VdK kann ich, zumindest soweit es Bayern betrifft nicht zustimmen. Zwar gibt es, trotz des nach wie vor unzureichenden Honorars (deshalb arbeiten viele Anwalt auf der Basis höherer Honorarverträgen, die weder ersetzt noch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden)

von
VV

Sorry, ich bin das erste Mal in einem Forum und weil der Abstand zwischen Schreibfeld und Senden-Button auf meinem Smartphone für meine dicken Finger zu eng war und dauernd auslöste, muß ich vom großen PC aus einen neuen Anlauf nehmen:

Den Auffassungen über den VdK kann ich, zumindest soweit es Bayern betrifft, nicht zustimmen. Zwar gibt es, trotz des nach wie vor unzureichenden Honorars (deshalb arbeiten viele Anwälte auf der Basis höherer Honorarvereinbarungen, die weder ersetzt noch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden) erfreulicherweise immer mehr Rechtsanwälte, die sich mit Sozialrecht befassen, einen Spezialisten für eine bestimmte Behinderung wird man (Ausnahmen bestätigen die Regel und die gelben Seiten helfen da sowenig weiter wie Anwaltsauskünfte) aber nicht finden.

Richtig ist, dass die Sachbearbeiter beim VdK Bayern dessen Angestellte sind, aber dadurch sind sie insoweit wirtschaftlich unabhängig, als sie keinen bestimmten Umsatz erzielen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie sind fast durch die Bank Volljuristen, haben also die selbe akademische Qualifikation wie Anwälte und Richter (Befähigung zum Richteramt). Da sie sich ausschließlich mit Fragen des Sozialrechts befassen, sind sie die wahren Spezialisten und und können darüber hinaus auf einen riesigen Wissenspool innerhalb des Sozialverbandes zurückgreifen.

Allerdings können auch sie nicht jeden Wunsch durchboxen.

von
Sorry

Zitiert von: VV

Sorry, ich bin das erste Mal in einem Forum und weil der Abstand zwischen Schreibfeld und Senden-Button auf meinem Smartphone für meine dicken Finger zu eng war und dauernd auslöste, muß ich vom großen PC aus einen neuen Anlauf nehmen:

Den Auffassungen über den VdK kann ich, zumindest soweit es Bayern betrifft, nicht zustimmen. Zwar gibt es, trotz des nach wie vor unzureichenden Honorars (deshalb arbeiten viele Anwälte auf der Basis höherer Honorarvereinbarungen, die weder ersetzt noch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden) erfreulicherweise immer mehr Rechtsanwälte, die sich mit Sozialrecht befassen, einen Spezialisten für eine bestimmte Behinderung wird man (Ausnahmen bestätigen die Regel und die gelben Seiten helfen da sowenig weiter wie Anwaltsauskünfte) aber nicht finden.

Richtig ist, dass die Sachbearbeiter beim VdK Bayern dessen Angestellte sind, aber dadurch sind sie insoweit wirtschaftlich unabhängig, als sie keinen bestimmten Umsatz erzielen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie sind fast durch die Bank Volljuristen, haben also die selbe akademische Qualifikation wie Anwälte und Richter (Befähigung zum Richteramt). Da sie sich ausschließlich mit Fragen des Sozialrechts befassen, sind sie die wahren Spezialisten und und können darüber hinaus auf einen riesigen Wissenspool innerhalb des Sozialverbandes zurückgreifen.

Allerdings können auch sie nicht jeden Wunsch durchboxen.

Sorry, aber zumindest für den VdK BW gilt das nicht. Da sitzen keine(!) Volljuristen, sondern irgendwelche selbst ausgebildete "Referenten". Bestenfalls ehemalige abgeworbene Verwaltungsangehörige.

von
VdK

Zitiert von: Sorry

Zitiert von: VV

Sorry, ich bin das erste Mal in einem Forum und weil der Abstand zwischen Schreibfeld und Senden-Button auf meinem Smartphone für meine dicken Finger zu eng war und dauernd auslöste, muß ich vom großen PC aus einen neuen Anlauf nehmen:

Den Auffassungen über den VdK kann ich, zumindest soweit es Bayern betrifft, nicht zustimmen. Zwar gibt es, trotz des nach wie vor unzureichenden Honorars (deshalb arbeiten viele Anwälte auf der Basis höherer Honorarvereinbarungen, die weder ersetzt noch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden) erfreulicherweise immer mehr Rechtsanwälte, die sich mit Sozialrecht befassen, einen Spezialisten für eine bestimmte Behinderung wird man (Ausnahmen bestätigen die Regel und die gelben Seiten helfen da sowenig weiter wie Anwaltsauskünfte) aber nicht finden.

Richtig ist, dass die Sachbearbeiter beim VdK Bayern dessen Angestellte sind, aber dadurch sind sie insoweit wirtschaftlich unabhängig, als sie keinen bestimmten Umsatz erzielen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie sind fast durch die Bank Volljuristen, haben also die selbe akademische Qualifikation wie Anwälte und Richter (Befähigung zum Richteramt). Da sie sich ausschließlich mit Fragen des Sozialrechts befassen, sind sie die wahren Spezialisten und und können darüber hinaus auf einen riesigen Wissenspool innerhalb des Sozialverbandes zurückgreifen.

Allerdings können auch sie nicht jeden Wunsch durchboxen.

Sorry, aber zumindest für den VdK BW gilt das nicht. Da sitzen keine(!) Volljuristen, sondern irgendwelche selbst ausgebildete "Referenten". Bestenfalls ehemalige abgeworbene Verwaltungsangehörige.

Das stimmt so nicht, zumindest beim Vdk Mannheim sitzt ein Volljurist-

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