Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Welche Mögl. bei Widerspruch?Akteneinsicht?VDK

von herrhuber23.11.2011 | 10:07
4692 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. ich werde Widerspruch gegen einen LTA-Ablehnung einlegen. Über den VDK. Mich würde interessieren auf welcher Basis diese Entscheidung getroffen worden ist. Habe das Gefühl, dass nicht alle Diagnosen berücksichtigt worden sind (sondern nur Rehabericht). Darf der VDK die Unterlagen einsehen/anfordern? Mir kam die Ablehnung vorschnell vor. Rehabericht kaum 1 Woche alt, und Ablehnung vom RV erhalten. Wohl ne pauschale Absage vorerst... danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie haben als Beteiligter ein Recht auf Akteneinsicht. Sie können also einfach

bei der Rentenversicherung einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren und

sich dort auch persönlich beraten lassen.

Dem VdK oder Anwälten werden Akten zur Einsicht in eigenen Räumen

auf Anfrage auch zugeschickt.

Entlassungsberichte werden von Rehabilitationskliniken im Regelfall nach

mehrwöchiger Behandlung erstellt und beinhalten eine umfangreiche

medizinische Bestandsaufnahme incl. einer Aussage zur Leistungs-

fähigkeit im Bezugsberuf und ob berufliche Maßnahmen (LTA)

erforderlich sind. "Pauschale Absagen" gibt es bei der DRV nicht.

Sofern bei Ihnen weitere gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, sollten

Sie Ihren Widerspruch damit konkret begründen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Gerdam 23.11.2011 | 10:36
Ich will ihnen da einen Tipp geben. Vergessen Sie den VdK. Die Anwälte sind Angestellte, sie werden dort wie eine Nummer abgefertigt und haben ellenlange Wartezeiten. Deren Schriftsätze, da bekommt man oft den Eindruck, die sind von Schülern der 5ten Klasse verfasst worden. Die haben nämlich gar keine Lust sich in ihre spezielle Situation hinein zu arbeiten. Suchen Sie sich einen gescheiten Anwalt für Sozialrecht. Das Verfahren ist kostenlos, sie müssen. wenn sie verlieren nur ihren Anwalt zahlen. Aber die Feuerkraft eines freiberuflich arbeitenden engagierten Anwalt ist absolut nicht mit den Platzpatronen des VdKs zu vergleichen. Mein Tipp aus ERFAHRUNG und nicht aus naiver Theorie ! Gerd
herrhuberam 23.11.2011 | 11:30
Hallo gdb90. Komme auch aus muenchen. Kannst mir bitte fachanwalt nennen. Danke Huber
GDB90am 23.11.2011 | 11:23
Hallo Huber ! Ich schließe mich ebenfalls an. Gehen Sie in ein behindertenspezifisches Forum. Fragen Sie dort nach Erfahrungswerten, die Andere mit Ihrer Behinderung mit Fachanwälten gemacht haben. Es gibt inzwischen immer mehr Anwälte, die sich auf ganz spezielle Behinderungen spezialisiert haben. Fragen Sie im Forum nach denen. Für mich arbeitet im Augenblick ein Anwalt aus München, der sich auf meine Behinderung spezialisiert hat. Das läuft alles online ab mit der Kanzlei. Sie müßten mal sehen, wie der im Augenblick meiner Krankenkasse Feuer macht. Manchmal reicht es schon, daß nur der Name des Anwalts erscheint und die Behörden knicken ein, weil sie wissen, daß sie null Chancen haben. Machen Sie nicht den Fehler, in einem Verein nachzufragen. Behindertenvereine haben in Deutschland nur die Funktion, Probleme zu kanalisieren damit sie besser verwaltet werden können. Zudem hocken da oft Leute, die erzkonservativ sind und man sich das gelabere auch noch anhören muß, bei mir gings, warum gehts bei dir nicht ? Wenn man dann nachforscht, ist das ein frühpensionierter Beamter, der das natürlich darf, aber du nicht........................... GDB90
GDB90am 23.11.2011 | 11:35
Das macht keinen Sinn. Sie brauchen einen auf ihre Behinderung spezialilierten Anwalt. Sie haben sicher eine total andere Behinderung wie ich. Machen Sie sich die Arbeit und schauen Sie nach einem Forum für Ihre Behinderung. Es lohnt sich ! GDB90
BBBam 23.11.2011 | 11:10
Schließe mich dieser Meinung vorbehaltlos an. Ein "echter" Anwalt ist durch keinen VdK-Nixblicker zu ersetzen.
Mitleseram 23.11.2011 | 17:10
schauen Sie doch mal in die gelben Seiten
VVam 24.11.2011 | 08:46
Den Auffassungen über den VdK kann ich, zumindest soweit es Bayern betrifft nicht zustimmen. Zwar gibt es, trotz des nach wie vor unzureichenden Honorars (deshalb arbeiten viele Anwalt auf der Basis höherer Honorarverträgen, die weder ersetzt noch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden)
VVam 24.11.2011 | 10:30
Sorry, ich bin das erste Mal in einem Forum und weil der Abstand zwischen Schreibfeld und Senden-Button auf meinem Smartphone für meine dicken Finger zu eng war und dauernd auslöste, muß ich vom großen PC aus einen neuen Anlauf nehmen: Den Auffassungen über den VdK kann ich, zumindest soweit es Bayern betrifft, nicht zustimmen. Zwar gibt es, trotz des nach wie vor unzureichenden Honorars (deshalb arbeiten viele Anwälte auf der Basis höherer Honorarvereinbarungen, die weder ersetzt noch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden) erfreulicherweise immer mehr Rechtsanwälte, die sich mit Sozialrecht befassen, einen Spezialisten für eine bestimmte Behinderung wird man (Ausnahmen bestätigen die Regel und die gelben Seiten helfen da sowenig weiter wie Anwaltsauskünfte) aber nicht finden. Richtig ist, dass die Sachbearbeiter beim VdK Bayern dessen Angestellte sind, aber dadurch sind sie insoweit wirtschaftlich unabhängig, als sie keinen bestimmten Umsatz erzielen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie sind fast durch die Bank Volljuristen, haben also die selbe akademische Qualifikation wie Anwälte und Richter (Befähigung zum Richteramt). Da sie sich ausschließlich mit Fragen des Sozialrechts befassen, sind sie die wahren Spezialisten und und können darüber hinaus auf einen riesigen Wissenspool innerhalb des Sozialverbandes zurückgreifen. Allerdings können auch sie nicht jeden Wunsch durchboxen.
Sorryam 24.11.2011 | 12:06
Zitat von VV anzeigenausblenden
Sorry, aber zumindest für den VdK BW gilt das nicht. Da sitzen keine(!) Volljuristen, sondern irgendwelche selbst ausgebildete "Referenten". Bestenfalls ehemalige abgeworbene Verwaltungsangehörige.
VdKam 24.11.2011 | 12:38
Sorry, ich bin das erste Mal in einem Forum und weil der Abstand zwischen Schreibfeld und Senden-Button auf meinem Smartphone für meine dicken Finger zu eng war und dauernd auslöste, muß ich vom großen PC aus einen neuen Anlauf nehmen: Den Auffassungen über den VdK kann ich, zumindest soweit es Bayern betrifft, nicht zustimmen. Zwar gibt es, trotz des nach wie vor unzureichenden Honorars (deshalb arbeiten viele Anwälte auf der Basis höherer Honorarvereinbarungen, die weder ersetzt noch von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden) erfreulicherweise immer mehr Rechtsanwälte, die sich mit Sozialrecht befassen, einen Spezialisten für eine bestimmte Behinderung wird man (Ausnahmen bestätigen die Regel und die gelben Seiten helfen da sowenig weiter wie Anwaltsauskünfte) aber nicht finden. Richtig ist, dass die Sachbearbeiter beim VdK Bayern dessen Angestellte sind, aber dadurch sind sie insoweit wirtschaftlich unabhängig, als sie keinen bestimmten Umsatz erzielen müssen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Sie sind fast durch die Bank Volljuristen, haben also die selbe akademische Qualifikation wie Anwälte und Richter (Befähigung zum Richteramt). Da sie sich ausschließlich mit Fragen des Sozialrechts befassen, sind sie die wahren Spezialisten und und können darüber hinaus auf einen riesigen Wissenspool innerhalb des Sozialverbandes zurückgreifen. Allerdings können auch sie nicht jeden Wunsch durchboxen.
Sorry, aber zumindest für den VdK BW gilt das nicht. Da sitzen keine(!) Volljuristen, sondern irgendwelche selbst ausgebildete "Referenten". Bestenfalls ehemalige abgeworbene Verwaltungsangehörige. Das stimmt so nicht, zumindest beim Vdk Mannheim sitzt ein Volljurist-
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
12 Minuten

Eine neuartige Investment-Form soll das Beste aus zwei Welten vereinen: niedrige Kosten und aktives Fondsmanagement. Doch können die aktiv verwalteten ETFs dieses Versprechen einlösen? Ein Wegweiser.

Time
11 Minuten

Wer sein eigener Chef wird, muss vieles planen und organisieren – auch die Altersvorsorge. Für manche Berufsgruppen ist die gesetzliche Rentenversicherung Pflicht, für andere freiwillige Option. Ein Überblick über die verschiedenen Vorsorge-Varianten.

Time
7 Minuten

Der 99,99-Prozent-Trick bei der Pflege durch Angehörige, die Altersrente beziehen, soll auslaufen. Warum sich für pflegende Angehörige der Aufschub des Rentenantrags lohnen kann.

Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026