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Welche Möglichkeiten Berufl. Reha?

von miluk29.12.2007 | 13:25
1153 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, welche Mögl. hat man bei Angst Panikerkrankungen im Bereich eine Berufl. Reha zu machen? Wo gibt es Informationen? Wiedereinstige im Berufsleben etc.. Ich freue mich über Rückmeldungen und bedanke mich im Voraus.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo miluk,

der Antwort von "Schade" ist nichts hinzuzufügen. Lassen Sie sich persönlich beraten und stellen Sie ggf. einen entsprechenden Rehabilitationsantrag.

2 Antworten

Schadeam 29.12.2007 | 19:17
Ihre doch sehr allgemein gehaltene Anfrage will ich genauso allgemein beantworten. Möglichkeiten der beruflichen Reha gibt es viele, z. B. Umschulung, Lehrgänge, Qualifizierungskurse, Einarbeitungszuschüsse und vieles mehr. Zuständig können Rentenversicherung oder Arbeitsämter sein (im Ausnahmefall auch andere Behörden), dort erhalten Sie ebenso Informationsmaterial wie bei der Suche im Internet, z.B. auf dieser Homepage oder der Homepage der Deutschen Rentenversicherung. Welche konkreten Möglichkeiten einer Berufsausübung Ihnen Ihre Krankheit ermöglicht, sollten Sie im Vorfeld mit Ärzten und Therapeuten besprechen. Und auf Ihre Interessen kommt es auch an. Wenn Sie also konkrete Berufspläne haben, fragen Sie Ihren Arzt, ob der das von der medizinischen Seite befürworten kann und stellen dann einen Rehaantrag. Dann wird man sehen, was dabei rauskommt - das wird immer eine Einzelentscheidung sein.
Wissenderam 02.01.2008 | 20:45
"der Antwort von "Schade" ist nichts hinzuzufügen. Lassen Sie sich persönlich beraten und stellen Sie ggf. einen entsprechenden Rehabilitationsantrag." Fragen Sie zuerst Ihren Arzt. Und dann wennden Sie sich an eine Selbsthilfeeinrichtung, denn die wird Ihnen sagen können, was Sie zu beachten haben. Treten Sie einem Sozialverband bei, denn die beraten Sie objektiv und haben sehr viel ERfahrung. Unterschreiben Sie aber auf keinen Fall pauschale Schweigepflichtsentbindungserklärungen, es sei denn, Sie wissen, was Ihre Ärzte antworten werden. Besser ist es, sich die Antwort Ihrer Ärzte vorher anzusehen. Sie werden aus dem Staunen nicht herauskommen, welche Differenzen sich ergeben zwischen dem, was Ärzte Ihnen gesagt haben und Ärzte an die DRV mitteilen wollen. Seien Sie mißtrauisch.
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