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Welche Möglichkeiten habe ich in Zukunft?Arbeitsmarktrente auf dauer!

von berndmüller05.03.2014 | 17:03
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Schönen guten Tag zusammen. Ich hoffe, jemand kann mir hier ernstgemeinte Tips/Hilfe geben. Als Arbeitsmarktrentner (ich erhalte alle 3 Jahre eine Verlängerung) muß ich mir nun mal Gedanken machen, wie es so weitergeht mit mir (42, gelernter Kaufmann). Mein gesundheitszustand ist nicht stabil, und somit fällt eine regelmäßige Aushilfe als Minijobler (unter 3 Stunden und max. 450Euro/Monat) flach. Das habe ich schon einigemal probiert. Klappt aber nie, da immer krankheitsbedingte Schübe (Rheuma) dazwischen kommen... Nun muß ich jedoch etwas zur kleinen vollen EM-Rente hinzuverdienen. Auch brauche ich eine Beschäftigung, welche ich gesundheitlich packe. Lt. meinen Ärzten, werde ich wohl bis zur Altersrente mit dieser Arbeitsmarktrente auskommen, da nicht mit einer Besserung zu rechnen ist. Meine Frage nun: Wo finde ich Hilfe, was ich tun darf und kann? Ich möchte natürlich meine Arbeitsmarktrente nicht gefährden und keine Probleme mit der DRV bekommen. Meine Gedanke wären: -Entweder eine kleine selbständige Tätigkeit, wo ich mir die Zeit selbst einteilen kann. z.B. Wohnwagen vermieten etc. Problem: Möchte keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge zahlen bzw. kein großen Bürokratieaufwand wegen den paar Euro im Monat... -Freiberufliche Tätigkeit: Hier könnte ich selbst entscheiden, welchen Auftrag ich annehme. Darf man das überhaupt? -Was gibt es sonst noch für Möglichkeiten??? Ich muß und möchte etwas schaffen. Doch nur im Rahmen des gesundheitszustandes und der Hinzuverdienstgrenze einer vollen EMR. Vielen lieben Dank! bernd

3 Antworten

Rihannaam 06.03.2014 | 06:57
Eine Erwerbsminderungsrente wegen des verschlossenen Arbeitsmarktes wird NIEMALS auf Dauer gewährt. Sofern Sie sich z.B. selbständig machen, ist der Arbeitsmarkt ja nicht mehr verschlossen....
Herz1952am 06.03.2014 | 13:19
Soll heißen:.... nicht nur im Rahmen eines nicht selbständigen Minijobs. Sorry Herz1952
Herz1952am 06.03.2014 | 13:16
Herr Berndmüller, Sie haben auch bei der Arbeitsmarktrente die Möglichkeit des Hinzuverdienstes und zwar nicht nur Rahmen eines nicht selbständigen Minijobs. Sie dürfen nur nicht die Grenze von insgesamt 450,-- Euro bei freiberuflicher und/oder gewerblicher Tätigkeit überschreiten. Hier empfehle ich Ihnen aber auch eine Beratung durch den Rentenversicherer. Meldepflichtig sind diese Tätigkeiten so wie so. Die zweite Sache ist die Krankenversicherung bei diesen geringfügigen gewerblichen/freiberuflichen Tätigkeiten. Diese müssen Sie Ihrer Krankenkasse melden und bei Überschreiten einer Freigrenze (bitte bei Krankenkasse erkundigen, die Grenze liegt bei etwa 130,-- Euro) sind die gesamten Einnahmen voll KV und PV-pflichtig und die Beiträge von Ihnen zu zahlen. Steuer/Finanzamt. Die Einnahmen/Ausgaben aus der Tätigkeit sind auch dem Finanzamt zu melden. Getrennt nach freiberuflichen Einnahmen und Einnahmen aus Gewerbeertrag (Wg. etwas unterschiedlicher rechnungsweise bzw. Freibeträgen, Abschreibungen Wohnwagen). Ob tatsächlich Steuer aus Rente und Nebentätigkeiten anfällt, darüber kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter vom Finanzamt Auskunft geben. Eine befristet Arbeitsmarkt Rente kann allerdings aufgrund verändertem Gesundheitszustand in eine EM-Rente auf unbestimmte Dauer (natürlich nur auf Antrag), übergehen. Dies dürfte bei Ihren jetzigen Wünschen allerdings keine Rolle spielen. Die Bedingen für Hinzuverdienste (geringfügig) sind die Gleichen. Zu beachten ist noch die wöchentliche Stundenzahl. Hier bitte den Sachbearbeiter der Rentenversicherung zu Rate ziehen. Herz1952
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