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Experten-Antwort

Welche Reha?

von Ratsuchender19.06.2011 | 19:21
2393 Ansichten
5 Antworten

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Mein Arzt hat mir empfohlen eine Reha zu beantragen. Nun würde ich gerne wissen, ob ich eine medizinische oder berufliche Reha beantragen muss? Ich habe beruflich sehr viel Stress, der sich jetzt auf meine Gesundheit auswirkt. Es würden beide Rehaformen dafür in Frage kommen oder sehe ich das falsch? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Vielleicht weiss hier ja jemand den Unterschied.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 20.06.2011 | 07:06

Hallo Ratsuchender,

am bestenhalten Sie nochmal Rücksprache mit Ihrem Arzt und fragen welche Reha Sie beantragen sollen. Wenn er der Meinung ist, dass eine medizinische Reha reicht, beantragen Sie diese. Wenn er der Meinung ist, dass Sie in Ihrem alten Beruf oder auf Ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten können, dann stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es ist ohnehin so, dassdie Rentenversicherung diese Anträge genau prüft und sollten die Gutachter zur Entscheidung kommen, dass z.B. eine berufliche Reha notwendig ist, obwohl Sie eine medizinische beantragt haben, dann wird Ihnen das noch mitgeteilt. Oder wenn sich nach der medizinsichen Reha rausstellt, dass Sie trotzdem nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, dann folgt auf die medizinsiche noch eine berufliche Reha.

4 Antworten

KSCam 19.06.2011 | 19:39
Das Lexikon auf der Seite Ihre-Vorsorge.de beschreibt kurz den Unterschied und nennt Beispiele: "Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt nicht nur Renten, sondern ist auch Träger von Rehabilitationsmaßnahmen. Hierzu gehören in erster Linie medizinische und berufsfördernde Leistungen, die den Zweck haben, kranke und behinderte Versicherte soweit zu fördern, dass sie wieder oder erstmals am Erwerbsleben teilnehmen können. Reha-Leistungen haben Vorrang vor einer Rente wegen Erwerbsminderung. Zu den medizinischen Leistungen gehören stationäre Heilbehandlungen in Reha- und Fachkliniken sowie teilstationäre und ambulante Maßnahmen. Berufsfördernde Leistungen haben das Ziel, den Versicherten möglichst dauerhaft in das Berufsleben einzugliedern. Hierzu steht ein umfangreicher Maßnahmenkatalog zur Verfügung, der vor allem die Fortbildung, Ausbildung und Umschulung auf einen neuen Beruf beinhaltet. Und dann fragen Sie am besten nochmals Ihren Arzt, was er rät, bzw. entscheiden, was für Sie wichtig ist.
Ratsuchenderam 19.06.2011 | 22:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine berufliche Reha ist also erst dann möglich, wenn man bereits arbeitsunfähig ist. Habe ich das richtig verstanden?
Nixam 20.06.2011 | 06:54
Hallo Ratsuchender! Eine Berufliche Reha hat mit Arbeitsunfähigkeit überhaupt nichts zu tun. Eine berufliche Rehabilitationsleistung ist so etwas wie z.B. eine Umschulung im klassischen Fall. Wenn Sie die Ansicht vertreten, in Ihrem aktuellen Beruf der Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr gewachsen zu sein und in einen anderen Beruf umschulen möchten, dann sollten Sie eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer beruflichen Reha beantragen. Oder möchten Sie sich innerbetrieblich bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber umsetzen lassen, um eine andere Tätigkeit auszuüben? Dann ist eine berufliche Rehabilitation für Sie angebracht. Wenn Sie eine 3-wöchige stationäre oder ambulante medizinische Rehabilitation benötigen, dann sind Sie mit einer medizinischen Rehabilitationsleistung bestens versorgt. Anschließend kehren Sie ja wieder arbeitsfähig in Ihren alten Beruf/Arbeitsplatz wieder zurück. Sie sollten schon mit Ihrem Arzt besprechen, was für eine Reha Sie beantragen sollen. In aller Regel ist von einer medizinischen Reha die Rede. Soviel sollten Sie doch mit Ihrem Arzt schon besprochen haben. Viele Grüße Nix
Volkeram 20.06.2011 | 08:41
Nein, arbeitsunfähig brauchen Sie dafür nicht zu sein. Eine Berufliche Reha ( oder korrekt Teilhabe am Arbeitsleben ) könnne Sie immer beantragen - auch und gerade aus einem aktuell ausgeführtem Arbeitsverhältnis heraus. Teilhabe am Arbeitsleben ist nämlich nicht nur Umschulung, sondern umfasst viele viele andree Massnahmen die ihnen auch den Verbleib in ihrem derzeitigem Job ermöglichen können und sollen ! Letztlich müssen SIE sich im Klaren sein , was Sie anstreben. Eine med. Reha ist sicher erstmal hilfreich wenn ihre Gesundheit bereits angeschlagen ist. Dort wird dann auch gerpüft, ob Massnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Sie überhaupt und welche dann in Frage kommen. Sollten Sie aber sagen, ich will aufd jeden Fall eine Umschulung in einen anderen Beruf sollten Sie gleich den Antrag auf Teilhabe stellen. Aber auch dann kann die RV Sie erstmal zur med. reha schicken , um ihre gesundheitliche Situation abzuklopfen. Für eine Umschulung müssen Sie eben auch gesundheitllich in der Lage sei diese zu schultern, sonst wird die RV diese nicht genehmigen.
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