Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ratsuchender,
am bestenhalten Sie nochmal Rücksprache mit Ihrem Arzt und fragen welche Reha Sie beantragen sollen. Wenn er der Meinung ist, dass eine medizinische Reha reicht, beantragen Sie diese. Wenn er der Meinung ist, dass Sie in Ihrem alten Beruf oder auf Ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten können, dann stellen Sie einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es ist ohnehin so, dassdie Rentenversicherung diese Anträge genau prüft und sollten die Gutachter zur Entscheidung kommen, dass z.B. eine berufliche Reha notwendig ist, obwohl Sie eine medizinische beantragt haben, dann wird Ihnen das noch mitgeteilt. Oder wenn sich nach der medizinsichen Reha rausstellt, dass Sie trotzdem nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, dann folgt auf die medizinsiche noch eine berufliche Reha.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.